Wegen einer Urheberrechtsverletzung?
Niemals …
Bei Steuerhinterziehung oder Drogendelikten im großen Stil könnte ich mir das vorstellen.
Es geht doch nicht um eine. Natürlich nicht wegen einer.
Ich meinte damit nicht die Anzahl, sondern den unbestimmten Artikel. Selbst in D wird Urherberrechtsverletzungen kaum nachgegangen (p2p und Bezahlmethoden, die auf den user schließen lassen, mal ausgenommen). Da ist der Umweg über eine nichteuropäische Justiz nicht praktikabel und lohnenswert. Es kommt immer auf den Sachverhalt an, ich kann Urheberrechtsverletzungen seitens user nicht mit schwerer Kriminalität gleichsetzen.
Okay, zur Info: der alte Preis gilt wieder.
