Bundestag widerspricht nicht der elektronischen Patientenakte für alle


Kommentare zu folgendem Beitrag: Bundestag widerspricht nicht der elektronischen Patientenakte für alle

Um bestmögliche Datensicherheit zu gewährleisten, kommt es aber auch darauf an, dass Sie die Sicherheitsupdates Ihres Handys regelmäßig durchführen . Zudem ist es erforderlich, dass in den Arztpraxen ein hoher > Datensicherheitsstandard bei der eigenen EDV eingehalten wird.
Quelle → https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-ihre-digitale-gesundheitsakte-57223

Sehr viele Handy-Nutzer wissen überhaupt nicht, wie solche Updates durchzuführen sind. Hinzu kommt die Update-Politik der Telefonhersteller, die bei vielen (günstigen) Modellen, so gut wie keine Updates bereitstellen!

Dritte, wie Ärzte und Ärztinnen, bei denen Sie in Behandlung sind, können nur Einsicht in Ihre elektronische Patientenakte nehmen, wenn sie von Ihnen eine Berechtigung erhalten . Ohne eine von Ihnen erteilte Zugriffsberechtigung können Ihre Daten aus der ePA in der Arztpraxis nicht ausgelesen werden.

Was natürlich in Notfällen total sinnfrei ist und eventuell kostbare Zeit kostet, bevor dem Patienten adäquat geholfen werden kann!

Das Betriebssystem des Smartphones oder Tablets muss mit der App kompatibel sein. In der Regel benötigen Sie ein Android-Smartphone (mindestens Android 8) mit Near Field Communication Funktion (NFC) oder ein iPhone (mindestens 7 und iOS-Version 13).

Für viele, gerade ältere Personen, wieder eine Hürde mehr!