CC-Lizenzforderungen: Klatsche für Thomas Wolf von TW PHOTOMEDIA

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Die Ansprüche von Herrn Wolf wurden mehrfach von Gerichten verneint, trotzdem stellt er sie weiter an verschiedene Geschädigte.

Aus meiner Sicht erfüllt das §263(2) StGB (Gewerbsmäßiger Betrug). Eine entsprechende Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Bonn eingestellt.

Ich suche also verschiedene Geschädigte, um das gewerbsmäßige Vorgehen nachzuweisen. Bitte meldet Euch bei mir: abmahn-abzocke@web.de