Cheat-Software: Stellt Vertrieb Urheberrechtsverletzung dar?


Kommentare zu folgendem Beitrag: Cheat-Software: Stellt Vertrieb Urheberrechtsverletzung dar?

Den Bundesgerichtshof beschäftigt aktuell die Frage, ob „Cheat-Software“ urheberrechtlich zulässig ist und somit auch einen Verkauf gestattet.

Hätten wir noch offizielle cheats wie damals, bräuchte es keine trainer.

https://youtu.be/BzpP-PtNOfI

Versteht Sony bzw. deren Anwalt nicht was ein MEMORYhack ist? Der VARIABLEN im FLÜCHTIGEN SPEICHER modifiziert?

Nach der verqueren „Logik“ gehört Sony mein Name wenn ich ein neues Profil erstelle…

Ganz verrückte Idee, vor jeder Eingabe erscheint ein 5-seitiger Disclaimer das die soeben eingegebenen Daten bei Zustimmung zu Eigentum von Sony werden :slightly_smiling_face: