Drachenlord, die Berufungsverhandlung: ein Jahr auf Bewährung

Mich lässt das Urteil schon ziemlich an der deutschen Rechtsprechung zweifeln! Eine Bewährungsstrafe auszusprechen für eine Tat, die während einer laufenden Bewährung begangen wurde, führt die Bewährungsstrafe an sich ad absurdum. Vor allem vor dem Hintergrund, dass das psychiatrische Gutachten, keine verminderte Schuldfähigkeit zu Tage gebracht hat! Eine verminderte Steuerungsfähigkeit, ist schließlich nichts anderes als die Aussage, dass Winkler sich nicht unter Kontrolle hat…
Alleine deswegen schon, hatte ich letztes Jahr in einem anderen Thread zum Thema… https://tarnkappe.info/forum/t/drachenlord-urteil-staatsanwaltschaft-fordert-laengere-haftstrafe/9401/16
…dazu folgendes gesagt und da halte ich immer noch dran fest →

Es gibt immer eine Seite die provoziert und eine andere, die reagiert…
Unter Gesichtspunkten der Vernunft haben hier wohl beide Seiten arge Defiziete, so das man über das Urteil denken kann, was man will.
Was ich allerdings an dem Urteil bzw. der Urteilsfindung bemängel, ist die Unterbringung im Gefängnis. Eigentlich hätte man besser eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ausgesprochen! Das Winkler nämlich aus psychiatrischer Sicht nicht gesund sein kann, sollte wohl jedem einleuchten, der die Story verfolgt hat.