Kommentare zu folgendem Beitrag: Filesharing: BGH spricht sich gegen Beweisverwertungsverbot aus
Der BGH entscheidet – Kein Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing und erweitert somit den Wirkungsbereich einer Richtergenehmigung.
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Der BGH entscheidet – Kein Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing und erweitert somit den Wirkungsbereich einer Richtergenehmigung.
Kommentar von Anonym:
Aktive und große Filesharer usen sowieso einen vpn und nicht Mal ihren eigenen PC als Upload Box.
Daher vollkommen irrelevant für die „Größen“ der Szene.