CUII - Empfehlung (Auszug):
B. Zulässigkeit des Antrags
Der Prüfantrag ist zulässig.
Nach § 7 Abs. 3 Verfahrensordnung ist jeder Rechteinhaber antragsberechtigt, der Partei des Verhaltenskodexes ist, oder Mitglied eines Verbandes ist, der Partei des
Verhaltenskodexes ist und der dem Antrag zugestimmt hat.
Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Die Antragstellerin ist Mitglied des Verbands „game – Verband der Deutschen Games-Branche e. V.“,
der Partei des Verhaltenskodexes ist und der dem Antrag zugestimmt hat (Anlage IV).
Mitglied im: game - Verband der Deutschen Games-Branche e. V.
Nintendo of Europe GmbH
Goldsteinstraße 235
60528 Frankfurt am Main
Ich merke immer öfters, dass ich mit m-net einen guten Provider habe, der sich bisher nicht an solche Sperren hält!
mmhhh…könnte an der Lichtgeschwindigkeit liegen?!
Man bin ich froh meinen eigenen DNS Server zu haben
Juckt mich nicht wenn Provider was sperren
Wie so oft, VPN an Problem gelöst.
Einfach in Eurem Router statt der Provider DNS anderen eintragen.
1.: 8.8.8.8
2.: 1.1.1.1
Dann ist Ruhe und die können Sperren was sie wollen
…oder einfach beim „Race“ mitmachen und die vielen Mirrors nutzen!
nintendo versteht nicht das sie damit unfreiwillig werbung machen für solche seiten