Boerse.bz: Einige Durchsuchungsbeschlüsse rechtswidrig?

Kommentare zu folgendem Beitrag: Boerse.bz: Einige Durchsuchungsbeschlüsse rechtswidrig?

Kommentar von mario:
schade dass bei mördern oder vergewaltigern nicht mal so ‚akribisch‘ vorgegangen wird! willkommen in deutschland.

Kommentar von OCH:
„Es erscheint absolut unverhältnismäßig eine Hausdurchsuchung… der lediglich 9 Filme, 8 Musiktitel und 8 sonstige Dateien zum Download bereitgestellt haben soll.“

Die GVU sollte am besten GAR NICHTS unternehmen oder was? Wie kann man die armen unschuldigen Uploader nur frühmorgens mit einer Hausdurchsuchung wecken?! Skandal! Der hat doch nur 9 aktuelle Filme und 8 aktuelle Alben hochgeladen, verlinkt und tausenden Saugern zur Verfügung gestellt. für solche Glanzleistungen sollte er doch eher einen Ordnen bekommen!

Kommentar von mario:
aktuelle filme und aktuelle alben? woher hast du diese information?
und es war von „Musiktiteln“ die rede, nicht von alben!

Kommentar von tarnkappe:
Abmahnung ja, Durchsuchung nein.

Kommentar von Jolly_AM:
Ach, wird es nicht?
Belege oder einfach nur ein Totschlag Argument.
Hey wait, wir haben keine Veurteilung wegen Mord, die Beamten jagen alle die Upper. Richtig?

Kommentar von Jolly_AM:
RA Solmecke macht Werbung. Sind ja 120 Durchsuchungen = 120 petentielle Mandanten.
Da muss er Staub aufwirbeln, wegen Filesharing kommen ja immer weniger in die Praxis.

Kommentar von mario:
„wird es nicht“ - das habe ich nicht gesagt!

Kommentar von Esther:
Dieser Satz hat’s in sich:

Nachtrag von RA Solmecke: “Aus den Beschlüssen
geht zumindest hervor, dass die Nutzer sich unter einer bestimmten
IP-Adresse bei der Börse eingeloggt haben. Es ist also nur denkbar, dass
die Ermittlungsbehörden Zugang zum Forum hatten.” (Sonst ist nach jetziger Aktenlage kein Zugang zu den IP-Adressen denkbar.)

Stimmt das wirklich? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Sharehoster die Daten herausrücken müssen. Das war doch eigentlich immer der Nachteil von Tauschbörsen gegenüber Seiten wie Libgen oder lul.to. (Die moraltheologischen Aspekte erörter wir bitte ein anderes Mal.)

Außerdem dachte ich bisher, dass ein simpler legaler TOR-Browser schon reicht um die IP zu verbergen. Das Teil wurde - nicht für Cyberkriminelle, sondern für Leute, die Angst vor Datenkraken haben - in ganz normalen Zeitungen besprochen. Für Uploader müsste so etwas eigentlich selbstverständlich sein - wie also kommt die GVU an die Ip-Nummern? Wenn nicht, hat man mit großer Geste und unter Einsatz von 400 Polizeibeamten ein paar Teenager mit großer Klappe und wenig Ahnung geschnappt.

Esther

Kommentar von Anonymous:
Könnten die IPs von Herrn Samuel Klyks Hide.io kommen?

Kommentar von Anonymous:
Doch. Genau das hast Du.

Kommentar von Anonymous:
DU ist zur Sicherung weiterer Beweise unumgänglich.

Kommentar von Anonymous:
Macht strafrechtlich auch keinerlei Unterschied.

Kommentar von anon:
@disqus_a2lbbVkfdR:disqus Und auch hier in diesem thread: bist du noch ganz frisch? Der Anwalt sagte einzig und allein, dass in diesen Fällen keine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung vorliegt…

Er ist Brot… Wiederstand war zwecklos …

Kommentar von mario:
nein habe ich nicht! ich habe lediglich bemängelt, dass bei mördern oder vergewaltigern nicht so „AKRIBISCH“ vorgegangen wird.

meine ex wurde vergewaltigt, es gab einen verdächtigen und alles was geschah, war ein versand eines briefes zur befragung.
auch wurde mein bester freund erstochen, wo es ebenfalls zwei verdächtige gab. aber komisch, dass es bei denen keine hausdurchsuchung gab!

ich habe manchmal das gefühl, dass sobald es um geld geht, die ermittlungen weitaus schneller von statten gehen!

Kommentar von Anonymous:
Was hilft eine DU bei einer Vergewaltigung oder Körperverletzung?

Kommentar von mario:
doch das macht es! denn ab einen streitwert von 3000 euro wird erst… ach ist auch egal. bin betrunken!
es ist ein unterschied ob ich 8 lieder oder 8 alben hochlade.

Kommentar von mario:
das meine ich ja mit akribisch. was eine durchsuchung da bringt weiß ich nicht. aber was bringt es in dem fall, wenn man einfach nur einen brief an den verdächtigen schickt, dass er doch bitte zur vernehmung erscheinen soll?

Kommentar von anon:
@disqus_t88DU1hooq:disqus Lass dich hier doch nicht provozieren. Um „anonym“ zu sein hast du gerade etwas zuviel an privaten Details rausgehauen - so das denn den Fakten entspricht :wink:

Kommentar von Hartmut:
Und wenn was Rechtswidrig war, werden die Beweismittel nicht zugelassen oder wie? Was die Haben, haben die und fertig! Stand nicht irgendwo, dass die GVU, etc., doch recht unzufrieden war, mit der Aktion und dass der gewünschte Erfolg, gesetzte Ziele, sehr weit hinten lagen?
Da ist denen doch jeder noch so „kleine Fisch“ gerade recht, um den behördlichen Aufwand/Steuergeldeinsatz zu begründen.

“Aus den Beschlüssen geht zumindest hervor, dass die Nutzer sich
unter einer bestimmten IP-Adresse bei der Börse eingeloggt haben. Es ist
also nur denkbar, dass die Ermittlungsbehörden Zugang zum Forum hatten.”
Bedeutet das denn dann nicht auch, dass man Zugang, zu BZ.to hat, denn die jeweiligen S-Mods hatten doch bis zum Schluss beide Foren-Datenbanken, unter ihrer Kontrolle. Wer, wann, was, wie, wo gemacht hat war für die nie ein Geheimnis. (Also eine „Kündigung“ und das Räumen des Arbeitsplatzes" sieht in meinen Augen dann doch schon ein Wenig anders aus. Zumindest bekommt man nicht so viel Zeit dafür und „geistiges Eigentum“, verbleiben natürlich bei der alten „Firma“.)
Soll heißen, dass sie User, auf .to, direkt darauf angeschrieben haben, wenn ihnen auffiel, dass man schon ein Konto bei .bz hatte. Warum macht man das? Um weiterhin einen lückenlosen Nachweis darüber führen zu können, um sich später wieder einen „Persilschein“ abholen zu können, wenn die „Foren-Uploadluft“ dünner wird? Und wie kam man denn nun an die Mailadressen, um sie jeweiligen Nutzern auch zuordnen zu können? Würde ja bedeuten, dass man im Austausch von Daten, seine zu erwartende Strafe herabsezen kann. (Bisher dachte ich immer, dass eine „SELBSTANZEIGE“ straflindernde Wirkung nach sich ziehen kann aber das Betrifft anscheinend auch nur Steuerhinterzieher?!?!?!?!
Ach ja, noch eine Frage, wenn ich das Thema schon „anspreche“. Spielt der Fiskus bei dieser Sache nicht auch noch eine große Rolle und beschäftigt den Zoll mit diesen Ermittlungen?

Ja, viele Fragen aber vielleicht kann man die ja mal in einem anderen Artikel beantworten oder einer der User hier, hat eine sachdienliche Erklärung.
Sammelt doch mal alle Fragen, die schon gestellt worden, beantwortet die so, dass keine Folgefragen mehr kommen können und nennt den nächsten Beitrag von mir aus: "FAQ zu BZ.bz /.to 8Ist doch eh beides das Gleiche! :slight_smile:

MfG