Amazon-Produkttestern droht Ärger mit dem Finanzamt


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Interessant wird es, wenn das getestete Produkt aufgrund mangelhafter Qualität beim Test kaputt geht und in die Mülltonne wandert, dann kann ja wohl dem Tester nicht der Neupreis als zu versteuerndes Einkommen angerechnet werden. Gleiches gilt, wenn der Tester persönlich keine Verwendung für das Produkt hat und es zum halben Preis weiterverkauft, dann kann nur der halbe Preis für die Versteuerung maßgebend sein. Dieser Aufwand wird für die Finanzbeamten noch lustig werden.