Kommentare zu folgendem Beitrag: Video-Streaming: Darf man den kostenpflichtigen Account teilen?
Kommentar von das Teufelchen:
Ist denn die Saure-Gurken Zeit noch immer nicht vorbei? Sorry, aber dieser Artikel ist doch für’n Anus, oder? Die Erkenntnis, dass es auf den jeweiligen Vertrag ankommt, ob Streaming-Sharing erlaubt ist oder nicht, war ja wohl sowieso klar. Entweder ist die Antwort unbefriedigend - oder die Frage entbehrlich.
Kommentar von Lars Sobiraj:
Findest Du? Bevor ich Netflix benutzt habe wusste ich nicht, dass ich den Account ganz legal sharen darf.
Kommentar von Trusted:
Geht mir genauso so.
Guter Artikel!
Kommentar von das Teufelchen:
Ja, finde ich. Denn nach meiner Rechtsauffassung darf ich tun, was immer ich möchte, solange es nicht gegen irgendeine juristisch belangbare Regel verstößt. Wenn also Account-Sharing weder gegen ein Gesetz verstößt noch gegen die Nutzungsbedingungen des Anbieters, halte ich das Sharen schlichtweg für erlaubt. Vor Gericht hätte der Diensteanbeiter wohl ziemlich schlechte Karten.
Kommentar von zombieber:
Danke Lars Guten Beitrag sehr interessant …
Kommentar von leser:
Er muss es erstmal mitbekommen.
Ich finde die Thematik nicht soo wichtig aber gänzlich uninteressant ist sie auch nicht.
Kommentar von das Teufelchen:
Du kannst natürlich auch überall mit dem Auto schneller fahren als erlaubt - und es wird Dir auch nichts geschehen, solange es die Exekutive nicht mitbekommt. Erlaubt es es trotzdem nicht. Und genau darum geht es doch in dem Artikel, oder irre ich? Ist es erlaubt? Oder ist es verboten? Und genau darüber geben nun mal die Nutzungsgedingungen Auskunft; oder sollten Auskunft geben. Wenn dort nicht dezidiert drin steht, dass es verboten ist, dann ist es eben nach meiner Rechtsauffassung erlaubt. Und der Diensteanbieter kann - sobald er davon Kenntnis erlangt, dass die Leute ihren Account sharen - die Nutzungsgedingungen entsprechend abändern und den bestehenden Kunden freistellen, ob sie der Änderung zustimmen oder die Mitgliedschaft vorzeitig kündigen.
Kommentar von Antiqua:
Schrödingers Katze lässt grüßen.
Kommentar von Kevin:
Man darf übrigens nicht nur Spotify oder Netflix Accounts legal sharen, sondern auch beim Sportstreaming-Dienstleister DAZN ist Account Sharing möglich: