Welche Strafen drohen mir, wenn ich bs.to, kinox.to oder s.to nutze?

Kommentare zu folgendem Beitrag: bs.to, s.to & Co: welche Strafen drohen mir beim Besuch?

Wer heut zu tage kein VPN für solche Seiten benutzt und sich dann beschwert das irgendwann mal was kommen sollte… der hat die Kontrolle über sein Leben verloren. Wenn man schon kein Geld für Filme/Serien etc. ausgeben will, dann doch bitte wenigstens für die Sicherheit das man nicht gefunden werden kann…

mfg

Das mag alles richtig sein, aber wenn man Kids hat im gewissen Alter wo sie schon selbst ein Handy haben, biste aufgeschmissen. Denn ich laufe und gucke nicht permanent hinterher. Ich berede es mit allen zweien was auf mich zukommt und hoffe auf ihr Einsehen :wink: Und wenn man keinen vpn hat, und einen Brief bekommt, das weiß ich, weil ich selbst schon mal betroffen war, deswegen lasse ich meine Finger davon weg. Hochachtungsvoll.

Wo genau stand im EuGH-Urteil eigentlich, das es illegal ist auf solchen Seiten etwas zu schauen und das man dann abgemahnt werden könnte?
Das Urteil bezog sich doch auf den Verkauf von Streamingboxen mit einen Bundle wo man illegal Filme schauen konnte.

Aber im Urteil stand doch an keiner Stelle das Streaming aus solchen Quellen Konsequenzen für die Nutzer haben kann.

Korregiert mich bitte wenn ich falsch liege im der schriftlichen Begründung vom EuGH selber stand sowas nämlich nicht soweit ich weiß sondern haben paar Anwälte das Urteil so interpretiert und so wurde es in die Welt getragen das das Streaming auf den Seiten ja generell strafbar wäre.

Der Artikel ist sonst reine Panikmache und mehr nicht.

Nein, der Artikel ist keine Panikmache zumal da ganz klar drin stand, wie gefährlich oder ungefährlich das Ganze ist. Solmecke dazu bei den Kollegen:

„Das Urteil kam überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen z.B. auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams“, erklärt der auf IT-Recht und Medienrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke im Gespräch mit Quotenmeter.de zum Sachverhalt.

„In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber genauer an, so lässt sich die Entscheidung auch auf den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen.“

Zitat Ende. Du siehst, das Urteil betrifft eben nicht nur eine Kodi-Box aus Holland.

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Das Urteil haben paar Anwälte so interpretiert, ja.
Nach $44 UHG ist es in Deutschland jedenfalls noch nicht so das es hierzulande so wäre.
Dazu müsste ein deutsches Gericht endgültig Klarheit schaffen.

Dabei erkannte der EuGH in der Vorinstallation der Software auf dem Mediaplayer den „Hauptanreiz“ für den Kauf: Immerhin werde die Möglichkeit, Inhalte auch ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers ansehen zu können, gesondert beworben. Die Käufer des „filmspelers“ verschaffen sich damit nach Ansicht des EuGH „freiwillig und in Kenntnis der Sachlage“ Zugang zu einem „kostenlosen und nicht zugelassenen Angebot geschützter Werke“.

Dem leiste der gewerbliche Anbieter des „filmspelers“ durch sein Produkt Vorschub, befand der EuGH. Und das, obwohl sich die Nutzer illegaler Streaming-Seiten bislang allenfalls in einer rechtlich strittigen Grauzone bewegen: Denn anders als beim Filesharing, bei dem Dritte anderen Dritten illegale Daten zum Download und permanenten Verbleib auf dem eigenen Rechner zur Verfügung stellen, schaut sich der Streamende das geschützte Werk „nur“ im Browser an.

Nicht entschieden hat der EuGH damit, wie das private Nutzen eines Streams juristisch zu werten ist. Hierzu äußerte sich der Gerichtshof soweit erkennbar nicht.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c52715-media-player-vertrieb-illegale-streaming-dienste-oeffentliche-wiedergabe-urheberrecht-verletzung/2/

Wenn ich einen Stream „privat“ benutze auf KinoX und co, im Bewusstsein das dies illegal ist aber ihn nicht „öffentlich“ zugänglich mache hab ich doch bisher auch nichts zu befürchten, bis ein deutsches Gericht zu der Auffassung kommt, meine Meinung. Von daher ist der Artikel für mich nur Panikmache.

Der EuGH steht doch über den deutschen Gerichten, oder sehe ich das falsch? Ich denke, wir einigen uns einfach darauf, dass bisher deswegen noch niemand Ärger bekommen hat.

mhhm die Server Befinden sich von den Websiten in Russland halt ddos-guard.net

In dem Fall kommen die Behörden sowieso nicht an die IP-Adressen der Besucher dran. In der Vergangenheit haben die Staatsanwälte primär Power-User (wenn überhaupt) und vor allem die Betreiber solcher Portale juristisch verfolgt.

Im Artikel wollte ich ausführen: Es gibt halt keine Garantie für nichts. Die Rechtslage ist seit dem Filmspeler-Urteil eindeutig pro Rechteinhaber und kontra Verbraucherschutz.