BGH-Urteil zu Tauschbörsen: Eltern müssen eigene Kinder verraten - oder zahlen

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Kommentar von Sir am 31.03.2017 19:29:
Was ist das denn das für eine Geschichte? Da wollten die Eltern und der Anwalt besonders geschickt sein und ein Winkeladvokatentrick dem Gericht vorführen. Musste ja schief laufen! Die Aussage der Eltern fühlt sich demnach dann auch irgendwie komisch bzw. dilettantisch an:

„Die Eltern bestritten die Tat, erklärten aber gleichzeitig, dass sie den wahren Täter in der Familie kennen würden, wollten ihn aber mit Blick auf den grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie nicht bloßstellen.“

Hätte die mal lieber gesagt, dass die von Nichts wissen ;-))

Kommentar von nurmalso am 01.04.2017 12:56:
Das muß ich Dir Recht geben. Sehr komisches Ding, was die Eltern da abgelassen haben. Vor allem verstehe ich aber auch den Anwalt nicht. Wie kann der den Eltern zu so ner Aussage raten?

Kommentar von Bananensaft am 03.04.2017 09:38:
Better call saul…

Kommentar von André am 04.04.2017 21:02:
Generell gilt, FRESSE halten! Die andere Seite ist verpflichtet zu beweisen. Sich hinzustellen und „na na na, ich weiß wer es war, sage es aber nicht“ provoziert gerade so einen Richter. Wobei ich sagen muss der Richter hat sich auch nicht mit Ruhm bekleckert. Ein Gesetzt im Grundgesetzt ist vorrangiger zu bewerten als Rechte-Inhabe. Das Zeugnis Verweigerungsrecht MUSS unantastbar bleiben. Aber was will man erwarten, immerhin ist Trump auch President geworden. Ich denke mal Atze Schröder wird dieses Jahr Bundeskanzler!
Ich kann nur den Kopf schütteln!

Kommentar von Ewald am 05.04.2017 07:27:
Mit dem Ruhm bekleckern ist das immer so eine Sache.

Natürlich mussten die Richter so entscheiden.
Sowohl die Eltern als auch deren Anwalt sind entweder strunzdumm oder der Anwalt ist ein Künstler in Sachen Umsatzmaximierung.

Man stelle sich das mal im echten Leben vor. Polizeikontrolle, alle Insassen setzen sich auf die Rückbank, sagen, wir wissen wer gefahren ist, sagen es aber nicht.

Gerichte wägen immer Rechte gegeneinander ab. So auch hier.