Kommentare zu folgendem Beitrag: EuGH: Urteil über Gleichstellung von E-Books mit gedruckten Büchern
Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 11.11.2016 00:01:
Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V.
EuGH-Urteil zum Verleih von E-Books: „Falscher Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Marktes“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass E-Books und gedruckte Bücher beim Verleih durch Bibliotheken unter bestimmten Voraussetzungen gleich zu behandeln sind. Demnach sollen Bibliotheken digitale Bücher verleihen dürfen, ohne mit den Verlagen und Autoren marktgerechte Lizenzverträge abzuschließen. Die Entscheidung des EuGH ist ein falscher Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Markts, so der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
„Der Verleih eines E-Books unterscheidet sich grundsätzlich von dem eines gedruckten Buchs. Digitale Bücher können praktisch unendlich vervielfältigt werden, ohne sich jemals abzunutzen. E-Books sind in vielen europäischen Ländern, auch in Deutschland, ein noch junger, wachsender Markt. Etliche Verlage und Start-ups bieten mittlerweile auch Modelle für den temporären Zugriff auf E-Books wie Flatrates oder Leihmodelle an. Damit Verlage und Autoren für die Verbraucher weiter an nachhaltigen Geschäftsmodellen arbeiten und am Markt bestehen können, bedarf es stabiler Rahmenbedingungen. Wenn Autoren und Verlage nicht mehr mit Bibliotheken zu angemessenen Konditionen Lizenzen für die E-Book-Nutzung verhandeln können, erhalten sie keine marktgerechte Vergütung mehr für ihre Leistung. Letztlich wird das Angebot an hochwertigen und vielfältigen Inhalten und kundenfreundlichen Nutzungsangeboten langfristig zurückgehen“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Derzeit schließen Verlage mit den Bibliotheken Lizenzverträge für die Nutzung von E-Book- und Audiobook-Dateien. Dabei verhandeln sie für Autoren und Verlage eine angemessene Vergütung. Das ist nicht mehr möglich, wenn Bibliotheken jedes digitale Buch ohne Lizenzierung zum Verleih anbieten dürfen. Die Abgeltung würde dann über Verwertungsgesellschaften wie in Deutschland etwa die VG Wort erfolgen, was in zweifacher Hinsicht problematisch ist: Erstens ist die Vergütung in der Regel geringer als bei Lizenzverträgen und damit nicht marktgerecht. Zweitens erhalten Verlage aufgrund der aktuellen Rechtslage keinen Anteil an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften und gehen somit beim E-Book-Verleih komplett leer aus, was die Schrankenregelung zu einer verfassungsrechtlich problematischen entschädigungslosen Enteignung von Verlagsleistungen werden lässt.
Kommentar von EiTeeXperte am 11.11.2016 10:44:
Und damit haben die Verlage nach dem VG Wort- und dem Leseplatzurteil die nächste Schlappe kassiert.
Die Auswirkungen des Medikamentenimporturteils auf den Buchmarkt sind aktuell noch nicht abschätzbar und könnten auch noch reinhauen.
Wie schon in dem anderen Ebookartikel von über die Autorin geschrieben, der Zielkonflikt lässt sich nicht auflösen.
Stop, stimmt nicht er wird sich auflösen, allerdings durch Pleiten, Insolvenzen und Arbeitsplatzverlust.
Im Endeffekt sind diese Urteile nicht überraschend, wenn man mal einen Blick in die EU-Verträge/Verfassung geworfen hat.
Dort sind wirtschaftsliberale und freihandelsfreundliche Positionen in Gesetzestexte gegossen worden.
Das wiederum ist nicht verwunderlich, da die EU aus der EWG hervorgegangen ist.
Der EUGH kann gar nicht anders entscheiden.
Es wird eben nur gejammert wen es die eigene Klientel trifft. Gegen Lohndummping, Produktionsverlagerungen und Sozialabbau im allgemeinen hat ja keiner der Lobbyverbände was gehabt. Trifft es die eigenen Buddys wird von unerwünschten Effekten der Gesetze geschwaffelt und eine Korrektur in Aussicht gestellt, siehe VG-Worturteil und Apothekenurteil.
Da ist man dann natürlich total verwundert, das die Leute solche Typen wie Trump oder die AFD wählen.
Ich prognostiziere, das wird noch schlimmer.
Ganz nebenbei das Gejammere wegen Kultur und Buch, Verlage waren schon immer knallhart agierende Wirtschaftsunternehmen. Die handvoll philanthropisch agierenden Kleinverlage sind das Feigenblatt, was immer vorneweggetragen wurde um von diesem Fakt abzulenken.
Sie sehen aktuell das ihr schönes Ökosystem Buchpreisbindung den Bach runtergeht und damit auch die recht guten Gewinne der Vergangenheit wohl auch der Vergangenheit angehören :-).
Von Springer, Elsevier und Co will ich nicht anfangen, deren Probleme liegen wirklich eher im Bereich der Piraterie und dem extrem unverschämten Geschäftsmodel der Wissenschaftsverlage.
Ich prognostiziere, die Verlage und Autoren werden aber nicht in Gänze verschwinden.
Die die übrigbleiben, werden kleinere Brötchen backen müssen aber sie werden zurechtkommen.
Ich habe jetzt im TV gesehen das es sogar noch deutsche Besenbinder gibt.
Da sollte doch auch die Kreativindustrie kreativ genug sein, sich an die neuen Herausforderungen anzupassen und zu transformieren.
Kommentar von EiTeeXperte am 14.11.2016 17:01:
Scheint auf der ganzen Linie so weiterzugehen.
https://www.heise.de/tp/news/Das-Ende-der-GEMA-so-wie-wir-sie-kennen-3465396.html
Kommentar von EiTeeXperte am 16.11.2016 11:10:
In Austria scheint sich auch was zusammenzubrauen.
https://apps.derstandard.at/privacywall/2000047597979/Festplattenabgabe-Kuenstler-zittern-vor-OGH-Urteil
In gewisser Weise ist das erschreckend, da sollte das auch noch hinzukommen, es für viele Unternehmen sehr schwer werden wird das durchzustehen.
Auf der anderen Seite zeigt sich, das diese Gesellschaften wohl bisher ohne ausreichende Rechtsgrundlage agiert haben oder diese einfach ignorierten und einseitig die Verlage gegenüber den Kulturschaffenden bevorzugten.
Ist aber ein gutes Beispiel, das man immer versuchen sollte alle rechtlichen Stolpersteine im Vorfeld auszuräumen und keine zu einseitigen Verträge aufzusetzen; also eher den fairen Interessenausgleich suchen sollte, egal wo.