Zeugenfragebogen erhalten

Ich habe per Email einen Zeugenfragebogen eines Polizeipräsidiums erhalten. Grund ist der Kauf eines Software Keys bei Ebay von vor ein paar Jahren. Die Person gegen die ermittelt wird, wird in dem Schreiben auch genannt. Das Teil sieht echt aus, der Kauf könnte evtl. sogar auch stattgefunden haben. Das müsste ich überprüfen.

Jedenfalls ist scheinbar nur meine EMail Adresse bekannt, mein Name und Anschrift ist nirgends zu finden. Auch ist kein genauer Kaufzeitpunkt angegeben sondern nur eine mögliche Zeitspanne. Ebenso ist kein genaues Produkt definiert, sondern nur eine Auswahl verschiedener Produkte.

Gefragt wird ob der Kauf stattgefunden hat, wie die Zahlung abgewickelt wurde, wie man das Produkt erhalten hat und ob noch Unterlagen zum Kauf vorhanden sind. Weiterhin wird nach den persönlichen Angaben gefragt, also Name und Anschrift.

Wie sollte man sich da jetzt verhalten? Ignorieren, ausfüllen, oder sonstiges damit machen?

Es wäre mir echt neu, dass man auf diesem Weg, eine gültige Zeugenbefragung seitens der Pozilei durchführt…!
Wenn dieser Fragebogen wirklich echt ist, will man doch damit keine Zeugen befragen, sondern wohl eher Beschuldigte kreieren, die vor Jahren dort eingekauft haben. Da dort dein Name / Anschrift nirgends zu finden ist, verstärkt meine Vermutung doch immens!
Nur weil der Fragebogen „echt“ aussieht, heißt das ja noch lange nicht, dass dieser auch „echt“ ist!! Ich würde erstmal, an deiner Stelle herausfinden, ob das Teil echt ist.

Zum Beispiel über folgende Eckpunkte:

  • Absender Email-Adresse ist eine Behördenadresse??

  • Wurde dem Fragebogen eine Zeugenbelehrung beigefügt??

Die Zeugenbelehrung ist dabei äußerst wichtig und sollte so aussehen:

Zeugenbelehrung (§ 52 StPO, § 55 StPO, § 57 StPO)

§ 52 StPO

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

  1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;

  2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;

  3. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;

  4. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

(2) Haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderjährige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht.

(3) Die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen, in den Fällen des Absatzes 2 auch deren zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts befugte Vertreter, sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zu belehren. Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung widerrufen.

§ 55 StPO

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

§ 57 StPO

Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt, auf die Möglichkeit der Vereidigung hingewiesen und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Im Falle der Vereidigung sind sie über die Bedeutung des Eides sowie über die Möglichkeit der Wahl zwischen dem Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung zu belehren.

Der Absender sieht für meine Begriffe echt aus. Ein möglicher Kauf könnte in den Zeittraum fallen. Die Zeugenbehlerung ist dabei und sieht so aus:

Belehrungsblatt
Bitte unterschreiben und zusammen mit dem Zeugenfragebogen zurücksenden!
Sehr geehrter Zeuge
Sie können das Zeugnis verweigern, wenn Sie
a) mit der/dem oder den Beschuldigten/Betroffenen verlobt sind,
b) mit der/dem oder den Beschuldigten/Betroffenen verheiratet sind oder verheiratet waren,
c) mit der/dem oder den Beschuldigten/Betroffenen in Lebenspartnerschaft leben bzw. gelebt haben,
d) mit der/dem oder den Beschuldigten/Betroffenen in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch
Annahme als Kind verbunden sind oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum
zweiten Grade verschwägert sind, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet
ist, nicht mehr besteht.
Außerdem können Sie die Auskunft auf solche Fragen verweigern, durch deren Beantwortung Sie sich oder einen
der vorstehend unter a) bis d) bezeichneten Angehörigen der Gefahr aussetzen würden, wegen einer Straftat oder
einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (gem. §§ 52, 55 StPO).
Wenn Sie sich zur Sache äußern, so schildern Sie bitte nur das, was Sie persönlich wahrgenommen haben und
nicht das, was Sie vermuten oder von anderen Personen gehört haben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen müssen. Sie machen
sich namentlich strafbar, wenn Sie
a) mit Ihrer Aussage eine Person wider besseren Wissen verdächtigen (§ 164 StGB),
b) eine Straftat vortäuschen (§ 145 d StGB) oder
c) vereiteln wollen, dass der/die Beschuldigte/Betroffene oder die Beschuldigten/Betroffenen wegen
einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer anderen strafrechtlichen Maßnahme unterworfen wird (§
258 StGB).
Ich habe die Belehrung verstanden
□Ja □Nein

OK…du gehst also davon aus, dass die Befragung echt ist. Das diese Art der Vorgehensweise allerdings ein „Schuss ins Blaue“ seitens der Pozilei ist, sollte wohl auch klar sein!
Ansonsten wäre diese „Zeugenbefragung“ auch namentlich an dich persönlich gerichtet gewesen! Vermutlich wird man bei Ermittlungen gegen den Verkäufer eine Liste mit Käufer-Email Adressen gefunden haben, die man nun stur abarbeitet…

Was wäre zum Beispiel in dem Fall, dass du diese Email-Adresse gar nicht mehr nutzt (nutzen kannst)? Dann würde dich dieser Fragebogen, mangels Namen und Anschrift, auch nicht erreichen…selbst per Briefpost nicht!

Relevant wird die Befragung doch erst, wenn du sie ausfüllst und zurückschickst - denn in dem Bogen musst du doch garantiert als Erstes, die fehlenden pers. Daten ergänzen?!

Stelle dir also einfach mal die Frage, was passieren könnte, wenn du diese Email nie erhalten hättest? Oder frage einen Rechtsanwalt, wie du dich dabei verhalten solltest.

Wir machen ja hier keine Rechtsberatung, da wir das sowieso nicht dürfen!

Ignorieren, Punkt.
Hoffentlich war es keine Word-Datei mit Makros.

Die Polizei verschickt sowas nicht per Mail, vorallen wenn NICHTMAL der Name bekannt ist.

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Hätten die deine Daten würdest du Post bekommen, ich wäre schön doof, wenn ich das ausfüllen würde. :wink:

Ich habe das noch nie per E-Mail erhalten, halte das Vorgehen aber nicht für unwahrscheinlich.

Die sammeln Beweise - auch gegen Dich.

Die Aussage kann man immer ohne Angabe von Gründen verweigern. Und nein, dies ist auch keine Rechtsberatung.

:rofl: :rofl:

Denke auch, wenn sie nur die Email haben, hoffen sie, daß jemand so dumm ist und den Bogen brav ausfüllt. Anhand der Absende Email sollte schon ersichtlich sein, ob scam oder bullyzei.

Ich würde es auch ignorieren!
Wenn du aber mitmachen willst (weil du dir vorher die Frage: Möchte ich eine Zeugenaussage machen mit JA beantwortet hast) würde ich einfach im Präsidium anrufen. Die werden dir sagen können ob das Ding auch von Ihnen stammt :slight_smile:

Mein Anwalt sagt immer, bei sowas kann man nichts gewinnen. Und er rät mir immer zu bedenken, dass aus einer Aussage als Zeuge schnell eine als Beschuldigter werden kann.

Wichtig sind die Worte „bei sowas“, denn bei anderen Sachverhalten kann es durchaus Sinnvoll sein eine Zeugenaussage zu machen!

Zeugenaussagen sind immer wichtig in der deutschen Rechtsprechung! Auch, wenn ich mich ein wenig wiederhole:

  • Für mich sieht diese Vorgehensweise einfach nach unseriösem Zusammenkratzen, von bisher fehlenden Beweismitteln aus!

  • Man hat, aus welchem Ursprungsgrund auch immer, einen Key-Seller bzw. Shop hops genommen. Über die dort angeblich stattgefundenen, illegalen Verkaufstätigkeiten, scheint man nur ansatzweise, wenn überhaupt, im Bilde zu sein (auch weil der Beschuldigte wohl seine Hausaufgaben gemacht hat und nur Mail-Listen, anstatt kompl. Kundenlisten, im Bestand hatte)?!

  • Nun versucht man im Nachhinein über einen Fragebogen, an die Beweismittel / Ermittlungsergebnisse zu kommen, die sich bei seriöser Ermittlung, im Vorfeld hätten ergeben müssen!

  • Die Behörden kennen weder den Weg des Zahlungsverkehrs, noch die Versandwege! Sie hätten gerne auch noch die Unterlagen zum Kauf, da ihnen wohl der Überblick zu den Umsätzen fehlt…!

  • Man lässt also mit dieser Fragebogen-Aktion, eine unbekannte Anzahl dritter Personen, die eigentliche Polizeiarbeit machen.

Langsam muss man sich die Frage stellen, ob der Verkäufer wieder mal nur durch einen „dummen Zufall“, in den dortigen Behörden-Fokus gerückt ist??
Diese ganzen Ungereimtheiten werden natürlich eine Menge der ehem. Käufer verunsichern! Da macht es dann schlichtweg die Masse an Personen, die letzten Endes den Bogen komplett ausgefüllt zurückschickt, weil sie so der Meinung sind, sauber aus der Angelegenheit raus zu kommen…

Und das alles auf Grund einer uralten Email-Liste, ohne jegliche Personendaten - die Pozilei lacht sich doch über jede Antwort-Mail kaputt!!

Die Polizei als Freund und Helfer, von diesem Weltbild musste ich mich schon vor Jahren verabschieden. Sehr bedauerlich. Hilfreich ist immer das, was ihre Erfolgsbilanz verschönert, um etwas anderes scheint es vielen Mitarbeitern der Polizei schlichtweg im Sinne der eigenen Karriere nicht zu gehen.

Es ist jetzt fast ein Jahr vergangen und nun habe ich von dem besagten Polizeipräsidium tatsächlich Briefpost erhalten.

Ich werde gefragt ob ich bei einem Anbieter auf Ebay einen oder mehrere Lizenz-Schlüssel erworben habe. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen xxxxx (den Ebay Verkäufer). Ermittlungen wegen Verstoß gegen das UrhG.

Zur Auswahl stehen viele verschiedene Produkte. Welches Produkt genau gekauft wurde bzw. wieviele ist scheinbar nicht bekannt.

Zum Schluss des Briefes steht: HINWEIS: Gegen Sie wird KEIN Strafverfahren eingeleitet. Es geht lediglich um Ihre Wahrnehmung als Käufer!

Mit dabei ist ein Behlehrungsblatt sowie der Zeugenfragebogen. Die Fragen lauten:

  1. Wurde der Kauf tatsächlich durchgeführt?
  2. Wenn Ja: Wie wurde die Zahlung abgewickelt? Auf welches Paypal-Konto haben Sie das Geld transferiert?
  3. Erhielten Sie über Email dann den Produktschlüssel oder Aktivierungskey mit dem Sie die Software tatsächlich downloaden / registrieren konnten oder nur einen Link, in welchem Sie eine Download- und Installationsanleitung fanden?
  4. Wenn Sie nur einen Download-Link bzw. eine Installationsanleitung erhielten: Haben Sie dies beim Verkäufer oder bei ebay reklamiert und erhielten Sie daraufhin den Kaufpreis zurückerstattet?
  5. Haben Sie noch Unterlagen/E-Mails zu diesem Kauf und der dazugehörigen Zahlung? Wenn ja, übersenden Sie diese bitte in Kopie oder per Email.
  6. Ich möchte noch folgendes anmerken: …

Interessant wäre auch woher die meine aktuelle Anschrift haben. Im Jahr 2020 habe ich ganz woanders gewohnt, die Post heute richtete sich allerdings an meine neue Adresse.

Wie sollte man sich jetzt verhalten?

Ich vermute mal, vom Einwohnermeldeamt…

Um seiner Zeugenverpflichtung nachzukommen, könntest du ja einfach nur auf den Punkt 6 antworten…

Beispielsweise:
Da der Kontakt zu dem Ebay-Verkäufer schon über drei Jahre her ist, könntest du dich nur sehr vage an den Kontaktablauf erinnern. Du hättest keinerlei Unterlagen mehr zur Hand. Du kannst also keinerlei definitive Aussagen zu der Abwicklung mehr machen! Punkt & Ende!

So bist du deiner Verpflichtung nachgekommen und reitest dich und den Verkäufer nicht weiter rein…

Einrede der Verjährung

So wenig wie möglich liefern, alles andere wird nur gegen dich verwendet…

Deswegen ja:

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Ich würde auch sagen, so wenig wie möglich zugeben, weil doch alles gegen Dich verwendet werden könnte.

Ich musste mich vor Jahren leider auch vom Bild der Polizei als unser Freund und Helfer verabschieden. Bei mir haben sie sich eher so verhalten, sie sind nur mit schnellen Ermittlungserfolgen befreundet, um bei diesem Bild zu bleiben.

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