Kommentare zu folgendem Beitrag: Volksverhetzung: Facebook-Nutzer zu 1.980 Euro Strafe verurteilt
Kommentar von M:
Versteh ich das richtig, der Mann hat die Bilder nur geteilt und nicht selbst gepostet?
Ja, damit hat er sie ja selbst auf seiner eigenen Pinnwand gepostet.
Kommentar von M:
Teilen ist also strafbar? Das war mir so nicht bewusst. Ist liken dann auch strafbar? Ist es strafbar wenn ich das gleiche physisch mit anderen teile (Jungs, kiekt ma uff mien Schmartphone)?
Und warum dieses plötzliche „Interesse“ von Medien & Staatsanwaltschaft? Wobei Interesse der Staatsanwaltschaft übertrieben ist. 30 solcher Taten könnte ich bestimate jeden Tag in den sozialen Netzwerken finden.
Fragen über Fragen
Teilen heißt auch veröffentlichen auf dem eigenen Facebook-Profil, deswegen ist es auch strafbar. Ich bin kein Jurist, aber beim Liken wird der fragliche Inhalt ja nicht auf meiner eigenen Seite veröffentlicht.
Kommentar von blörp:
… aber in der time-line deiner Freunde sichtbar, gilt das nicht auch als eine Art Veröffentlichung? Fragen über Fragen. Im Grunde sind diese Prozesse und die neue „Anti-Hetz-Posting-Agentur“ die Facebook „bereinigt“ (geleitet von der privaten linksextremen Amadeu-Antonio-Stiftung) nur der Anfang der großen Netz- und Meinungszensur in Deutschland.