canna.to: Clearingstelle Urheberrecht im Internet sperrt Musikportal

Kommentare zu folgendem Beitrag: canna.to: Clearingstelle Urheberrecht im Internet lässt Musikportal sperren

Hie ein sehr informativen Artikel zum Thema CUII
https://verfassungsblog.de/netzsperren-cuii/

Es ist erstaunlich, dass die Bundesnetzagentur keine Einwände gegen diese Konstruktion erhebt. Das ist wohl nur so zu erklären, dass Grundrechtsabwägungen in Urheberrechtsfragen nicht zu ihren Kompetenzen gehören. Das Bundeskartellamt mahnt zumindest die Gefahr eines kartellrechtswidrigen Boykotts an, wenn alle großen Internetprovider koordiniert Webseiten sperren, hat jedoch „im Rahmen seines Ermessens entschieden, im derzeitigen Stadium keine kartellrechtlichen Einwände zu erheben“. Die formlosen Briefwechsel zwischen CUII und Bundesnetzagentur hat die CUII ebenso wenig öffentlich gemacht wie ihre Absprachen mit dem Bundeskartellamt. Informationsfreiheitsanfragen an Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt könnten mehr Transparenz über die Gründlichkeit der behördlichen Prüfung dieses Konstrukts schaffen. Die erste Antwort des Bundekartellamts auf die Informationsfreiheitsanfrage lässt erkennen, dass zumindest ein kartellbehördliches Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde. Leider ist aber damit zu rechnen, dass die an der CUII beteiligten Unternehmen und Verbände wie so oft mit Verweis auf fadenscheinige Gründe wie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen einer Veröffentlichung dieser Unterlagen widersprechen werden. Ein weiterer Grund, weshalb die Übertragung hoheitlicher Aufgaben wie der Rechtsdurchsetzung an private Unternehmen eine Gefahr für die Grundrechte darstellt.

Die History der deutschen Single Charts bei Canna.to geht bis 1930 zurück, auch wenn das zu Anfang nur 10 Titel pro Jahr sind. Bei Chartsurfer.de startet das erst ab ungefähr 1953. Wieso schafft Canna.to etwas, was das legale Chartsurfer.de nicht schafft? Die Listen sind nicht identisch weil Canna.to die 100er Auswertung verwendet während man bei Chartsurfer.de zwischen der 10er und der 200er Auswertung wählen kann.

Chartsurfer.de war übrigens ebenfalls mal down, so zwischen 2014 und 2018 ungefähr.

Ich würde ja gerne mal wissen ob ich als Kunde eines Providers der da mitmacht meinen Vertrag fristlos kündigen kann.

Welcher Grund sollte denn, deiner Meinung nach vorliegen, um die fristlose Kündigung zu rechtfertigen :question:

Nein. Du kannst aber einen anderen DNS Server verwenden:

https://www.netzwelt.de/anleitung/174587-windows-10-so-aendert-dns-server-internetverbindung.html

https://use.opendns.com/

https://kb.adguard.com/en/general/dns-providers sollte man nicht unerwähnt lassen. Perfekt aufgelistet und kategorisiert: DNS, DNSC, DoH, DoT - alle Variationen (wenn vorhanden) IPv4 und IPv6.

Ich verwende schon lange nicht mehr die DNS-Server meines Providers. OpenDNS empfehle ich niemanden (mehr), da diese eine Umleitung bei Nichterreichbarkeit einer Seite durchführen.

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Ah das wusste ich gar nicht. Danke für den Hinweis.

:man_facepalming:

Würde den Grund auch gern erfahren. Dich zwingt ja niemand, den DNS Server deines Internet Anbieters zu verwenden.

Was nichts daran ändert, dass wahrscheinlich nur die wenigsten Surfer (bis jetzt) einen anderen DNS-Server eintragen.

Und ich frage dich jetzt nochmal:
Welcher Grund sollte denn, deiner Meinung nach vorliegen, um die fristlose Kündigung zu rechtfertigen :question:
Also welche Begründung würde in deiner schriftlichen Kündigung drinstehen, um deinem Provider mitzuteilen, dass du ab morgen nicht mehr bezahlst…??

Also nur mal so als Überlegung, wie ich das begründen würde…
Als Kunde werde ich somit in der Nutzung des Internet laut Vertrag eingeschränkt (soweit nirgendwo erwähnt ist, dass der Provider bestimmte Inhalte zurückhalten kann) Man hat mal einen Vertrag geschlossen und dieser Vertrag wird somit verändert (eingeschränkt) auch wenn ich durch ausweichen auf andere DNS-Server diese Sperre umgehen könnte evtl.
Sollte ich dabei auf illigeale Inhalte stoßen und diese nutzen, muss ich aber im Gegenzug auch dafür haftbar sein. Der Provider ist oder war aber nicht für die illegalen Inhalte haftbar.

Gegenläufig wäre es vergleichbar, dass alle Besitzer eines Autos eine 45 km/h Plakette aufs Heck bekommen, nur weil es eine unbestimmte Gruppe von Besitzern gibt, die ab und zu mal geblitzt werden. Da wird ja auch nicht der gesamte Verkehr gedrosselt. Es werden auch keine Straßen gesperrt, weil zu viele geblitzt wurden, aber der geblitzte wird zur Kasse gebeten :slight_smile:

Ich weiss schon, worauf du damit anspielst ! :wink: Ich gehe davon aus, dass du den Vertrag als nichtig bezeichnen würdest, wenn der Provider einseitige Vertragsänderungen durchführen würde, die dich als Kunde benachteiligen! Theoretisch würde dir dann ein Sonderkündigungsrecht zustehen, da der Vertrag ja nicht mehr dem Original entspricht, was du mal unterschrieben hattest (zum Beispiel)!!

Leider funktioniert das bei den deutschen Providern nicht mehr so einfach !! Ich denke, es ist OK, wenn ich das mal an Hand der O2 / Telefonica AGBs erkläre…
Letztlich sehen die bei jedem Provider ähnlich oder sogar gleich aus, da die alle mit dem selben Wasser kochen!

Hier mal der Link zu den angesprochenen AGBs:

https://static2.o9.de/resource/blob/59390/b800290875d4db55653d05a8f97b34c8/agb-vertragskunden-festnetz-download-data.pdf

Ich fange mal am Ende der AGBs bei Punkt 12.2 an, warum…merkt man schnell!!

12.2
Die vertraglichen Leistungen können aus triftigem Grund geändert werden,
wenn und soweit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt
bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund
liegt insbesondere vor, wenn die Änderung zur Anpassung an technische
Neuerungen, (z.B. wegen geänderter Vorleistungsprodukte) oder aufgrund
gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, oder zur Wahrung der Interoperabilität der Netze erforderlich ist.

Wirklich entscheidend dabei sind aber einige frühere Punkte:

4.5
Telefónica Germany ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner
Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Stromversorgung sowie behördliche Maßnahmen.

5.2
Der Kunde ist weiter verpflichtet die bereitgestellten, vertraglichen Leistungen
nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere

  • nur bestimmungsgemäß, nach Maßgabe der geltenden Gesetze und Verordnungen
  • jede Maßnahme unterlassen, die zu einer Bedrohung, Belästigung, Schädigung oder anderweitigen Verletzung der Rechte Dritter (einschl. Urheberrechte) führt oder eine solche unterstützt

5.6
Legen Tatsachen die Annahme nahe, dass die Leistungen missbräuchlich genutzt werden (insbesondere unter Verstoß gegen die Ziffer 5.2 - 5.4), ist Telefónica Germany berechtigt, die zur Unterbindung des Missbrauchs erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und/ oder das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich zu kündigen.

Ich meine, man kann ganz klar erkennen, wo die Reise in diesen Verträgen hingeht ! :wink: Das war aber nocvh nicht alles, sondern nur die AGBs!
Hinzu kommt noch die Leistungsbeschreibung, für die beim Provider angeforderten Leistungen! Hier erstmal der Link dazu:

https://static2.o9.de/resource/blob/59410/df1a184b9ded38e6ae1082ac01d78f90/agb-leistungsbeschreibung-dsl-download-data.pdf

9
Sicherheit und Verkehrsmanagement

9.1
Zu Identifikation und Behebung von Sicherheits- oder Integritätsverletzungen
sowie von Bedrohungen und Schwachstellen stehen dem Anbieter präventive
und reaktive Maßnahmen zur Verfügung.

Quad9 9.9.9.9
Ist ein kostenloser DNS Anbieter der sich für Privatsphäre und Sicherheit einsetzt.
Nutze den selber und habe keine Probleme, kann alle Seiten ohne Probleme aufrufen.

Quad9 DNS is a free, recursive, anycast DNS platform that provides high-performance, privacy, and security protection from phishing and spyware. Quad9 servers don’t provide a censoring component.

Standard:

Regular DNS servers which provide protection from phishing and spyware. It include blocklist, DNSSEC validation, and other security features.

Protocol Address
DNS, IPv4 9.9.9.9 and 149.112.112.112
DNS, IPv6 2620:fe::fe IP: 2620:fe::fe:9
DNSCrypt, IPv4 Provider: 2.dnscrypt-cert.quad9.net IP: 9.9.9.9:8443
DNSCrypt, IPv6 Provider: 2.dnscrypt-cert.quad9.net IP: [2620:fe::fe]:8443
DNS-over-HTTPS https://dns.quad9.net/dns-query
DNS-over-TLS tls://dns.quad9.net

Standard 2:

Regular DNS servers which provide protection from phishing and spyware. It include blocklist, DNSSEC validation.

Protocol Address
DNS, IPv4 9.9.9.9 and 149.112.112.9
DNS, IPv6 2620:fe::9 IP: 2620:fe::fe:9
DNSCrypt, IPv4 Provider: 2.dnscrypt-cert.quad9.net IP: 149.112.112.9:8443
DNSCrypt, IPv6 Provider: 2.dnscrypt-cert.quad9.net IP: [2620:fe::9]:8443
DNS-over-HTTPS https://dns9.quad9.net/dns-query
DNS-over-TLS tls://149.112.112.9

Unsecured:

Unsecured DNS servers provide no security blocklist, no DNSSEC, No EDNS client-Subnet

Protocol Address
DNS, IPv4 9.9.9.10 and 149.112.112.10
DNS, IPv6 2620:fe::10 IP: 2620:fe::fe:10
DNSCrypt, IPv4 Provider: 2.dnscrypt-cert.quad9.net IP: 9.9.9.10:8443
DNSCrypt, IPv6 Provider: 2.dnscrypt-cert.quad9.net IP: [2620:fe::fe:10]:8443
DNS-over-HTTPS https://dns10.quad9.net/dns-query
DNS-over-TLS tls://dns10.quad9.net

ECS support:

EDNS Client-Subnet is a method that includes components of end-user IP address data in requests that are sent to authoritative DNS servers. It provide security blocklist, DNSSEC, EDNS Client-Subnet.

Protocol Address
DNS, IPv4 9.9.9.11 and 149.112.112.11
DNSCrypt, IPv4 Provider: 2.dnscrypt-cert.quad9.net IP: 9.9.9.11:8443
DNSCrypt, IPv6 Provider: 2.dnscrypt-cert.quad9.net IP: [2620:fe::11]:8443
DNS-over-HTTPS https://dns11.quad9.net/dns-query
DNS-over-TLS tls://dns11.quad9.net

keine illegale musik laden zu können :joy: :joy:

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Das kann ja auch nach hinten losgehen!! :rofl: :rofl: :wink:

Für alle, die sich bei dieser Diskussion gefragt haben, wie man einen DNS-Server wechselt: https://www.sordum.org/7952/dns-jumper-v2-2/

DNS Jumper ist ein Tool für Windows, das den DNS-Wechsel einfach per Mausklick ermöglicht und bereits einige Alternativen in seiner Liste hat.

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Da besteht keine Hebelwirkung, denke ich. Denn immerhin sind die gesperrten Angebot ja zum Teil illegal. Viel eher würde ich sagen, dass die Internet Anbieter mit ihren DNS Sperren gegen die Netzneutralität verstoßen. Wobei das sicher auch nicht der Fall ist.