Wenn Ehefrau Filesharing abstreitet, haftet Anschlussinhaber

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Kommentar von steffi:
hahaha, ich dachte das willfährige robengesindel aus hamburg sei führend beim durchdrücken zu jedem preis.
du solltest den letzten satz umformulieren, denn so peilen die geistig umnachteten gutmenschlichen dummmichel es nicht und glauben weiterhin sie würden in einem rechtsstaat leben.
mit einer weisungsgebundenen staatsanwaltschaft, einem höchsten gericht welches sich trotz des fehlenden elements verfassungs-gericht nennt und richtersprüche die nach lust und laune individuell gesprochen werden können, könnte man das ganze auch ohne eigene erfahrungen erfassen.
wenn man das wort rechtsstaat auftrennt, stimmt die bedeutung allerdings, denn offensichtlich handelt es sich beim durch setzen der interessen um faschisten (ja, um dies zu verstehen muss man den umgedeuteten begriff mal recherchieren).

Kommentar von Rechtsstaat?:
Den eigenen Ehepartner vor Gericht anschwärzen oder selbst die Strafe kassieren? Sekundäre Darlegungslast, das heißt die eigene Unschuld beweisen, weil die Beweislage für die Schuld des Angeklagten mehr als dünn ist wegen Fehlerhaftigkeit? Ermittlungen wurden nicht von Ermittlungsbehörden durchgeführt, sondern von privat beauftragten Personen oder Firmen…

Deutschland legt gerade einen beeindruckenden Abstieg in eine totalitäre Diktatur der Wirtschaft hin.
Wollt ihr die totale Wirtschaft? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

Kommentar von Suzanna:
„…Schon wegen der mangelnden Kooperation sei er mitschuldig an der Rechtsverletzung…“

Der Volksgerichtshof läßt grüßen…

Allein für diesen Spruch könnte ich härter bestraft werden, als die ganzen marodierenden Vergewaltiger aus Nordafrika :frowning:

Kommentar von WilderBeugeMeister:
WF haben die ehemalige Rhode und Schwarz -Firma ipoque/digital forensics als Technologiepartner. Die Ermittlungssoftware ist mittlerweile sicherlich über einhundert mal von unzähligen Gutachtern in den Zivilverfahren überprüft worden. Es ist kein Gutachten bekannt, dass Waldorf verloren hätte. Und Du darfst Dir sicher sein, so eine Nachricht wäre schneller im Netz als die Waldörfer gucken könnten.

Aus dem Urteil: „Der Beklagte ist passivlegitimiert, weil über seinen Internetanschluss vom [Datum] bis zum [Datum] das streitgegenständlichen Musikalbum mehrfach im Rahmen einer Filesharing-Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Dies stellt ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne von § §§ 85 Abs. 1, 19a UrhG dar.“

Astreine Mehrfachermittlung mit sicher über 2 Auskünften. Warum hat der Beklagte wohl die Ermittlung nicht ordentlich bestritten? Gutachter hätte das Gericht gewählt, WF hätte erstmal zahlen müssen. War er wohl zu feige. So man das Urteil (und nicht den Beitrag hier) liest offenbart sich, dass der Beklagte lückenhaft und widersprüchlich vorgetragen hat. Das geht zu seinen Lasten.

Kommentar von WilderBeugeMeister:
Wo steht das genau im Urteil?

Kommentar von Stuttgart21:
Ich hab daheim 2 Netze ,eines ist getunnelt ,eines offen. Mein Sohn fast 11 Jahre hat nur Zugang zum getunnelten. Er macht zwar nix illegales aber was weiss den ich was alles passiert.

Kommentar von Hamburg32:
Benutzt du für das getunnelte einen extra VPN Dienst oder wie wurde das realisiert? Bei mir Zuhause habe ich dafür einen Freifunk-Router