Filesharing: Gemäß AG Charlottenburg muss ein Beklagter weder die Nutzung seines Anschlusses dokumentieren,noch Rechner der Familie auf Software untersuchen
Kommentar von EuGH-Urteil: keine Filesharing-Haftungsbefreiung bei möglichem Familienzugang - Tarnkappe.info:
[…] ursprünglich der BGH in einem Urteil (Az. I ZR 68/16) noch den Schutz der Familie im Filesharing weiter ausgebaut und darauf verwiesen, dass der Beklagte auch dann seiner sekundären Darlegungslast nachgekommen […]