Versteckte Kamera im Untermietzimmer: Wann wird der heimliche Blick zur Straftat?

Bitte nicht die Fakten falsch darstellen. Erstens war es keine fremde Privatperson, sondern der Hauptmieter der Wohnung. Damit erübrigt sich auch die Aussage zu den „eigenen 4 Wänden“, denn der Kläger ist einfacher Untermieter.

Es gibt durchaus legitime, bzw. nachvollziehbare Fälle, in denen der Hauptmieter eine Kamera aufstellen kann.
Das sehe ich hier zwar nicht, wenn die Kamera z. B. direkt aufs Bett zeigt - das ganze Problem an der ganzen Geschichte ist aber, dass der Kläger die Kamera zu schnell gefunden hat. Einen Tag und ein XHamster-Besuch später und schon wäre der ganze Fall anders ausgegangen. So entscheiden aber rechtliche Nuancen, die es glücklicherweise gibt, im Positiven, wie im Negativen, sodass wir hier eben keine strafbare Handlung haben, wenn die Aufnahmen einem z. B. nur beim Lesen zeigen.

Also: Verwerflich? Absolut!
Strafrechtlich relevant? Nein.
Dumm gelaufen? Definitiv. Die beiden werden wohl keine besten Mietfreunde mehr werden. :wink: