Kommentare zu folgendem Beitrag: Firmensitz Malaysia für hide.me-Nutzer von Vorteil
hide.me hat als Firmensitz Malaysia. Warum es bei einem VPN-Anbieter nicht nur auf die Geschwindigkeit, den Preis und die Features ankommt.
hide.me hat als Firmensitz Malaysia. Warum es bei einem VPN-Anbieter nicht nur auf die Geschwindigkeit, den Preis und die Features ankommt.
Na ja, das hört sich schön an, aber … Ich denke, wenn Europa oder vor allem die USA richtigen Druck aufbauen, wird Malaysia ganz schnell in die Knie gehen. Das ist anderen Staaten auch schon passiert und sogar der VPN-Anbieter kann jederzeit so heftige Probleme bekommen, dass die freiwillig die Hose herunterziehen! Global und miteinander verbunden, keinen Cent würde ich für solche Dienste ausgeben, warum auch, wie hier schon angemerkt – keine rechtsfreien Räume mehr, und was will ich hinter diesem VPN-Schild? Genau!
Was wäre den deine Alternative um die eigene IP zu verschleiern? TOR zu allg. surfen absolut unbrauchbar und wird oft geblockt.
Ich sag mal so, was willst du ausfressen, damit sie wegen dir so einen Aufriss veranstalten?
Ich für meinen Teil weiß absolut keinen Grund, warum ich meine Verbindung verschleiern sollte. Ich stehe zu dem, was ich im Internet mache, und habe keine Angst, was sollte das auch sein.
Wie ist dein RL Name und deine Adresse?
Auch wenn es im Artikel in einem Nebensatz erwähnt wird …
… letztendlich ist doch die Gesetzgebung des Standortes des verwendeten Servers massgeblich.
Verbinde ich mich also mit einem VPN-Server in der Niederlande gelten doch wieder die Spielregeln der EU und die Gesetze der Niederlande. Oder sehe ich das falsch?
Was zahlste…??
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Erstmal ein paar Testdaten liefern, damit ich die Echtheit überprüfen kann. ![]()
Ihr glaubt doch im Leben nicht, dass die Betreiber von Hide.me wirklich in Malaysia sitzen, oder? Da ist sicherlich nur die angemeldete Firma, aber niemals die Betreiber.
Jeder von denen spricht perfektes Deutsch. Alle Gelder werden in Euro berechnet, selbst wenn du aus Australien oder den USA dort bestellst, egal welches Land. Die Währung bei denen in Malaysia ist malaysischer Ringgit, kein Euro.
Das ist genauso eine Briefkasten-Scheinfirma wie bei Share-Online Belize oder andere Hoster mit ihren Angeblichen Standorten.
Fakt ist einfach, dass Hide.me keine verbotenen Dinge anstellt. Sie vermieten VPN-Server, was egal in welchem Land du es meldest, nicht verboten ist. Das Land ist nur um die Daten ihrer Kunden zu 100 % vor Datenschutz zu bewahren.
Das musst du mir mal erklären, was mein Name oder meine Adresse jetzt damit zu schaffen hat. Versuch es doch, zu ermitteln. Geht es dabei um die IP-Adresse und um Bestandsdaten, was zahlt man nun dafür? Keinen Cent ist diese Antwort wert! Aber die belegt mir ganz genau, was dahintersteckt: lauwarme Luft! Schon ganz schöner Ballast, wenn sich das Leben nur noch darum dreht.
Will auch einen Firmensitz in Malaysia ![]()
Geht nicht um Einzelpersonen. Aber zb die Urheberrechtsma… übt Druck auf den Staat aus der dann wieder Druck auf andere Staaten ausübt. Schon ist die Katze im Sack.
Und das reicht ja auch für bestimmte Vorteile völlig aus.
In Zeiten von Home-Office kein Wunder mehr…
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Stichwort Hacker-Paragraf. Wer in diesem Bereich unterwegs ist - und damit meine ich gar nicht die Black-Hats, sondern IT-Sec-Forscher, die beste Absichten haben -, steht relativ schnell mit mindestens einem Bein im Knast. Gute Absichten hin oder her. Solche Fälle hat es schon gegeben: Forscher entdeckt schwere Sicherheitslücke, meldet das dem betroffenen Unternehmen, kriegt daraufhin 'ne Klage von eben diesem Unternehmen an den Hals. Hier können VPNs und/oder Elite Proxys helfen.
Freie Meinungsäußerung: Wenn du dich in Asien befindest, unterliegst du dort der lokalen Jurisdiktion. Ein deutsches Gericht kann zwar einen Haftbefehl oder ein Rechtshilfeersuchen ausstellen, doch der Aufwand steht bei einfachen Meinungsdelikten oft in keinem Verhältnis. Das VPN sorgt dafür, dass deine digitale Spur nicht direkt zu deinem Aufenthaltsort oder deinem deutschen Heimatanschluss führt.
Beispiele:
Im Jahr 2024 kam es zu einer Hausdurchsuchung bei einem Mann in Bayern, der auf der Plattform X ein Meme geteilt hatte.
Ein Bild des Wirtschaftsministers Robert Habeck mit dem Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“, angelehnt an ein Werbelogo.
Die Maßnahme: Die Staatsanwaltschaft stufte dies als gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung ein. Da im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen oft nach Beweismitteln (Smartphones, Laptops) gesucht wird, kam es zur Razzia.
Viele Rechtsexperten kritisierten die Maßnahme als völlig unverhältnismäßig für eine bloße Beleidigung im Internet.
Auch beim aktuellen Bundeskanzler Friedrich Merz (der zum Zeitpunkt einiger Vorfälle noch Oppositionsführer war) gab es juristische Auseinandersetzungen.
Der Inhalt: Nutzer hatten Merz in sozialen Netzwerken als „Pinocchio“ bezeichnet oder ihm Lügengeschichten unterstellt.
Die Folge: In mehreren Fällen wurden Strafanzeigen erstattet. Während einfache Vergleiche oft eingestellt werden, führte die schiere Masse an Anzeigen dazu, dass Nutzer Post von der Polizei erhielten, um zur Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen.
Einer der bekanntesten Fälle der jüngeren deutschen Internetgeschichte.
Der Inhalt: Ein Nutzer schrieb unter einen Tweet des Hamburger Innensenators Andy Grote (SPD) den Satz: „Du bist so 1 Pimmel“.
Die Maßnahme: Es folgte eine großangelegte Hausdurchsuchung bei dem mutmaßlichen Urheber, um das Tatgerät (Smartphone) zu finden.
Das Echo: Der Fall löste eine bundesweite Debatte über die Prioritäten der Polizei aus („Pimmelgate“), da die Maßnahme in keinem Verhältnis zur Schwere der Beleidigung stand.
Warum ein VPN hier als Schutzschild dient:
In all diesen Fällen war der Ausgangspunkt für die Polizei die Identifizierung des Nutzers über die IP-Adresse.
Das wurde in den „Beispielen“ aber einiges nicht erwähnt, wie man es eben auslegt!
Die Ermittlungen zum Schwachkopf-Post, der alleiniger Grund für die Hausdurchsuchung gewesen war, hatte die Staatsanwaltschaft bereits vorläufig eingestellt, da die zu erwartende Strafe „nicht beträchtlich ins Gewicht“ falle.
Später präsentierte die Staatsanwaltschaft nachträglich aber den „Anfangsverdacht einer Volksverhetzung“, da der Mann aus Bayern im vorangegangenen Frühjahr eine Bilddatei hochgeladen habe, „auf der ein [SS] oder [SA] Mann mit dem Plakat und der Aufschrift ‚Deutsche kauft nicht bei Juden‘ sowie u. a. der Zusatztext ‚Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!’ zu sehen“ sei. Die Durchsuchung stand im Kontext eines bundesweiten „Aktionstags gegen antisemitische Hasskriminalität im Netz“. Deswegen auch einen Hausdurchsuchungsbefehl.
Ist dann wohl klar, dass solche Typen ermittelt werden!
Wie soll ich mir das vorstellen? Die …mafia stellt Anzeige gegen Unbekannt aufgrund einer ip, weil irgendwo ein Server beschlagnahmt wurde und die Betreiber auf Druck ips rausrücken, die doch irgendwie gespeichert wurden?
Ok, weiter. Ein Gericht entscheidet, dass der Netzprovider die Realdaten rausrücken muss und dieser stellt dabei fest, dass der Sitz in Malaysia ist. D.h. die …mafia muss jetzt in Malaysia Anzeige stellen gegen einen unbekannten deutschen user, der sich irgendwann ein Filmchen oder ein Fußballspiel angeschaut hat. Dazu muss die dt. ip lange genug auf dem Server in Malaysia gespeichert sein und ein malaysisches Gericht muss die Firma vor Ort zwingen, diese Daten rauszurücken. Warum sollten sie?
So läufts sicher nicht ab. Wir hatten schon das Staaten Druck auf andere Staaten machen, zb musste die Schweiz ihr Bankgeheimnis auf Druck der USA öffnen und das war deren Lebenselixier. Wieviel Druck hält Malaysia aus, wenns drauf ankommt? Da reicht einmal Winken mit der Zollfahne. ![]()
So genau wollte ich den Fall nicht schildern, da er nicht das „Kernthema“ war und es nur um die Sinnhaftigkeit eines VPN ging…
Aber der Vollständigkeit halber hier die genaue Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg zu dem Fall und eine Zusammenfassung:
Beleidigung zu Lasten des Bundeswirtschaftsministers Dr. Habeck im Internet -
Wohnungsdurchsuchung im Landkreis Haßberge
Bamberg / Lkr. Haßberge, 15.11.2024 Dem 64-jährigen Stefan Niehoff aus dem Landkreis
Haßberge wird vorgeworfen, über das Internet den Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert
Habeck beleidigt zu haben. Am 12.11.2024 erfolgte bei dem Beschuldigten eine
Wohnungsdurchsuchung.
Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, im Frühjahr / Sommer 2024 auf der Internetplattform
„X“ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, die eine Porträtaufnahme des
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Fa.
Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ zeigt. Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt.
Wegen des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB erfolgte am vergangenen Dienstag, 12.11.2024, eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten durch Polizeibeamte
der Kriminalpolizei Schweinfurt. Hierbei konnte ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt werden.
Es besteht weiterhin der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gem. § 130 StGB, da dem 64-Jährigen darüber hinaus vorgeworfen wird, im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform „X“ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ sowie u.a. der Zusatztext „Wahre Demokraten!
Hatten wir alles schon mal!“ zu sehen ist.
Der Fall um Stefan Niehoff und das „Schwachkopf“-Meme hat eine bemerkenswerte und tragische Entwicklung genommen. Hier ist der aktuelle Stand der Dinge:
Gegen Stefan Niehoff wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) eingeleitet.
Die Hausdurchsuchung im November 2024 wurde von der Staatsanwaltschaft Bamberg nicht primär wegen des Memes, sondern im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags gegen Antisemitismus durchgeführt.
Die juristische Aufarbeitung fand ein jähes Ende:
Der Fall bleibt ein Mahnmal in der Debatte um die Verhältnismäßigkeit. Kritiker führen ihn oft als Beispiel dafür an, dass für eine „Bagatelle“ (ein Wortspiel-Meme) eine Hausdurchsuchung morgens um 6 Uhr in Gegenwart der Familie (einschließlich der behinderten Tochter des Betroffenen) durchgeführt wurde, was viele als Einschüchterungsversuch gegenüber regierungskritischen Bürgern empfanden.
(Teile KI generiert)