Filesharing-Abmahnung: Nimrod fordert 850 Euro für angeblich geteilte Computerspiele


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Ab in den Müll mit dem Mist. Passiert eh nichts

Das stimmt so nicht ganz.
Du sollterst mindestens eine modifizierte Unterlassungserklaerung zurueckschicken. :wink:
Dafuer brauchst Du auch keinen Anwalt, diese kannst Du auch kostenlos im Netz finden. Da gab es frueher ganze Themen auf Boerse.bz/to zu.
Dann kannst Du Glueck haben und es passiert garnix mehr oder auch dass Du erst einmal noch weitere Drohbriefe bekommst und die dann irgendwann aufhoeren.

Wenn dann trotzdem noch wirklich eine Anklage erhoben werden sollte bist Du trotzdem schon einmal halbwegs auf der sicheren Seite und kannst dann immer noch einen Anwalt beauftragen.
Einfach nix zu machen ist aber falsch! Damit berechtigst Du automatisch den gegnerischen Anwalt zu weiteren Schritten.

Rennst Du direkt zum Anwalt wird dieser auch erst einmal mit einer modifizierten Unterlassungserklaerung antworten. Gleichzeitig aber auch mit dem Angebot eines Vergleichs an die Gegenseite entgegentreten. Ob dieser Vergleich ueberhaupt notwendig waere ist fraglich und zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu beantworten. Es ist aber die einfachste Art fuer nen Anwalt schnell Geld mit wenig Arbeit zu verdienen. Auf Prozess haben die wenigsten Anwaelte bock.

Um auf Deine Aussage mit „ab in den Muell“ zurueckzukommen erinnerst Du mich a den Clown von Szenebox der das auch immer behauptet hat und als damit geprahlt hat ein paar Tonspuren per p2p zu sharen.
Und sie koennen ihm eh nix, weil bei ihm nix zu holen ist weil schon in der Privatinsolvenz usw. :rofl:

Der Typ war der Hammer und echt unterhaltend!

Nichts tun ist komplett falsch. Um den Versand der selbst modifizierten Unterlassungserklärung kommt man nicht herum.

Ich frage mich gerade, wann eigentlich die IP erfasst wird.

d.h. wird die IP Geloggt, wenn derjenige Laden will, oder wird seitens der Ermittler versucht von demjenigen Runterzuladen.

Eigentlich würde ja nur beim Daten von der Personen beziehen ein Protokollieren sinn machen,
denn als Leecher Verteilt man ja nicht, und eine Abmahnung bezüglich „Verteilen“ ist ungerechtfertig.

Das ist nämlich gar nicht so eindeutig, wie es rechtskonform sein sollte! Die Ermittlungsarbeit zur IP-Adresse ist somit eigentlich immer der erste Punkt, an dem eingeschaltete Rechtsanwälte ihre Zweifel haben und dies gegenprüfen.

RA prüft → Entscheidend sind Ermittlungsqualität, Zuordnung, Dokumentation und der konkrete Vortrag zur Anschlussnutzung.

Da ein Ermittlungsdienst erst bei einem tatsächlichen Gerichtsverfahren seine Ermittlungsarbeit darlegen muss, was dieser natürlich nicht will, werden die meisten Abmahnverfahren schon im Vorfeld anders geklärt…
Man kann also davon ausgehen, dass bei der eigentlichen IP-Ermittlung so einiges falsch läuft, da z.B. die Verfahren dazu schon uralt sind bzw. nur ungenau durchgeführt werden…

Funktioniert leider nicht, die melden sich wieder…

Erster Satz - korrekt…
Zweiter Satz - Entweder man war der „Übeltäter“ oder jemand aus der „Familie“, aber grundsätzlich würde ich nicht eine „modifizierte Unterlassungerklärung“ denen zusenden, wenn man wirklich ein reines Gewissen hat! (Denn mit dieser Unterlassungerklärung erkennt man ja schon an, das man irgendwas nicht wiedermacht/wiederholt was man im besten Fall überhaupt nicht gemacht hat!). Also für mich ist das ein grosser Unterschied…

Auch das stimmt, aber die „Ermittlungsmethode“ wird ja offensichtlich von vielen als gegeben gesehen… Hier müsste man eigentlich jemand mal bis zu letzer Instanz vor Gerichten durchboxen das die IP Ermittlung sehr fraglich ist… allerdings muss man auch sagen, das die meisten „angeschriebenen“ genau wissen das SIE die beschuldigte Tat auch tatsächlich verantwortlich sind… ABER wenn sowas nach hinten losgeht, wirds natürlich um so teuerer.

WER wirklich unschuldig ist (und nicht nur so tut :blush: ) sollte sich Rechtsbeistand suchen, aber wie gesagt auf keinen Fall die modifizierte Unterlassungerklärung unterschreiben. Man hat nichts unrechtes getan, so what… - warum soll man den was zugestehen was man wofür nicht verantwortlich ist.

PS. Meine Erfahrung bei vielen ist, das letztendlich doch „der angeschriebene“ war, bzw. dessen Familie, beste Freunde, oder Kumpels denen man seinen WLAN Code geliehen hat…
Meistens kann man die geforderte Summe reduzieren, und Ratenzahlung vereinbaren… - aber jeder Fall ist anders.