Fluggastdaten: teilweiser Erfolg vor Gericht gegen jahrelange Speicherung

Speicherung von Fluggastdaten teilweise grundrechtswidrig
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Der EuGH hat heute ein Grundsatzurteil zum Thema Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten gefällt. Dies ist ein Teilerfolg.

Kein schlechtes Urteil. Aber hier zeigt sich wieder, dass der Markt der Rechtsprechung immer etwas voraus ist. Denn hier orientiert man sich seit einiger Zeit eher in die „Facebook-Richtung“. D.h. schnellere Abwicklung am Flughafen bei Sicherheitsprüfungen oder bei der Einreise. Im Gegenzug muss man sich vorher registrieren und wird somit inklusive der eigenen Daten Mitglied „im Club“. Auf Wunsch auch gerne dauerhaft.