Filesharing: Bundesgerichtshof spricht sich gegen Beweisverwertungsverbot aus

Kommentare zu folgendem Beitrag: Filesharing: BGH spricht sich gegen Beweisverwertungsverbot aus

Der BGH entscheidet – Kein Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing und erweitert somit den Wirkungsbereich einer Richtergenehmigung.

Kommentar von Anonym:
Aktive und große Filesharer usen sowieso einen vpn und nicht Mal ihren eigenen PC als Upload Box.
Daher vollkommen irrelevant für die „Größen“ der Szene.