Sorry, aber dafür dass du eine ziemlich aggressive Diskussionsart hast und anderen hier Peinlichkeiten, Blödsinn und Lügen vorwirfst, gibst du hier selber ziemlich viele Halbwahrheiten zum Besten. Vielleicht kannst du ja Mal überdenken ob das wirklich sinnvoll ist, sich so zu unterhalten, ich glaube jedenfalls nicht, dass das im Rahmen einer Diskussion sehr zielführend ist.
Wie dem auch sei, die Hausdurchsuchung erfolgte weil sich der Beschuldigte „die Aussage des Ursprungsverfassers zu eigen“ gemacht haben soll. Das steht so auf dem Durchsuchungsbeschluss, siehe Artikel. Da geht es also nicht um Billigung von Straftaten (§140), sondern um Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, da der Like so gewertet wird, als hätte er den Post selber abgesetzt.
Das ist momentan auch die gängige Rechtssprechung bei Hassposts, ein Like hat nach dieser Auffassung dieselbe Qualität wie ein Repost. Da das aber technisch eben ganz klar nicht dasselbe ist, ist diese Auffassung also - auch meiner Meinung nach - höchst fragwürdig.
Aber selbst wenn wir die aktuelle Rechtssprechung einfach Mal akzeptieren, liegen bei dem vorliegenden Fall weitere juristische Probleme vor. Das eine ist, dass es sich bei Beleidigung und Vernunglimpfung von Verstorbenen um Antragsdelikte handelt, hier hat die Polizei aber offensichtlich angefangen zu ermitteln, ohne dass ein solcher Antrag vorlag und dann im Rahmen eines Aktionstages zugeschlagen.
Das andere ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der gewahrt werden muss, wenn in verfassungsmäßig geschützte Rechte eines Beschuldigten eingegriffen wird. Da die Wohnung als besonders geschützter Bereich im Grundgesetz festgeschrieben steht, ist es mehr als fraglich ob diese Verhältnismäßigkeit aufgrund eines einzelnen Likes gegeben ist! Vor allem wäre eine Verurteilung wahrscheinlich auch ohne Durchsuchung möglich gewesen, da der Beschuldigte als Anschlussinhaber ermittelt werden konnte.
Hier wurde ein Exempel statuiert und wenn man bedenkt was im Internet alles nicht verfolgt und/oder eingestellt wird, bleibt ein starkes Geschmäckle zurück, dass an die Durchsuchung im Pimmelfall um Andy Grote erinnert und das Gefühl hinterlässt, dass Politiker und Polizisten schützenswertere Menschen sind als normale Bürger.