Wie wirken sich Cookies auf das VPN aus und wie geht man damit um?

Hallo,

Wie wirken sich Cookies auf das VPN aus und wie geht man damit um?

Cookies sind Dateien, die von Websites erstellt werden, die Sie besucht haben, und enthalten Informationen wie Ihre Präferenzen oder Anmeldeinformationen für bestimmte Internetressourcen. Zusammen mit dem Cache des Browsers tragen Cookies dazu bei, dass Seiten schneller geladen werden, und erleichtern Ihnen das Surfen im Internet.

Abgesehen von der Verbesserung Ihres Surferlebnisses können einige Cookies Ihre Privatsphäre gefährden, indem sie von Ihnen besuchte Websites verfolgen. Darüber hinaus können Cookies den Betrieb Ihrer VPN-Software beeinträchtigen, insbesondere für E-Stores und Streaming-Dienste, indem sie Informationen über Ihren Standort speichern. Aus diesem Grund können Websites Sie manchmal auch mit einem aktiven VPN als in Ihrem Heimatland definieren. Daher ist das regelmäßige Löschen Ihrer Cookies und Ihres Caches nicht nur nützlich, sondern ein Muss.

Mein Denken dazu was ich im Internet gefunden habe siehe oben!!

:backhand_index_pointing_right::enraged_face: :folded_hands: Das ist noch sehr harmlos ausgedrückt in meinen Augen.

Cookies tricksen, unterwandern, umgehen… VPN Technik und sind deshalb ganz :enraged_face: gefährlich und es ist :enraged_face: ärgerlich das es so ist!!!

:+1: Lösung eventuell dagegen:

MUSTERBRIEF: WIDERSPRUCH GEGEN DATENVERARBEITUNG Absender: Michaela Muster Musterweg 1 99999 Musterstadt An: Name und Anschrift des Unternehmens / Anbieters Datum Widerspruch gegen Datenverarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Löschung der Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 c) DSGVO Kunden-Nr.: (falls Ihnen eine bekannt ist, bitte hier eintragen; sonst löschen) E-Mail-Adresse: (falls dem Unternehmen Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist, bitte hier eintragen; sonst löschen) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich der Verarbeitung meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erfolgt. Mit der Verarbeitung meiner Daten bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden: (hier hat nun eine Darstellung zu erfolgen, warum Sie der Datenverarbeitung widersprechen:)- etwa weil Sie sich dadurch in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sehen. Außerdem bitte ich um unverzügliche Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten. Falls Sie meine personenbezogenen Daten weiteren Empfängern offengelegt haben, verlange ich außerdem, dass Sie die Empfänger über die Löschung meiner personenbezogenen Daten informieren. Ich bitte um unverzügliche Bestätigung, dass meine personenbezogenen Daten bei Ihnen gelöscht wurden sowie, dass Sie die weiteren Empfänger durch Zusendung einer Kopie über mein Löschungsverlangen informiert haben. Sollten Sie meinem Löschungsersuchen nicht nachkommen, fordere ich Sie auf, Ihre Entscheidung mir gegenüber unter Angabe der gesetzlichen Grundlage unverzüglich zu begründen. In diesem Fall sind die entsprechenden Daten umgehend zu sperren. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift

:backhand_index_pointing_right: Diesen Widerspruch habe ich 2019 bei einer Verbrauerzentrale gefunden als Vordruck.

Liebe Grüße Imperium22

Das ist so nicht ganz richtig im Fall von Cookies! Weil…

Ein Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO gegen Cookie-Datenverarbeitungen bedeutet, dass Sie einer auf berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) basierenden Nutzung Ihrer Daten (z. B. Tracking, Analyse oder personalisierte Inhalte über Cookies) aus besonderen persönlichen Gründen widersprechen können.

Wichtigste rechtliche Grundlagen & Regeln

• Rechtsgrundlage: Gilt nur für Datenverarbeitungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. e (öffentliches Interesse) oder lit. f (berechtigtes Interesse), wozu viele technisch nicht notwendige Cookies gehören.
• Begründungspflicht: Im Gegensatz zu Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2 DSGVO) müssen Sie bei Abs. 1 darlegen, welche besondere persönliche Situation vorliegt (z. B. Schutz vor spezifischem Profiling bei sensiblen Nutzungsgewohnheiten).
• Folge des Widerspruchs: Der Anbieter darf die Daten grundsätzlich nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Daten dienen der Geltendmachung von Rechtsansprüchen. Bis zur Klärung kann die Verarbeitung eingeschränkt werden.
• Unterschied zum Widerruf: Haben Sie den Cookies aktiv zugestimmt (Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), legen Sie keinen Widerspruch nach Art. 21 ein, sondern widerrufen Ihre Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) – dies ist jederzeit ohne Begründung möglich.
• Praktische Anwendung: Viele Webseiten bieten hierfür Opt-out-Links, Cookie-Banner-Einstellungen oder direkte Kontaktadressen des Datenschutzbeauftragten.