Wohngemeinschaften: Anschlussinhaber bei P2P-Klagen im Nachteil

Kommentare zu folgendem Beitrag: Wohngemeinschaft: Anschlussinhaber bei P2P-Klagen im Nachteil

Zitat:
Es habe einen Mitbewohner gegeben, der kurz nach der ermittelten Rechtsverletzung im Streit aus der WG ausgezogen sei. Von daher ging der Angeklagte davon aus, dass es sich dabei um eine Art „ Racheaktion “ gehandelt hat. Dummerweise wurde die Person nicht zu den Umständen der möglichen Rechtsverletzung befragt. Zitatende

Einfallslos sind die Geschichten nun wirklich nicht, die ein mancher aufstellt um strafffrei auszugehen. Wenn dem so wäre, hätte er ohnehin sein „Wlan“ neu verschlüsseln müssen, um vor Racheangriffen sicher zu sein…

Also diese „Schmierenkomödie“ hätte ICH dem als „Gericht“ auch nicht abgenommen.
Also bei der Sendung „X-Faktor das Unfassbare“ hätte ich zu 100% gesagt:

„Unwahre Geschichte“

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Kannst doch vor Gericht mittlerweile erzählen was du willst.
Zu 99,99% wird zugunsten von Waldorf Frommer entschieden.

Daher wäre eine Beweisumkehr nötig, nicht der Beschuldigte Anschlussinaber muss sich rausreden sondern Waldorf Frommer müsste es nachweisen. Dafür sollten sie eigens IT-Leute einstellen, die fraglichen PC vor Ort kontrollieren (zumindest Windows logt wann der PC angeschalten wurde und wann er ausgeschalten wurde).

Im normalen Strafrecht muss auch der Ankläger Beweise für die eindeutige Schuld liefern.

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Ja, es ist aber Zivilrecht, das ist das Problem!

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