Das reine Liken kann strafbar sein


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Ob das reine „Liken“ nun strafbar war, lasse ich mal außen vor. Was ich dabei nicht mehr nachvollziehen kann, sind die Durchsuchungen der angezeigten Person…
Was verspricht sich die Behörde von solchen Aktionen? Was denken diese, dort vor Ort aufzufinden? Oder soll das nur zur Einschüchterung dienen?

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Das es geschmacklos ist in diesem Fall steht außer Frage. Allerdings finde ich auch das das reine liken keine Straftat ist. Sollte schlußendlich doch so entschieden werden, wird damit Tür und Tor für weitere Anzeigen geöffnet. Demnächst bekommst du dann ne Anzeige + Hausdurchsuchung wenn man z. B. auf gully nen beitrag liked. Dann müsste man dir gar nicht mehr den Download nachweisen.
Oder du bekommst ne Anzeige weil sich irgendjemand durch nen Post beleidigt fühlt und du ihn geliked hast.
Und wie schon geschrieben wurde. Warum gibt es für sowas ne Hausdurchsuchung? Was erhofft man sich zu finden?

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Was man sich erhofft zu finden?
Wer sowas liked ist doch automatisch „Reichsbürger“, man erhofft sich natürlich Waffen und anderes zu finden.

Klar ist so ein Post geschmacklos, hoffe es wird bis zum BGH gegangen, wo kommt man denn sonst noch hin. Kommt sich ja schon vor wie in China bei sowas.

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Aber selbst die haben doch dazugelernt, dass man seinen „Kram“ im Wald verbuddelt oder ähnliches!
Ich sehe solche überzogenen Aktionen, eher als verzweifelten Versuch der Behörden, überhaupt irgendwelche Ansatzpunkte, für einen haltbaren Tatbestand zu kreieren. Und das, weil sie sowieso völlig überfordert sind, mit der „normalen“ Ermittlungsarbeit…

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Nun ja, Twitter, Facebook & Co. geben die Daten der betreffenden Person heraus, mygully.com sicher nicht. Da sehe ich schon einen Unterschied.

Die wollen die Beweise für die Straftat sichern, deswegen die Hausdurchsuchung. Außerdem macht die Polizei das immer gerne, weil in dem Fall ist man schon mal in der Wohnung und kann in Ruhe Ausschau nach Zufallsfunden machen. Sei es Cannabis, BTM-pflichtige Tabletten, Cardsharing, nicht gekaufte Games für Spielekonsolen etc. pp.

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Klar mygully wird die Daten von sich aus nicht herausgeben. Aber was wäre wenn die Server mal beschlagnahmt werden. Es geht mir eher darum, daß man nur für das liken schon angezeigt wird. Man muss die Straftat gar nicht mehr begangen haben. Das liken reicht schon. Das erinnert eher an China oder vergleichbare totalitäre Staaten als an eine freie Demokratie.

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Vorallem, seit wann ist das gut befinden von etwas straftbar, die Gedanken sind frei.

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Genau so sehe ich das ja auch! Wenn du dich auf:

beziehst, gebe ich dir gerne Recht, denn das war missverständlich ausgedrückt! Ich wollte es eigentlich außen vor lassen, da ich genauso wie du, die freie Meinungsäußerung für selbstverständlich halte! Deshalb erübrigt sich für mich eine Diskussion über strafbar, oder nicht! :wink:

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Die Hausdurchsuchung war und ist in so nem Fall 100%rechtswiedrig und Richter die das unterstützen das unser Rechtssystem so ausgehöhlt wird gehören abgesetzt

„Bestrafe einen, erziehe hunderte“
Der Spruch ist angeblich von Mao Zedong.
Jetzt einfach mal den Werdegang von Mao Zedong im Netz suchen und dann feststellen auf welch „interessante“ Zeiten wir zusteuern.

Die Durchsuchung war rechtswidrig? Daran glaube ich noch nicht.

Mittlerweile ist das Thema auch bei Anwälten auf Tiktok angekommen und es werden auch andere Fälle in Verbindung gebracht wo Hausdurchsuchungen stattfanden weil man auf Whatsapp was weitergeleitet hat.

Ein Anwalt hat unterandereren auch Tipps gegeben:

  • Man sollte alles bei Whatsapp oder anderen Messengerdiensten löschen 1x im Monat
  • Man soll die Cloud-Backups bei den Messengerdiensten deaktivieren und nicht nutzen

Unter anderen aus den Grund findet mal eine Hausdurchsuchung statt und man hat zb. einen nicht angebrachten Spruch geteilt der strafbare Inhalte enthalten kann ist das auch ein sogenannter Zufallsfund und kann was nach sich ziehen.

Smartphone unbedingt verschlüsseln, bitte nicht vergessen!

noch besser, man benutzt ne anonyme nummer bei whatsapp… dann hat man solche probleme gar nicht, wenn die bullyzei die hardware auf der anderen seite in die finger bekommen hat.

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So siehts nämlich aus, denn der Kauf einer anonymen Telefonnummer bzw. anonymen SIM-Karte, ist ja immer noch möglich! Ich benutze u.a. noch eine SIM von Lebara - NL im Telefon. Die Freischaltung der SIM erfolgt, ohne die Mitteilung von Personendaten, per Kurzwahl einer Servicenummer. Roaming-Gebühren fallen auch keine an, siehe → https://de.wikipedia.org/wiki/Roaming
Trotz anderer SIM-Karte funktioniert Whatsapp (oder andere Messis) wie gehabt, und meine Kontakte finde ich wie bisher unter meiner normalen Rufnummer.

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