Kommentare zu folgendem Beitrag: VPN Schweiz ohne Logfiles: Warum Swisscows VPN die richtige Wahl ist
Ja klar, als dürfte ein Dienst in der CH sich am BÜPF vorbeischleichen. Träumt weiter. Es ist sogar noch schlimmer! Anlassbezogen muss alles schon 6 Monate lang gespeichert werden. Bildet euch doch einfach mal ein Bild unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/31/de
Macht ja auch keiner!
Im Fall von VPN Diensten kann man keine pauschale Aussage treffen, in wie weit der Provider dem schw. BÜPF unterliegt! Das kommt immer auf die zuvorige Einstufung des Dienstes an!!
VPNs in der Schweiz unterliegen grundsätzlich dem Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), jedoch mit Einschränkungen. Der BÜPF regelt die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs durch Behörden und betrifft auch VPN-Anbieter. Allerdings können VPN-Anbieter als Fernmeldedienstanbieter (FDA) oder als Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD) eingestuft werden, wobei letztere weniger Überwachungspflichten unterliegen…
Bei der AAKD-Einordnung entfallen auch die Speicherfristen.
Ihr seid schon lustig - siehe Schweizer Gesetzte. Zudem arbeiten sie extrem eng mit den USA zusammen (inkl. Backbones, die USA haben da den Stecker drin) und machen aus allem Kohle (bestes Beispiel die von Juden in vermeintliche Sicherheit gebrachten Vermögen, die NIE zurück gezahlt wurden). Selbst das Schweizer Bankgeheimnis ist keines mehr, es gibt mit allen ‚großen Ländern‘ Abkommen zum Datenaustausch. Dass Daten in der Schweiz sicher seien ist eine bewusst gestreutes Märchen…um Kohle zu machen…Daten haben unverschlüsselt in einer Cloud eh nichts zu suchen. Und die Verschlüsslung hat auf dem eigenen Rechner stattzufinden ohne dass der Schlüssel auf dem Anbieterserver liegt…bei Schweizer VPNs ist das nicht der Fall. ‚Gute‘ Kunden haben jederzeit Zugriff
Klar können sie so eingestuft werden. Sind sie vermutlich auch (aktuell noch). Tut am Ende nichts zur Sache denn aktuell wird mit richterlich angeordnete Überwachungsverfügungen nur so um sich geschmissen. Und Du kriegst eine und Du und Du und Du! Ihr alle kriegt eine. Soll ich dir ein Geheimnis verraten? Sobald das BÜPF sich umentschieden hat, wird das niemand auf der Homepage kommunizieren. Wetten?! Läuft immer so. Plötzlich darfst du mal kurz zur Seite und die BÜPF Box wird zwischengeschaltet, wenn du das selbst nicht auf die Reihe kriegst. Mit steigendem Bekanntheitsgrad landet man automatisch im FDA als VPN Anbieter. Du kannst ja jeden Tag eine Auskunft beantragen um zu wissen ob du auf der sicheren Seite bist. Deine Anfrage kannst du direkt an uepf@isc-ejpd.admin.ch richten. Wünsche viel Spass.
Wenn das so ist, ist das natürlich eine bescheidene Entwicklung. Es steht ja eine komplette Revision des VÜPF an, wenn ich das richtig verstanden habe?! Vielleicht sind die derzeitigen Maßnahmen ja schon die Vorankündigungen dazu?