Kommentare zu folgendem Beitrag: EuGH: Darf man Software-Lizenzen auch ohne Originale weitergeben?
Kommentar von michel:
ah ja, dieses trottelurteil bedeutet also im umkehrschluss dass ich grundsätzlich ein anrecht auf einen physischen datenträger habe?
wer wählt dieses dämlich che gesindel bloss immer und immer wieder…
Kommentar von flow:
Aha… und was, wenn ich den Originaldatenträger gar nicht erwerben bzw. verkaufen will, also wenn z.B. der Verkäufer nur die Lizenz verkauft?
Weiterhin ist es sehr lustig, wie Anwälte bei Software-Geschichten mit Beispielen aus der „realen“ Welt argumentieren. Das ist doch totaler Unsinn. Software geht nicht „kaputt“… nur der Datenträger, und der IST nicht die Sofware, sondern eben nur der Datenträger.
Aber egal, es gibt ja eine sehr einfache Lösung für dieses Problem und diese heisst „Open Source“, vor allem bei einem Betriebssystem oder Office-Paket gibt es ja eine riesige Auswahl, bei denen man sich mit solchem Unsinn nicht auseinandersetzen muss.