Wenn der Schriftsteller leer ausgeht: Mira Morton im Interview

Kommentare zu folgendem Beitrag: Mira Morton im Interview: Wenn der Schriftsteller leer ausgeht

Kommentar von Lucy J. Elvira X.:
Was sind das für Blogger die sich beschweren das sie kein Geld bekommen?
Ach ne, ich will für mein Hobby auch Geld!
Ich will auch ein It-Girl sein, und Geld für mein It-Sein bekommen!
Also, Leute, Schreiber und Schreiber_innen und Schreibx und Schreiba. ich hatte bisher immer ein schlechtes Gewissen wenn ich mir Bücher runtergeladen habe - aber schön langsam aber sicher … immer weniger.

Kommentar von Lars Sobiraj:
Es geht nicht um einen geklauten Blogbeitrag etc. Es geht um Schwarzkopien von E-Books, die von illegalen Anbietern zum Vielfachen des original Preises angeboten werden. Sich ein E-Book herunterladen ist eine Sache. Es verkaufen zu wollen, obwohl ich nicht die erforderlichen Rechte besitze, ist eine ganz andere. Findest Du nicht?

Kommentar von Lesender:
Klauen ist illegal, Punkt.
Aber die andere Seite ist, das die Masse der Autoren so oder so nicht vom schreiben leben könnte.
Dafür gibt es einfach zuviele. Da ist es egal ob der Autor gut oder schlecht ist (was bei der rechtlichen Betrachtung ebenfalls unerheblich und oft eine sehr subjektive Einschätzung ist).
Jedes Jahr über 100000 neue Bücher in deutscher Sprache plus die Backlist plus englische Titel.
Das kann auf Dauer nicht gutgehen, da lesen ein zeitintensives Hobby ist und mit anderen Freizeitaktivitäten konkurrieren muss.

Nachsatz, früher landeten Unmassen, zum Teil nicht mal schlechte, Manuskripte bei den Verlagen in der Tonne.
Heute kann halt jeder zum kleinen Preis veröffentlichen. Das hat halt Vor- und Nachteile.

Kommentar von Manuel Bonik:
„Als Ursache für die vielen illegalen Downloads kann ich mir nur
vorstellen, dass es so einfach und unkompliziert ist und vielleicht das
Unrechtsbewusstsein verlorengegangen ist.“

Ja, mit „Unrechtsbewusstsein“ tun sich viele schwer gegenüber einem Stück Code, das im Prinzip unendlich oft vermehrt werden kann. Deswegen sei es auch kein Diebstahl, denn man kopiere es ja nur und danach sei es ja immer noch da, anders als beim Diebstahl eines „richtigen“ physikalischen Objekts. Das eine Argumentation, die man immer wieder liest. Dass man es überhaupt liest, könnte man immerhin so werten, dass da doch noch ein letzter Rest von „Unberechtsbewusstsein“ ist; wäre es nicht da, müssten die so Argumentierenden ja gar nicht argumentieren.

„einfach und unkompliziert“: Natürlich, anonym vom heimischen Rechner, zwei-, dreimal klicken, fertig. Man kann die alte Frage stellen: Warum leckt sich der Bulle an seinen Eiern?

Kommentar von Manuel Bonik:
Will nicht mal jemand Warum? fragen?

Kommentar von Manuel Bonik:
So toll, wie Disqus funktioniert, ist man eh oft genug ausgesperrt.

Kommentar von Manuel Bonik:
Nett kann ich nicht. Oder nur selten.

Kommentar von Manuel Bonik:
Nachdem ihr alle so gierig auf die Antwort seid:
Weil er es kann.

Kommentar von deubacoba:
Denkt sich mein Hund auch…

Kommentar von Lesender:
@edoep
Das sollte auch keine Rechtfertigung sein, sondern nur eine kurze nichtmal vollständige Beschreibung des Istzustandes.
Die nicht sehr geschmackvolle Umschreibung von Bonik zum Thema weil es möglich ist kommt noch dazu.
Da muss man aber sagen geringe Veröffentlichungskosten stehen dem höheren Risiko der nicht lizenzierten Kopie gegenüber. Andere Märkte haben ähnliche Risiken und auch dort könnten die Geschädigten gegen die Nutzer vorgehen, machen es allerdings nicht, da sowas verheerend für die eigene Reputation und teuer ist.
Aus meiner bescheidenen Sicht hat das Urheber- und Verwertungsrecht durchaus seine Berechtigung.
Ich sehe diese Berechtigung aber eher im Umgang von Autoren und Verlagen und Vollkaufleuten untereinander.
Natürlich sollte man es auch bei „Anbietern“ wie LUL.TO anwenden.
Zu verlangen das der Endkunde sein „Gewohnheitsrecht“ auf das weitergeben und tauschen von Büchern aus der analogen Welt aufgibt ist vermutlich Wunschdenken und zum scheitern verurteilt.
Selbst bei einer Totaluberwachung (die wir vermutlich schon haben) können digitale Daten ja auch offline getauscht werden.
Ich denke die Lösung kann nur in einem abgestuften Urheber- und Verwertungsrecht bestehen welches nach privat und geschäftlich differenziert und auf jeden Fall eine Absenkung der Schutzdauer beinhalten muss.
Praktisch wird sich das ganze vermutlich rein marktwirtschaftlich regulieren.
Verlage gehen pleite, Autoren suchen sich einen neuen Broterwerb, die Zahl der Neuveröffentlichungen sinkt, die verbleibenden Marktteilnehmer können auf einem niedrigeren Level als jetzt am Markt bestehen.
Wichtig wäre aus meiner Sicht noch das die Anbieter von Ebooks dem Kunden zumindest die Wahl lassen ob er sein Leseverhalten erfasst haben möchte oder nicht.
Weiter ist die Möglichkeit einer anonymen Bezahlmöglichkeit vermutlich unumgänglich um zumindest einen Teil der Leute zu gewinnen die illegale Angebote nutzen.
Viele wollen einfach nicht das XYZ weiss was sie so lesen. Das ist ein sehr sensibles Thema.
Stattdessen wird über Big Data auf dem Reader nachgedacht.
Ebookpiraterie ist nach meiner empirischen Erfahrung eben kein Unterschichtenproblem.
Richterin QYX ist aber mit Sicherheit nicht begeistert das irgendwo gespeichert wird das sie ein Fan von Vampirsoftpornoebooks ist (Beispiel ich mußte gerade an das Oldenburger Landgericht denken welches selber massiv illegale Kopien verbreitet hat).

Kommentar von Lesender:
Korrektur, das Oberlandesgericht Naumburg war da so tatkräftig :-).

Kommentar von HerrRichter2015:
Ein illegelaler Download ist kein Diebstahl. Bei einem Diebstahl stehle
ich eine Sache. Bei einem unrechtmäßigem Download verletze ich lediglich
ein Recht. Bei einem illegalen Download ist nicht klar ob ein
finanzieller Schaden entsteht oder ob lediglich ein Recht verletzt wird.
Wenn ich in einem Geschäft eine Sache klaue (z.B einen Joghurt oder ein
Buch) nehme ich dem Verkäufer etwas weg, wofür er vorher etwas bezahlt
hat. Es ensteht ein finanzieller Schaden für den Verkäufer und ich
verletze Rechte.

Wenn ein Buch produziert wird enstehen in jedem
Fall kosten, die durch den Verkauf gedeckt werden müssten. Außerdem ist
es richtig, wenn auch noch Gewinn erzielt wird, da die Autoren/Lektoren
usw. mit dem Veröffentlichen von Büchern ihren Lebensunterhalt
bestreiten müssen. Wenn jedoch einmal Gewinn in einer bestimmten Höhe,
die z.B. gesetzlich geregelt wäre, erzielt wurde, müsste das Urheberecht
für dieses Werk nicht mehr gelten. Dann müsste es erlaubt sein Kopien
z.B. kostenlos über das Internet zu verbreiten. Wenn das Urheberrecht
einmal erloschen ist, wäre auch für den Konsumenten klar, dass er kein
Geld mehr für das „abbezahlte“ Werk zahlen müsste. Ein illegales
Vermarkten (z.B. über „sellbox“ ) wäre dann ausgeschlossen.
Wenn z.B
ein Architekt seine Baupläne verkauft, muss einmal ein fester Betrag
dafür gezahlt werden. Dann haben alle Handwerker und Bauherren in den
nächsten Jahren kostenlos Einsicht auf die Pläne. Es ist nicht denkbar
das ein Architekt Pläne erstellt, für die immer wieder aufs Neue Geld
bezahlt werden müssen, nur weil eine Firma Einsicht auf diese braucht.
Genauso ist es ein Unding, das man immer noch Geld für Musik von den
Beatles zahlen muss. Die Beatles haben schon längst ein Vermögen mit
ihrer Musik verdient und trotzdem kostet ihre Musik immer noch Geld.

Ein
anderes Problem beim Erwerb von digitalen Gütern ist, das man ein
unverkäufliches Recht erwirbt, z.B. ein Ebook zu lesen. Wenn man jedoch
das Ebook ausgelesen hat, darf man es nicht weiterverschenken oder
weiterverkaufen. Wenn man eine CD oder ein gedrucktes Buch kauft steht
es außer Frage, dies bei Nichtgefallen oder bein Nichtgebrauch zu
verkaufen bzw. zu verschenken.

Kommentar von Lesender:
Bin ich solvent (also habe Geld) und finde das Buch gut (würde es also kaufen wäre es nicht frei verfügbar) entsteht ein Schaden sobald von LUL.TO und Co. geladen wird.
Hab ich kein Geld entsteht kein Schaden (hätte es ja eh nicht gekauft).
Generell kann man auch aus meiner Sicht, den Schöpfungsprozess bei der Erstellung eines Buches nicht eins zu eins mit der (als Beispiel) sehr beliebten Möbelfertigung vergleichen.
Ich gehe aber in dem Punkt konform, das die (aus meiner Sicht) übergroße Länge der Schutzfristen im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen ungerechtfertigt ist. Dies sehe ich sowohl von der Bedeutung für die Allgemeinheit her wie auch von der Außenwirkung.
Es ist schlicht schwer vermittelbar, das ein Softpornoschnulzenbuch (nur als zuspitzendes Beispiel angeführt) automatisch bis 75 Jahre nach dem Tod des Autors geschützt ist, bei einer bahnbrechenden Erfindung dagegen muß aktiv der Patentschutz beantragt und verlängert werden. Ob das sinnvoll wäre, ist noch ein ganz anders Thema.
Für Menschen die mit ihrer Hände Arbeit ihr Geld verdienen gibt es da auch ein subjektives Verständnisproblem. Für die sieht so eine Regelung wie die Lizenz zum gelddrucken aus. Das es hinter den Kulissen etwas komplexer ist, sieht man nicht auf den ersten Blick.
Eine erkennbare Reduktion bei den Schutzfristen würde da in der öffentlichen Sicht viel bringen und so von Erklärungen flankiert sicher eine erhebliche Verbesserung der Akzeptanz erzielen.
Für die Autoren hätte das vermutlich kaum negative Auswirkungen, da soweit mir bekannt, zumindest bei Belletristik Geld nur so richtig in den ersten vier bis acht Jahren fließt.
Danach rauscht der Ertrag massiv in den Keller.
Ein auslaufen der Schutzfristen muss nicht unbedingt bedeuten das ein Werk danach kostenfrei verfügbar ist. Im Artikel von Lars wurde ja angeführt das zumindest eine Seite die Books sogar teurer verkauft als die Autorin selber.
Die ganze es muss alles billiger sein Leier kann ich nicht mehr ab. Identische oder fast identische Produkte lassen sich ohne weiteres zu sehr unterschiedlichen Preisen an verschiedene Kundengruppen verticken. Als Beispiel nehme ich mal passend zum Frühlingsanfang Stiefmütterchen. Die gibt es ab 15 Cent bis zu 2,50 €. Das ist eine satte Spreizung der Preisspanne und funktioniert am Markt. Ich habe übrigens welche für 2,50 € gekauft weil da drei Farben in einem Topf waren und die Farbe die mir am besten gefallen hat bei den anderen Anbietern/Qualitäten nicht zu finden war.
Komischerweise regt sich kaum jemand auf wen Apple ein Telefon für 800 Kröten vertickert welches mit Fertigung und Vertrieb um die 150-180 € kosten soll. Da wird das als betriebswirtschaftliche Glanzleistung hingestellt.
Will ein Autor (hier kann man fast jede andere selbstständige/freiberufliche Gruppe eintragen) 5,00 € für sein Buch wird rumgeschrien das das Wucher ist. Ob der Autor erfolgreich ist, ist dann allerdings noch eine ganz andere Sache (siehe meine anderen Beiträge).

@HerrRichter2015:disqus
Erfolg würde ich nun niemanden vorwerfen. Wieviel einer damit verdient hat ist neben dem Können oft zufalls- und glücksabhängig.

Kommentar von Lars Sobiraj:
Wir sind in der Vorbereitungsphase ™. Es wird ein richtiges Forum für die TK geben. Bald ™. Ehrlich.

Kommentar von HerrRichter2015:
Auf jeden Fall muss ein anderer staatlicher Schutz als das Urheberrecht für Schöpfer geistigen Eigentums her. Das Urheberrecht verhindert nicht, dass die Werke der Schaffenden geschützt werden. Es macht Abmahnkanzleien und andere „Piratenjäger“ reich. Durch das Urheberrecht ist es übehaupt erst möglich das professionelle Schwarzkopierer auch noch Geld mit den Kopien machen können.

Kommentar von Lars Sobiraj:
Ich mag den Vergleich zwischen Ladendiebstahl und einer Urheberrechtsverletzung sicher nicht, weil der aus den Kreisen der Rechteinhaber kommt. Aber was Sie da so von sich geben klingt alles nicht sonderlich plausibel, sorry. Es bleibt dabei: Sellbox ist seinen Prüfpflichten bewusst oder aus Fahrlässigkeit nicht nachgekommen. In Deutschland wäre der Anbieter damit auf jeden Fall in der Haftung.

Kommentar von deubacoba:
Lars, hast Du eigentlich verstanden was HerrRichter2015 da formuliert hat? Sellbox spielt doch für seine Argumentation überhaupt keine Rolle.

Der Austausch zwischen Lesender und HerrRichter2015 ist seit langem mal wieder etwas Lesenswertes hier - typischerweise in den Kommentaren (sorry, Annika, Deine Beiträge sind eigentlich ganz gut, leider sind andere Känale zu den Themen aber immer schneller - nur damit der goldene Finger auch explizit gelobt wird).

Kommentar von uschi:
im innerdeutschen bereich sollte man mit der verwendung dieses zeichens oder dieser abkürzung lieber aufpassen.
für den normalen nutzer wohl eher uninteressant, aber der betreiber sollte lieber rechtsbeistand einholen.
aber nur vielleicht… liegt ja kein gewerbe vor ^^

Kommentar von Anonym_2014:
Ein richtiges Forum halte ich auch für sinnvoll. Was mir allerdings an DISQUS gefällt ist, dass man im HTML-Seitenquelltext die ursprüngliche Version von allen geänderten oder „gelöschten“ Kommentaren sehen kann :slight_smile: