1fichier vs. Nintendo: File-Hoster muss 935.500 Euro zahlen

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Das Statemet zu dem Urteil ist auch schon naja sehr peinlich.
https://twitter.com/DStorageFR/status/1402164687907741696?

DStorageDStorage S.A.S.U. 9 Les Grands Prés, 88240 La Chapelle Aux Bois -RCS EPINAL 511962979COMMUNIQUE RELATIF A LA DÉCISION DU TRIBUNAL JUDICIAIRE DE PARIS DU 25 MAI 2021 NINTENDOc/DSTORAGELa Chapelle Aux Bois, le 8 Juin 2021DStorages wehrt sich gegen die skandalöse Entscheidung des Tribunal Judiciaire de Paris, die gegen sie ergangen ist, und hat bereits Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt Im Rahmen seiner Aktivitäten im Bereich Hosting und Datenspeicherung im Internet bietet DStorage den Service des „Cloud Storage“ und CDN „1fichier.com“ an. Dieser Dienst ermöglicht es jedem Internetnutzer, seine Inhalte sicher auf den Infrastrukturen von DStorage zu speichern. Der Benutzer kann wählen, ob er die Inhalte an Dritte weitergeben möchte oder nicht. Dieser Dienst wurde nie entwickelt, um Massenfälschungen zu fördern, sondern um seinen Nutzern einen Qualitätsservice zur Erhaltung, Sicherheit und Integrität der hinterlegten Daten zu bieten. -Für private Inhalte unterliegt DStorage den Gesetzen zur privaten Korrespondenz. Jede Anfrage, die diese betrifft, muss zuvor von einer Justizbehörde genehmigt werden. Für öffentliche Inhalte unterliegt DStorage dem Regime des Hosts, wie es vom LCEN, der französischen Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie, definiert wird. Um die Entfernung bestimmter Inhalte zu erwirken, greifen Nintendo und seine Partner auf Dienstleister zurück, deren Geschäftsmodell darin besteht, Massenbenachrichtigungen zu versenden, die überwiegend automatisiert sind und deren Einzelfallprüfung für die Hosts materiell unmöglich ist. Sie orientieren sich hauptsächlich am amerikanischen DMCA-Gesetz, das sich konzeptionell von den europäischen und französischen Gesetzen unterscheidet. Es handelt sich um nichts weniger als ein Mittel zur Einschüchterung und zur Durchsetzung des Willens mächtiger Unternehmen der Kulturindustrie gegenüber einem französischen Host, der französischem und europäischem Recht unterliegt, ohne irgendeine Verantwortung zu übernehmen, vor allem im Falle der Löschung missbräuchlicher Inhalte und / oder missbräuchlicher Meldungen.DStorage hat sich schon immer gegen diese Art von Aktionen gewehrt und auf eigene Kosten Konsistenzprüfungen der eingegangenen Meldungen durchgeführt. Nach unzähligen Fehlern und Missbräuchen hat sich DStorage dazu entschlossen, die strikte Einhaltung der Gesetze durchzusetzen. In der Tat ist das Gesetz, so wie es heute gilt, nicht dazu gedacht, einer privatrechtlichen Gesellschaft den Willen anderer privatrechtlicher Gesellschaften aufzuzwingen, ohne selbst Verantwortung zu übernehmen. Dies würde darauf hinauslaufen, diese Akteure als Richter und Parteien einzurichten, mit den Vorteilen der Richter (Unverantwortlichkeit für ihre Arbeit). Es ist in der Tat illusorisch zu glauben, dass die Strafvorschrift für missbräuchliche Meldungen in der Praxis anwendbar wäre. Diese Sicht der Dinge wurde von vielen Dienstleistern und Rechteinhabern akzeptiert, die eine Vereinbarung mit DStorage validierten und unterzeichneten. Es ist diese Praxis unter dem Deckmantel des Schutzes des geistigen Eigentums, die das Gericht von Paris in seiner Entscheidung vom 25. Mai 2021 validierte, basierend auf dem Grundsatz, dass Dstorage schuldig sei und viele seiner rechtlichen Argumente oder … den gesunden Menschenverstand vergessend. DStorage protestiert gegen diese voreingenommene Entscheidung - wie alle anderen, die sie erleiden musste -, gegen das Gesetz, gegen die grundlegendsten Rechte, wenn auch nur gegen das Recht auf einen fairen Prozess, mit einer Qualitätsjustiz, verständlichen Entscheidungen, die in ihrer Argumentation konsistent sind und sich nicht widersprechen. Aus diesem Grund hat DStorage bereits Berufung gegen die Entscheidung eingelegt und zieht Klagen auf europäischer Ebene in Erwägung, um sicherzustellen, dass seine grundlegendsten Rechte respektiert werden. Gemäß der Transparenz, die es immer gezeigt hat, wird DStorage in Kürze tatsächliche Details zu diesem und anderen Fällen kommunizieren, in einem klaren und verständlichen Format, das es jedem ermöglicht, sich eine Meinung zu bilden

Das ist doch das Statement von deren Anwalt, oder nicht? Naja, der haut halt uffe Brause, waaaah…
Bin mal auf die angekündigten, weiteren Details gespannt? :wink: Aber mit DStorage hat es ja auch nicht unbedingt den Ärmsten der Armen getroffen! Denen traue ich auch glatt zu, dass bis zum EuGH durchzuziehen…
Und wenn DStorage die Berufung schon im Plan hat, dann ist der Frontalangriff mit dem Statement, doch gar nicht so verkehrt! Die können sich ja schließlich nicht erst entschuldigen für ihre „Taten“, um dann danach dagegen zu klagen. Und zu verlieren haben die doch gar nichts mehr, außer vielleicht die Kohle, die sich in den 12 Jahren, in der Portokasse angesammelt hat… :rofl: :rofl:
Wenn die nun einfach bezahlen würden (was die bestimmt könnten!), wäre 1fichier doch damit direkt verbrannt.