Amtsgericht Bochum: Beklagte haftet trotz möglichem Fremdverschulden bei illegalem Filesharing

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Kommentar von nurmalso:
Da hätte Sie mal lieber den Herrn Solmecke fragen sollen. :wink: Das liest sich für mich so, als wäre die Gute nicht richtig beraten wurden.

Kommentar von Mausi:
Hab ich das richtig verstanden:
Weil die Datei über verschiedene IPs geteilt wurde, die alle zur Anschlussinhaberin geführt haben, reichte es nicht aus zu sagen „Ich wars nicht, es sind noch andere Personen im Haus“?

Kommentar von amüsiertsich:
Das ist jetzt aber schon doof, dass eure propagierte „ich war’s nicht“-Ausrede nicht wirklich zieht, oder?

Kommentar von Rudolf:
Wer Gesetze bricht soll dafür bestraft werden. Ganz einfach!

Kommentar von Mausi:
Nur mal angenommen, die Frau war es wirklich nicht. Was dann?

Kommentar von nurmalso:
Das lag ganz sicher an den Aussagen der Frau. Lies den Beitrag nochmal, dann wirst Du merken, das die sich widersprochen hat. Mir kommt es so vor, als hätte Sie keinen Anwalt gehabt., sonst wäre das Urteil sicher anders ausgefallen.

Kommentar von :
Denke auch sie war fehlberaten. Warum die „Ausrede“ bei mehreren IPs nicht zieht, ist mir schleierhaft. Die Argumentation des Gerichts kann ich nicht nachvollziehen. Aber wie heißt es doch so schön, im Zweifel für den Rechteinhaber! Oder wie war das?

Jetzt hat das Landgericht Bochum das Urteil bestätigt: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf-frommer-landgericht-bochum-bestaetigt-sieg-fuer-rechteinhaber-in-filesharing-verfahren/