Gerade zufällig bei der Wayback Machine gefunden. Eine ausführliche Antwort von Fritz Effenberger auf den Artikel von Thomas Elbel.
Offener Brief an Thomas Elbel: Warum Filesharing nicht böse ist
Der Berliner Rechtswissenschaftler und Fantasy/SciFi-Autor Thomas Elbel schrieb diesen lesenswerten offenen Brief an den bekannten Technikblogger Lars Sobiraj, in dem er sich beklagt, dass Leute seine Bücher umsonst herunterladen und lesen. Ohne ihm einen einzigen müden Euro zu geben, so dass er mit seinem dritten, selbstveröffentlichten Buch so viel Verlust gemacht habe wie ihm seine ersten beiden, verlagsveröffentlichten, zusammen eingebracht haben. Das ist bitter. Aber weil Thomas vernünftig und ohne ideologische Verzerrung argumentiert (anders als, hrm, Sven Regener), so dass wir nach einem, in ruhigem, freundlichen Ton geführten Facebookchat vereinbart haben, uns auf ein Bier zu treffen, wenn ich nächstesmal in Berlin bin, antworte ich auf seinen Blogbrief mit diesem hier.
Lieber Thomas, liebe Autoren, die ihr eure Existenz durch “das Internet” bedroht seht. Ich will im Folgenden versuchen, euren Denkfehler (ja, da ist einer) aufzuklären und gleichzeitig zu beschreiben, wie wir alle aus diesem Schlamassel wieder rauskommen (und wie nicht). Also:
Thomas Elbel erzählt, dass er nach zwei Verlagsveröffentlichungen wegen unbefriedigender Verkaufszahlen beschloss, das dritte Buch selbst zu veröffentlichen. Dadurch hatte er Kosten für Covergestaltung, Lektorat, Bestellung der ISBN-Nummern, technische Vorbereitung für Ebook und Print-On-Demand, Werbung. Und das alles, nachdem er den Roman fertiggeschrieben hatte, versteht sich. Der Verlust (Einnahmen der ersten 2 Monate, minus Ausgaben) beträgt 3500 Euro. Wer ist schuld? Die Downloader?
Nein. Sorry, aber “schuld” am Verlust ist zunächst mal Thomas. Weil er die Seiten gewechselt hat und zuerst Autor, dann aber Kreativunternehmer war. Als Unternehmer trägt man aber das Risiko, dass im worst case die Erstkosten nicht mehr reinkommen. Wobei wir da noch ein Jahr warten sollten, oder theoretisch (so stehts im Urheberrecht) bis 70 Jahre nach dem Tod von Thomas. Glücklicherweise hat Thomas einen Dayjob als Professor, muss also jetzt nicht hungern.
Der Denkfehler ist, dass wir an das vereinfachte kapitalistische Wirtschaftsmodell glauben: Ich biete eine Ware zu einem festen Preis an, und wenn ich damit keinen Erfolg habe, sind die anderen schuld. Stimmt natürlich nicht. Aber ist es denn nicht unethisch, die Früchte einer kreativen Leistung einfach so zu geniessen, ohne ewas dafür zu bezahlen? Nein, ist es nicht. Wir, die Bewohner der westlichen Industriezivilisation, haben uns nur gedanklich dem Statute of Anne von 1710 angeschlossen, in dem das britische Handels- und Herrschaftsimperium definierte, dass man Bücher nur dann kommerziell veröffentlichen (verkaufen) kann, wenn man sich als Publizist registriert hat (was einen unter die Kontrolle der staatlichen Zensur stellt) und dem Autor etwas bezahlt. Die Schutzfrist betrug damals übrigens nur 14 Jahre. Und es handelt sich hier um eine Festlegung, die in dieser Form zunächst nur in Britannien vorhanden war – während etwa in Ostasien ein völlig anderes Verständnis von Urheberschaft und Verwertung besteht.
Und was ist mit der nichtkommerziellen Verbreitung? Auch wenn uns Verlage und Konzerne weismachen wollen, dass jede nichtkommerzielle Weitergabe mit einem Nichtverkauf, also einem Diebstahl in Höhe einer Buchung in der Zukunft gleichzusetzen ist (was jeder nach nur kurzem Nachdenken als Unsinn erkennen kann), gibt es auch und gerade in der westlichen Industriegesellschaft mehrere gut funktionierende Modelle für nichtkommerziellen Verbreitung, die zum Lebensunterhalt des Urhebers wesentlich beitragen können.
Als in den Nachkriegswirtschaftswunderjahren die ersten Tonbandgeräte auf den Konsumentenmarkt kamen und damit jedem Gerätebesitzer die Weiterverbreitung von Musik- und Sprachaufzeichnungen ermöglichten, verlangte die GEMA ursprünglich eine Einzelabrechnung. Das heisst, du füllst ein Formular aus, mit allen von dir kopierten Tonaufzeichnungen, und bezahlst für jede eine Gebühr, die dann wieder zu Teilen an den Komponisten ausgeschüttet wird. Glücklicherweise hielt der damalige Bundestag das für nicht praktikabel und führte statt dessen die Pauschalabgabe auf Kopiergeräte- und Medien aller Art ein. Davon profitieren Urheber aller Genres bis heute. Ohne Einzelabrechnung.
Als der Rundfunk wirkliche Massenverbreitung erreichte, wurde eine Runduinkgebühr erhoben, aus der nicht nur die Sende- und Produktionskosten, sondern auch die Tantiemen für die Urheber bestritten werden. Zusätzlich entstanden privatwirtschaftliche Rundfunk- und Fernsehunternehmen, die sich ausschliesslich durch Werbung finanzieren – so wie es heute auch Internetradiosender (Streaming) gibt, die durch Werbung oder Abogebühren finanziert werden und an die Urheber Tantiemen auschütten.
Das Problem ist also einerseits, dass es keine Pauschalabgabe auf Internet gibt, aus welcher dann Urheber bezahlt werden können. Das Problem ist andererseits und grundsätzlich, dass die technische Revolution, in der wir uns gerade befinden – und deren kleineren Teil das Internet darstellt – physische Träger für Werke des geistigen Raums überflüssig macht. Und damit auch unbegrenzte nichtkommerzielle Kopien ermöglicht. Was kommerzielle Kopien ebenfalls überflüssig macht. In kalten, klaren Worten: Die Informationsrevolution macht das Geschäftsmodell der Verlage obsolet. Ebenso wie durch die industrielle Revolution in Form von Buchdruck, Schallplatte und BluRay ältere Wirtschaftsformen wie manuelles Abschreiben oder Geschichtenerzählen abgelöst wurden. Geht die Welt deswegen unter? Nein, sie ändert sich nur.
Lieber Thomas, ich möchte an dich daher folgende Bitte richten: Schreib weiter. Die Menschen lieben Geschichten. Geschichten machen glücklich. Und bitte veröffentliche weiter. Wenn sich kein Verlag findet, dann eben selbständig und im Internet. Als selbstproduziertes Epub oder PDF, auf deiner Website, mit der Bitte um eine Anerkennung deiner Leistung via Paypal oder Flattr (Ich werde das mit meinem ersten Roman so machen, aber der hat noch Zeit zu reifen). Wenn du allerdings unternehmerisch tätig werden willst, sei dir darüber im klaren, dass das in die Hosen gehen kann. Und wenn du deinen Roman auf der Pirate Bay findest, sei dir darüber im klaren, dass es sich hier um eine private Weitergabe handelt, nicht um einen Verlag, der gegen die “Statute of Anne” verstösst, und deren Nutzer nicht automatisch den von dir geforderten Preis bezahlen müssen.
Nein, der Künstler hat kein wie auch immer ethisch begründetes Recht auf Bezahlung pro Kopie. Die Gesellschaft hat andererseits eine durchaus ethisch begründete Pflicht, Künstler zu unterstützen – aber diese beiden ethischen Rechtgüter sind nicht miteinander verrechenbar, sondern lösen einander im besten Fall ab. Und ebenfalls nein: Die Informationsrevolution wird nicht wieder weggehen, und es wird nie wieder so sein wie in der goldenen Nachkriegswirtschaftswunderzeit. Das wiederum ist aber kein Problem der Technik, sondern eins des Kapitalismus. Letzterer hat erstere dazu benutzt, um noch mehr für sich selber aus dem Kucken rauszuschneiden, und genau da müssten wir ansetzen, um Urhebern zu einem Einkommen zu verhelfen, und aus dem eingangs erwähnten Schlamassel rauszukommen. Ein im Grunde strukturelles Problem also, kein juristisches. Aber dazu mehr in einem anderen offenen Brief.