Ein Like bei Twitter ausreichend für eine Durchsuchung

Wer Hasskommentare verbreitet hat, bei denen finde ich die Durchsuchung auch angemessen. Nur damit das klar ist.

Jetzt wissen wir also, was für ein Subjekt JanaMaria ist? Okay, ist von oben herab aber noch keine Beleidigung, schon recht.

Aber bei dem Like finde ich es übertrieben. Ich warte noch auf deine Argumente, die dafür sprechen, Hastermalero.

Ein Like ist eine Befürwortung/Gutheißung/Billigung des Textes/Posts/Beitrags/Tweet.
Ergo:
StGB # § 140
Belohnung und Billigung von Straftaten

Und es ist schon niedlich, dass man Leute mit einer anderen Meinugn nur als Troll diffamieren kann, ohne selbst ein einziges überzeugendes Argument mit beizutragen.

Und das soll für eine Hausdurchsuchung ausreichend sein? Oh wei, in welcher Welt lebst Du, bitte?

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In einer Welt, in der ich das Recht habe, eine eigene Meinung zu haben.

Und wieder den Artikel nicht gelesen bzw. den Grund der Durchsuchung nach StGB.
Es ging um $189 StgB.

Und ich glaube kaum das ein Like ausreicht um jemanden nach $140 StgB rechtsmäßig zu verurteilen.

peinlich peinlich

edit:
zeugs entfernt

eine Befürwortung einer Verunglimpfung ist auch eine Verunglimpfung

aber red dir ruig dein leben schön. over and out

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Zeigt aber schon viel in diesem Land wenn Anbieter wie Twitter oder Instragram etc. sofort die IP rausrücken und es nach § 21 TTDSG wenn es um „geistiges“ Eigentum geht sich aber querstellen können weil Gerichte entschieden haben das man im dem Falle nur Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer von denjenigen rausrücken müssen. Ist doch schön sowas. Da braucht man sich das Leben dann auch nichtmehr schönreden.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-schleswig-holstein-wx2321-auskunftsanspruch-auskunft-ueber-daten-instagram-soziale-medien-21-ttdsg/

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Wieso immer letzte Preis ?
Wiieso immer streiten ?

PEACE for all…

@Hastermalero /Hastemal nen Euro
Schicke dir Morgen nen Euro, mit Versand macht das aber 6,66 €

Es kamen und kommen keine Argumente mehr, ich bin raus aus der Scheindiskussion.

Du blendest diese einfach nur aus, bringst aber selbst auch keine für deine Position.

Irgendwann lernen es auch die letzten Internet-Neuland-Leute, dass man auch im Internet zu seinen Taten stehen muss, besonders wenn man keine Ahnung von OpSec hat.

Jeder hat die Freiheit, das zu tun, was er will, aber er hat auch die Pflicht, mit den Folgen zu leben.

Aber da wird halt gern gejammert, auch von deiner Seite, da du von ja so unberechtigten, schlimmen, unterdrückenden, diktatorischen, Poliszeifaschistischen, Deepstate-Masterplan Hausdurchsuchungen betroffen warst und jetzt da überempfindlich auf das Thema reagierst.

Aber um deinen Wunsch gerecht zu werden. Warum sollte man wegen eines Likes eine Hausdurchsuchung machen?

Hier mein wohl doch sehr offensichtliches Haupargument:

Weil es ein Vergehen war, welches im Internet, bzw. auf einer Internet-Plattform begangen wurde. Für so etwas brauch man ein Internet-fähiges Gerät udn einen entsprechenden Account auf der Plattform. Um rechtssicher nachzuweisen, dass der Täter wirklich die Person war, die auf diesem Online-Plattform unter diesem Benutzer-Account diese Straftat getan hat, wäre es zum Vorteil, das Internet-fähiges Gerät beweislastsicher in die Hände zu bekommen, am besten entsperrt, ungewiped, unverschlüsselt und als Sahne-Häubchen mit eingelogten Account der besagten Internet-Platform.
Ergo Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des besagten Gerätes, ohne dem Benutzer die Chance zu lassen den gewünschten Status (s.o.) zu vermeiden…

Your Turn

p.s. Bevor die verharmlosende Frage kommt: Ist ein Like den Aufwand wirklich wert, bzw überhaupt strafrechtlich revelant?

Ja es ist es Wert, solche menschenverachtende Handlungen ,Taten,Aussagen und Befürwortungen mit allen rechtlichen Mitteln zu verfolgen. Ich hab es satt, das man Internet-Aussagen als harmloses Stammkneipen-Gekeife von irgendwelchen Vollzeit-Versagern abtut.

und strafrechtlich revelant? Ich denke schon, aber dafür gibts es ja Profis (aber offensichtlich nicht hier). Aber niemand kann leugnen, dass (in diesem Fall) ein Like eine Befürwortung, Belobigung und/oder Zustimmung des Posts/Tweet ist. Und zusätzlich fördert man damit auch die Verbreitung des Posts(der vorangegangenen Straftat), weil die Algorithmen getriggert werden.

Es ist sicher strafbar, weil es eine Befürwortung ist. Aber es wird nicht sichtbar sein, weil die Tweets des eigentlichen Autors für alle unsichtbar sind. Die bekommt man nur zu sehen, sofern dieser der „Freundschaft“ zuvor zugestimmt hat.

Von daher sehe ich da zwar eine Befürwortung aber keine Verbreitung. Wo nichts sichtbar wird, kann nichts verbreitet worden sein. Und in dem Zusammenhang halte ich den Einbruch in die Privatsphäre des jungen Mannes schlichtweg für übertrieben.

Straftaten die man mit seinen Kumpels im, der Öffentlichekit verschlossenem, Keller begeht, sind deswegen nicht straffrei. Aber um nicht-vergleichbare Vergleiche zu vermeiden:

Man hat die Sichbarkeit innerhalb der Gruppe erhöht, also in der durch Algorithmen generierten Timeline der Follower. Ob es nur eine spezifischen Gruppe oder für alle gilt ist (denke ich )erstmal unerheblich, wenn überhaupt erst beim Strafmaß von Bedeutung. Man kann ja davon ausgehen der der Post-Ersteller mehr als nur eine „Handvoll“ akzeptierter Follower hatte.

Und ich halte das Einbruch in die Privatsphäre des jungen Mannes für tolerierbar. Da gibt es Hausdurchsuchungen, welche eher und mit Recht zu kritieren sind. Wohlmöglich zählt auch eine deiner dazu, wer weiß. In diesem Fall aber finde ich das gut udn richtig. Und das auch, wenn ich meine Schadefreude und das Vergnügen ausklammere, welche/s ich verspüre, wenn verachtenswerte Menschen wie der Verfasser und der Liker des Posts mal tief einen reingedrückt bekommen.

Ich bin kein Jurist, deswegen kann ich nicht abwägen, ob der Bruch der Privatsphäre in dem Fall schon gerechtfertigt war.

Zur Verdeutlichung: Der eigentliche Urheber hat ganze 96 Follower, der Rest des WWW bekommt davon gar nichts mit. Das soll die Rechtfertigung für die Beschlagnahmung sein? Das sehe ich halt als Knackpunkt.

Dass man gegen den Typen, der den Scheiß geschrieben hat, vorgeht, finde ich übrigens völlig korrekt. Wahrscheinlich war der so schlau und hat einen VPN genutzt, damit er eben keinen Besuch bekommt.

Wie ich schon sagte, knapp 100 Leute sind mehr als ne „Handvoll“. Obwohl ich nicht sicher bin, das wirklich der besprochende Account ist, da Anzeigenamen anscheinend nicht Unigh sind bei Twitter und in dem gescanntem Dokument (denke ich) nur der Anzeigename und nicht die unigh Account-ID genannt wird. ich gehe eher davon aus, dass der Account des Verfassers doch schon geblocked/ghostbanned wurde.

Falls doch, eine Gruppe von 100 Leuten ist meines Erachtens zu groß um es nicht ernst zu nehmen.

Und selbst wenn, ich akzeptiere die Leiden des jungen Werthers, ähh des Hass- und Mordaufruf Befürworters als akzeptablen Kollateralschaden, wenn man eine großflächige polizeiliche Aktion gegen so etwas startet. Mitgehangen - Mitgefangen - Mitgehangen (k.A welche Reihenfolge besser passt). kein Mitleid meinerseits.

Da werden wir wohl nicht annähernd ähnlicher Meinung

ps: habe mir mal die Mühe gemacht, einen alten Twitter Acc auszukramen und mir Mr @unfollowdreamy angeschaut. Auch nur so ein Brüllaffe, den es in allen Kreisen gibt, egal welcher politischer Richtung oder gesellschaftlicher Weltanschaung. Dass der jetzt rumjammert und seine Unschuld beteuert, ist zwar herzallerliebst, aber bei mir entwickelt sich da stark unangenehmer Fremdscham.

pps: zusätzlich beschämend ist auch sein technisches Verständnis ala: Wenn ein Tweet/Like clientseitig gelöscht wird, werden natürlich auch serverseitig alle Spuren/Hinweise/Daten dazu gelöscht und man ist unangreifbar. köstlich

Sorry, aber dafür dass du eine ziemlich aggressive Diskussionsart hast und anderen hier Peinlichkeiten, Blödsinn und Lügen vorwirfst, gibst du hier selber ziemlich viele Halbwahrheiten zum Besten. Vielleicht kannst du ja Mal überdenken ob das wirklich sinnvoll ist, sich so zu unterhalten, ich glaube jedenfalls nicht, dass das im Rahmen einer Diskussion sehr zielführend ist.

Wie dem auch sei, die Hausdurchsuchung erfolgte weil sich der Beschuldigte „die Aussage des Ursprungsverfassers zu eigen“ gemacht haben soll. Das steht so auf dem Durchsuchungsbeschluss, siehe Artikel. Da geht es also nicht um Billigung von Straftaten (§140), sondern um Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, da der Like so gewertet wird, als hätte er den Post selber abgesetzt.

Das ist momentan auch die gängige Rechtssprechung bei Hassposts, ein Like hat nach dieser Auffassung dieselbe Qualität wie ein Repost. Da das aber technisch eben ganz klar nicht dasselbe ist, ist diese Auffassung also - auch meiner Meinung nach - höchst fragwürdig.

Aber selbst wenn wir die aktuelle Rechtssprechung einfach Mal akzeptieren, liegen bei dem vorliegenden Fall weitere juristische Probleme vor. Das eine ist, dass es sich bei Beleidigung und Vernunglimpfung von Verstorbenen um Antragsdelikte handelt, hier hat die Polizei aber offensichtlich angefangen zu ermitteln, ohne dass ein solcher Antrag vorlag und dann im Rahmen eines Aktionstages zugeschlagen.

Das andere ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der gewahrt werden muss, wenn in verfassungsmäßig geschützte Rechte eines Beschuldigten eingegriffen wird. Da die Wohnung als besonders geschützter Bereich im Grundgesetz festgeschrieben steht, ist es mehr als fraglich ob diese Verhältnismäßigkeit aufgrund eines einzelnen Likes gegeben ist! Vor allem wäre eine Verurteilung wahrscheinlich auch ohne Durchsuchung möglich gewesen, da der Beschuldigte als Anschlussinhaber ermittelt werden konnte.

Hier wurde ein Exempel statuiert und wenn man bedenkt was im Internet alles nicht verfolgt und/oder eingestellt wird, bleibt ein starkes Geschmäckle zurück, dass an die Durchsuchung im Pimmelfall um Andy Grote erinnert und das Gefühl hinterlässt, dass Politiker und Polizisten schützenswertere Menschen sind als normale Bürger.

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aha, soso

Das war eine Antwort auf die Frage, warum gerade ICH das für verfolgenswert halte

offensichtlich, nichts genaues weiß man. ja. aber wahrscheinlich, da die Verwanden der Toten von dem Tweet und dem Like eher nichts wussten…
obwohl:

Zu beachten ist, dass eine Tat nach § 189 StGB nur „auf Antrag“ verfolgt wird. Antragsberechtigt sind die Angehörigen des Verunglimpften.
Die Tat ist ein absolutes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass eine Strafverfolgung nach dieser Vorschrift nicht ohne einen entsprechenden Strafantrag möglich ist.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht gemäß § 194 Abs. 2 S. 2 StGB nur in den Fällen, in denen die Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (auch Videos, Bilder etc.)


Das mag stimmen, meine persönliche Meinung dazu habe ich kundgetan

Und dieses Exempel befürworte ich

Das war, ohne es zu leugnen wollen, zweifelsfrei eine der peinlichesten Aktionen und Folgeaktionen der letzten Zeit

Frag das mal Polikerinnen des nicht rechtem Spektrums, wie die krampfhaft und oft erfolglos vor Gericht um ihr Recht kämpften, online wie offline vor Verleumdung und Aufrufen zur Gewalt geschützt zu werden.

Auch das mag stimmen, aber ich sehe es so, dass dann der normale Bürger genauso schützenswert sein/werden sollte, anstatt „Politiker und Polizisten“ weniger schützenwert zu machen.

Da sind wir wieder bei Halbwahrheiten, das Zitat endet nämlich mit
und der Verstorbene sein Leben als Opfer des Nationalsozialismus oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat. In diesen Fällen bedarf es keines Antrags.“

Dass Verfasser von solchen Tweets stärker verfolgt werden, dagegen argumentiere ich gar nicht. Hier geht es nur um Likes. Was ist denn, wenn Posts nachträglich verändert werden? Gibt es dann auch Besuch von der Polizei?

mea culpa, da haben wir meine erste Halbwahrheit, hätte ich genauer/vollständig lesen müssen. wo die vielen anderen Halbwahrheiten sein sollen, wäre mal interessant

Dann checkt man serverseitig die logs, ob der like vor oder nach dem edit stattgefunden hat
aber das ist in diesem Fall unerheblich, weil bei dem Tweet keine Bearbeitunsmöglichkeit vorhanden war.

Klar, das ist nur ein hypothetischer Fall, aber bei Facebook gab es ja schon solche Trollaktionen (zB https://www.spiegel.de/politik/clausnitz-anonymous-legt-fremdenhasser-auf-facebook-rein-a-00000000-0003-0001-0000-000000356553)

Die Staatsanwaltschaft und Polizei hat keinen Zugriff auf die Logs von US-Unternehmen. Begrenzt könnte man das mit der waybackmachine überprüfen, aber traust du das unseren Behörden da wirklich saubere Vorermittlungen zu?
Bei einem Reblog ist einfach zu überprüfen, was gepostet wurde, aber bei Likes eben nicht.

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Es liegt in der Verantwortung des des Like-Gebers , seine Likes zu entfernen, wenn er dem geänderten Post nicht mehr Like-Mäßig zustimmt.
Das es keine Benachrichtigung an den Like-Geber gibt, wenn der gelikte Post geändert wird, das könnte man kritisieren.

Ich sehe es rechtlich so, wenn man Harmloses liked, das Harmlose dann zu etwas Nicht-Harmlosen geändert wird, dann die Polizei sagt „DuDuDu der Like da ist aber nachteilhaft für dich“, DANN muss DER LIKER halt beweisen, dass er den Post in einem anderem Zustand geliked hat. Deswegen ist dann bei den Gerichtsverhandlungen der Serverside-Log von Interesse, aber nicht schon beim Starten der Ermittlungen.

Aber für den Anfangsverdacht bzw. die erstmalige Strafverfolgung/Ermittlung reicht halt der Like aus, egal ob vor oder nach dem Ändern des Posts gesetzt. Der Like steht nun mal unter dem Nicht-Mehr-Harmlosen-Text.

edit/ps:
zum thema facebook post/status edits, kann es aber nicht verifizieren ob das immer noch so geht, hab keinen account
https://www.howtogeek.com/321228/how-to-see-the-edit-history-of-any-facebook-post-or-comment/
kann ja jemand mal testen