Cardsharing kein Computerbetrug: BGH verneint den Vermögensschaden


Kommentare zu folgendem Beitrag: Cardsharing kein Computerbetrug: BGH verneint den Vermögensschaden

Der BGH verneint den Vermögensschaden beim Pay-TV-Cardsharing. § 263a StGB scheidet aus, strafbar bleibt es dennoch.