Kommentare zu folgendem Beitrag: Cardsharing kein Computerbetrug: BGH verneint den Vermögensschaden
Der BGH verneint den Vermögensschaden beim Pay-TV-Cardsharing. § 263a StGB scheidet aus, strafbar bleibt es dennoch.
Der BGH verneint den Vermögensschaden beim Pay-TV-Cardsharing. § 263a StGB scheidet aus, strafbar bleibt es dennoch.