Bildrechte: Händler haften trotz Zusicherung des Lieferanten


Kommentare zu folgendem Beitrag: Bildrechte: Händler haften trotz Zusicherung des Lieferanten

Das OLG Celle stärkt die Verantwortung von Händlern. Wer fremde Werbefotos nutzt, muss die Herkunft der Nutzungsrechte prüfen.

kann ich absolut nachvollziehen! fotografen haben es eh echt schwer und es wird immer schwerer. die vergüttung ist oft ein witz, ausser man bekommt einen auftrag vom bund oder land. arbeiten werden da regelmässig nicht gewürdiigt und es als völlig normal angesehen das man material einfach so benutzt. das geht aber nicht. ich bin hobbyfotograf und wenn man dann eine idee hat kann das ganz schön hart sein diese um zu setzen. ich habe eine idee für ein bild gehabt. um das bild zu erstellen musste ich im winter eine einzelstrecke von eine knappen dreiviertel stunde fahren und vor ort habe ich dann eine halbe stunde verbracht bei eisigen temperaturen. ich war deshalb nur eine halbe stunde da weil es länger nicht möglich war, meine hände waren so kalt und steif das ich die kamera nicht mehr bedienen konnte. wenn ich mir vorstelle das mir jemand diese bild klaut und benutzt um sich die kohle rein zu schieben wäre ich sicherlich nicht glücklich damit. kameraausrüstungen kosten auch einen haufen kohle, bei profis reden wir hier von 6 stelligen beträgen. das muss auch erst mal rein kommen.

Halte das Urteil für Unsinn. Anscheinend hat das OLG die Auswirkungen nicht verstanden.

Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis verschaffen – und das schließt die Prüfung der gesamten Rechtekette ein.

Eine Prüfung der gesamten Rechtekette ist schlicht nicht umsetzbar.

Einfacher Fall, ich kaufe als Endanwender ein Bild von einer Bilddatenbank für meine Webseite dann muss ich mich drauf verlassen können wenn die Bilddatenbank mir die Rechte zusichert, das das auch passt. Im Zweifel sollte die Bilddatenbank haften, aber nicht der Endanwender.

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Es ging hier aber nicht um klauen. Der Fotograf wurde bereits bezahlt. Er wurde von der Firma bezahlt deren Händler dann das Werbe Bild verwendet haben. Da geht jeder davon aus das das abgedeckt ist.

Ich finde hier wurde nachträglich versucht mehr Geld abzugreifen. Deshalb hat das 1. Gericht auch dagegen entschieden.

Wäre was anderes die Firma hätte das Bild an andere Firmen weiterverkauft.

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Schadensersatz obwohl es keinen Schaden gibt :joy:

ich finde das urteil auch etwas unglücklich. der händler hat ein bild zur verfügung bekommen was er verwenden darf. der fehler liegt also nicht beim händler, sondern bei demjenigen der es weiter gegeben hat ohne entsprechende gebühren zu zahlen. warum das nicht berücksichtigt wurde erschliesst sich mir nicht.

wenn ich zu media markt gehe und ein gamepad kaufe, dann gehe ich ja auch nicht davon aus das es geklaut ist und wenn es der fall sein sollte liegt die schuld nicht bei mir sondern bei media markt.

Wie ich schon schrieb, wenn man Fotografen mit Werbefotos beauftragt, dann stellen Firmen diese Werbefotos auf ihre Pressedownload Seite. Damit sie von Vertrieblern (Händlern) verwendet werden. Die sollen ja diese Produkte verkaufen. Dafür werden ja Werbefotos gemacht. Das ist die ganz normale Vorgehensweise. Die Firma ging sicher davon aus das das mit der Bezahlung abgegolten ist.

Bei so raffgierigen Fotografen kommt mir grad auch das unsinnige Leistungsschutzrecht der Verlagshäuser von Pressemedien in den Sinn.

Am Ende gewinnt die KI, welche sich nun selber Texte zusammen klaut und modifiziert, resp. Bilder durch Prompts generieren kann.

Am Ende bleibt gar kein Verdienst mehr. Traurig ist es jedoch auf jeden Fall.