Filesharing: Urlaub in Holland führt nicht zum Freispruch

Kommentare zu folgendem Beitrag: Filesharing: Urlaub in Holland führt nicht zum Freispruch

Es wurde aber Berufung eingelegt beim Landgericht Düsseldorf, und das finde ich sehr gut.
Letzten Endes sieht es ja so aus, dass man als Beschuldigter seine Unschuld beweisen muss. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig, unf in fen meisten Fällen wohl gar nicht möglich. Wer Klage erhebt auf Urheberrechtsverletzung, muss den Vollbeweis liefern. Die IP Adresse genügt eben nicht, wenn mehrere darauf Zugriff haben. …
Wenn die Beklagte belegte, dass sie in Holland war, dann kann sie doch die Urheberrechtsverletzung am heimischen Anschluss nicht begangen haben…
Es wird Zeit, dass sich politisch was ändert im Recht, das von der Content Mafia stark geprägt ist.
Ich auf jeden Fall weiss, wen ich nicht mehr wähle…

Üble Situation für die Frau. Sie kann beweisen, dass sie nicht da war. Sie kann belegen, dass ihr WLAN gut verschlüsselt war. Sie hat auch Angaben über ihre Familienmitglieder gemacht, trotzdem soll sie verurteilt werden. Schon fast schade, dass es nicht um Strafrecht geht. Dann nämlich müsste man der angeklagten Person selbst beweisen, dass sie den Rechtsbruch begangen hat. Die Feststelltung der IP-Adresse ist dann nicht ausreichend.

Aber gut, die Kanzlei Waldorf Frommer (oder wie die jetzt heißt) berichtet über deren Siege vor Gericht, die Anwälte der Abgemahnten tuen das genauso. Alles nur PR :wink:

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Ganz so drastisch ist es nun nicht. Man muss nicht beweisen, was man nicht beweisen kann. Es ist und wäre ein Unding, etwas nicht vorhandenes beweisen zu sollen.

Im Kurztext liegt es am Richtervolk. Die nehmen sich mittlerweile sehr viel heraus. In diesem Fall scheint es, dass die vorherige Stimmung der Mitstörerhaftung angesetzt wurde. Getreu dem Motto, soll die Olle doch zusehen wer den Mist verzapft hat. Man lässt sie für den Anschluss haften.

Im Übrigen gab es mittlerweile viele Fälle in denen zwar eine IP ermittelt wurde, der Provider jedoch einen völlig falschen Inhaber ermittelt hat. Sowas kommt dann erst in den oberen Instanzen heraus…

Rechtsmittel einlegen, das alleine bringt den Amtsrichter schon auf die Palme.

Ja, Fehler bei der Ermittlung des Anschlussinhabers sind passiert, seitdem die ermittelt werden müssen, das ist wahr. Wird wohl die Ausnahme bleiben, passiert aber eben immer mal wieder. Vielleicht während der Abwesenheit einfach den WLAN-Router unter Zeugen ausschalten? Ist meine Idee, bin aber kein Jurist und kann nicht sagen, wie viel das wirklich unter dem Strich bringen würde vor Gericht.

Man könnte sich doch per VPN einloggen (Ethernet zum Modem). So kann man auch bequem im Urlaub in Deutschland Urheberrechtsverletzungen begehen.

Ja, das mache ich auch oft… das mit dem Einloggen zu Hause aus NL… Also kann der Nachweis der Anwesenheit an einem anderen Ort sicher nicht als Beleg herhalten, dass man zu Hause keinen Unfug angestellt hat.

Pssssst. Davon haben unsere Gerichte doch keine Ahnung :slight_smile:

Echt nicht? Dann wissen die wahrscheinlich auch nicht, dass man sich z.B. in Ferienparks oft einfach über das WLAN des Nachbarhäuschens einloggen kann… was ich natürlich nie machen würde :wink:

Kommentar von „Geistiges eigentum“ des tages | Schwerdtfegr (beta):
[…] Das amtsgericht düsseldorf so: dass sie überhaupt nicht an ihrem kompjuter gesessen haben und ihren internetzugang gar nicht nutze…! […]