Abwesenheit schützt nicht vor Abmahnung oder Klage

Kommentare zu folgendem Beitrag: Abmahnung: Abwesenheit schützt vor keiner P2P-Klage

Hi,

hat der Beklagte denn wirklich eine Tauschbörse genutzt ?
Wer macht sowas denn noch , und/oder warum bei einer Tauschbörse ?

Und dann zusätzlich noch ohne VPN ?

Beachtet man beides sollte man doch ziemlich „Save“ sein, oder ?

Gruß

Zitat:
Die beiden minderjährigen Söhne und seine Ehefrau wurden nach eigenen Angaben vollumfänglich belehrt. Trotzdem hätten sie Zugriff zu seinem Internetanschluss gehabt.

Die „Aussage“ ist schon das „Problem“…, irgendwo ist ein Widerspruch da.
Kenne kaum „einen“ der jemanden anders „vollumfänglich“ belehrt, in diesem Fall sogar Kinder! , das ist ein „Wischi-Waschi Gummi Paragraph“ !!! Der ist dehnbar wie „Kaugummi“ , ABER wird als „Boomerang“ für die Familien eingesetzt… :pensive:

Dafür haben die „Frommers“ mehr Euros im Spiel… :face_vomiting: ,
unglücklicherweise sind die Gerichte in diesen Sachen befangen?

@dogfight76
JA, mit VPN bist du ziemlich sicher, ABER für mich kommen Tauschbörsen nicht mehr
in Frage, da gibt es sicherlich bessere Alternativen.

@dogfight76: Mit dem richtigen VPN-Anbieter ist man geschützt vor zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen, zumindest beim Thema Filesharing via P2P.

Man darf aber nicht vergessen, dass es noch immer sehr viele Menschen gibt, die P2P ohne VPN nutzen. Die sind sich nicht mal der Gefahren bewusst, in die sie sich begeben. Und täglich wachsen neue User nach, die in die Falle tappen.

Hauptsache die Herren Juristen haben weiterhin etwas zu verdienen, mit den verdammten Abmahnungen…