Xing: Abmahner verliert vor Gericht mit Eilverfahren

Kommentare zu folgendem Beitrag: Xing: Abmahner verliert vor Gericht mit Eilverfahren

Kommentar von SoWhy:
Nicht ganz korrekt, der Antrag auf Verschiebung des VT erfolgte am 26.5, 13 Tage nach der mdl. Verhandlung (und ca. 25 Tage nach Einreichen des letzten Schriftsatzes).

Ob eine Impressumspflicht bei XING grds. besteht, ist noch offen. Die Gründe für das Urteil liegen noch nicht vor und in anderen Verfahren wurde meines Wissens sogar eine bereits erlassene eV wieder zurückgenommen.

Vgl. dazu auch Heckmann im jurisPK-Internetrecht, Kapitel 4.2, Rn. 57.1 ff., die einzige Literatur die sich bisher damit beschäftigt hat und die blinde Übertragung der Entscheidungen zu Facebook & Co. ablehnt.

Kommentar von Lars Sobiraj:
Hallo! Ich habe es korrigiert bzw. den Artikel ergänzt, vielen Dank!!

Kommentar von Lars Sobiraj:
Das Landgericht Dortmund hat kürzlich entschieden, dass ein beruflich genutztes Internetprofil bei Xing nicht ohne Impressum bleiben darf.

Auch wenn das Urteil umstritten ist, besteht laut heise online durchaus Abmahngefahr: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Xing-Profile-von-Geschaeftstreibenden-benoetigen-Impressum-2197012.html