Vavoo halbiert Provision für Werbepartner

ok

Ich ja nun eher nicht so :smiley:

Mit der Meinung bist du bestimmt nicht alleine unterwegs! :rofl: :rofl:

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Viel Spass mit den liberalen Internetgesetzen in der Schweiz überhaupt irgendwas mit einem Anwalt in einem nicht EU Land zu erreichen. Die haben nicht mal richtige Internetgesetze. Du wirst nur mehr Geld verlieren mit deinem Anwalt als überhaupt was zu erreichen.

Wieso ist sonst bis heute nichts mit Rapidshare Urteil, Uploaded Urteil passiert? Ich kann dir eines sagen, es wird denen auch nichts passieren. Weil Schweiz.

Auch gegen Deniz wirst du nichts machen können. Spar dir dein Geld für deine Anwälte lieber auf. Was willst du als normal User gegen einen Internetmillionär erreichen können?

Er muss nur einen Top Anwalt organisieren und du bist nur noch stück Pulver am Boden

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Er hat doch garantiert schon lange ne Standleitung zur Kanzlei! Würde mich nicht wundern, wenn es innerhalb der Anwaltskanzlei eine V-Abteilung gibt! :rofl: :rofl:

Und woher hast du diese Information?

Quelle pls.

Meist handelt es sich bei den Plattformen, auf denen Vavoo beworben wird auch nicht um legale Unternehmen, sondern um warez Seiten oder so. Die werden schon keine Klage anstreben, wenn die Auszahlungen weg bleiben.

VAVOO AG

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Firmenstatus: aktiv

Rechtsform: Aktiengesellschaft

Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

Morgartenstrasse 3, 6003 Luzern

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Kontaktdetails & LageplanNachbarschaftLetzte Änderung: 28.01.2019

ÜbersichtManagementKennzahlenNetzwerkBesitzverhältnisseAuskünfteMarkenMeldungenDetails

Management (1)

Verwaltungsrat

Tevfik Kiliçaslan

Geschäftsleitung

Tevfik Kiliçaslan

Zeichnungsberechtigte

Tevfik Kiliçaslan

Wie man sehen kann, gibts eine neue Geschäftsführung bei Vavoo !! :crazy_face: Da laüft seit vorgestern, den 23.09.2020 ein richtiges Bäumchen-wechsel-dich Spiel ab zwischen Vavoo und Watched !!

Neueste SHAB-Meldungen: Tevfik Kiliçaslan

SHAB 200923/2020 - 23.09.2020

Kategorien: Änderung im Management

Publikationsnummer: HR02-1004984185, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

WATCHED AG, in Luzern, CHE-322.328.545, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 26 vom 07.02.2020, Publ. 1004824891).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kiliçaslan, Ibrahim, deutscher Staatsangehöriger, in Küssnacht (SZ), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kiliçaslan, Tevfik , deutscher Staatsangehöriger, in Küssnacht (SZ), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

SHAB 190128/2019 - 28.01.2019

Kategorien: Änderung im Management

Publikationsnummer: HR02-1004551996, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

VAVOO AG, in Luzern, CHE-156.736.303, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 61 vom 28.03.2017, Publ. 3429663).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bedel, Maximilian, deutscher Staatsangehöriger, in Hochdorf, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kiliçaslan, Tevfik , deutscher Staatsangehöriger, in Küssnacht (SZ), Mitglied des Verwaltungsrates, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

:rofl: :rofl:

oh man :o Proofs?

welcher blog?

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Ich habe nun auch knapp 2k Provisionen angehäuft. Auszahlung wurde aber noch nicht beantragt. Sollten sie nicht auszahlen überlege ich, ein Betreibungsverfahren einzuleiten. Jemand Erfahrung damit?

Übrigens erhalte ich seit heute nur mehr 10 € pro Sale :rofl:

Ich persönlich würde allerdings dieses Verfahren, welches nicht mal eben so durchgezogen werden kann und ggfs. auch einen längeren Zeitraum beansprucht, nicht ohne einen eigenen Rechtsanwalt angehen! Damit das überhaupt Erfolg hat, sollte dein gewählter RA sich mindestens mit dem schweizer Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sehr gut auskennen!!

Das Betreibungsbegehren ist schriftlich an das Betreibungsamt zu richten!
Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners, bei im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen an deren Sitz .

  • Die Betreibung wird eingeleitet durch die Einreichung eines Betreibungsbegehrens beim Betreibungsamt. Dieses lässt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zustellen. Der Zahlungsbefehl beinhaltet die Aufforderung, die darin aufgeführte Forderung samt Zins und Betreibungskosten innert 20 Tagen an den Gläubiger oder an das Betreibungsamt zu bezahlen.

  • Der Schuldner ist berechtigt, innerhalb 10 Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag zu erheben. Dies bewirkt, dass die Betreibung nur fortgesetzt werden kann, wenn der Rechtsvorschlag durch ein gerichtliches Urteil (Rechtsöffnung) aufgehoben wird.

  • Wird kein Rechtsvorschlag erhoben oder ist durch Urteil die Rechtsöffnung erteilt worden, kann der Gläubiger frühestens nach 20 Tagen, spätestens innerhalb eines Jahres das Fortsetzungsbegehren stellen und dadurch die Fortsetzung der Betreibung veranlassen.

  • In der Fortsetzung der Betreibung unterscheiden sich die Betreibungsarten:
    Im Handelsregister eingetragene juristische Personen, Inhaber einer Einzelfirma und unbeschränkt haftende Organe unterliegen der Betreibung auf Konkurs, alle anderen Schuldner der Betreibung auf Pfändung.

  • In der Betreibung auf Pfändung kündigt das Betreibungsamt dem Schuldner die Pfändung an und vollzieht diese, indem Vermögenswerte des Schuldners geschätzt und in der Pfändungsurkunde aufgeführt werden. Damit wird dem Schuldner bei Strafandrohung verboten, über die gepfändeten Vermögenswerte zu verfügen.

  • Frühestens einen Monat und spätestens ein Jahr nach der Pfändung kann der Gläubiger das Verwertungsbegehren stellen. Die Verwertung erfolgt in der Regel durch öffentliche Versteigerung. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten unter den pfändenden Gläubigern verteilt.

  • Für die Forderungen, die im Betreibungsverfahren nicht gedeckt werden können, stellt das Betreibungsamt dem Gläubiger einen Verlustschein aus. Die darin verurkundete Forderung verjährt nach 20 Jahren.

Wie man unschwer erkennen kann, ist das komplette Verfahren auch ein sehr komplexes Verfahren, welches sich schnell mal über zig Monate, wenn nicht sogar Jahre, hinauszögern kann, bis du wirklich mal an Geld kommst, oder halt an den Titel „Verlustschein“!
Vavoo wird natürlich gegen dein Begehren Einspruch (Rechtsvorschlag) einlegen, alleine aus taktischen Gründen der Zeitgewinnung! Des weiteren wird sich die Firma unter Garantie auch von einem Juristen vertreten lassen - ein weiterer Grund für dich, dass ganze Verfahren nicht ohne eigenen Rechtsbeistand in die Wege zu leiten!! :wink:

Formular - Betreibungsbegehren (CH)

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Eine offizielle, zugestellte Betreibung kann man nicht einfach ablehnen als Schuldner, da dies ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren ist! Da könntest du ja in DE auch einfach auf die Schreiben vom Gericht / Gerichtsvollzieher antworten: Nehme ich nicht an, da ich niemandem Geld schulde

Wurden denn Gründe für die Ablehnung genannt?? Oder wurde einfach nicht reagiert??
Vavoo bleibt bei solch einem Verfahren eigentlich nur der Rechtsvorschlag (geht auch ohne Begründung) gegenüber dem Betreibungsamt, denn eine reine Ablehnung wäre strafbewährt in der Schweiz!
Vavoo hätte auch dir gegenüber mit einem Rechtsvorschlag viel bessere Karten, da ab diesem Zeitpunkt du in der Beweislast stehst, wo die Schulden herkommen und wie sie sich zusammensetzen! Normalerweise brauchst du als deutscher Gläubiger dafür einen deutschen Gerichts-Titel, um den Rechtsvorschlag abzuwehren! Für solch einen Titel müsstest du aber auch vorab die Einnahmen versteuern!

Hi,
mach die Telegram Gruppe doch mal auf offen. So kann ja sonst keiner mit einem darüber diskutieren, sondern nur dein Vorgehen lesen. Das bringt doch am Ende nichts.

Mir schulden dich auch noch einen sehr sehr hohen Betrag, jedoch wusste ich auch auf welchen H*sohn ich mich da einlasse und habe auch damit gerechnet, dass es irgendwann so weit kommen wird. Guck dir den doch einfach mal auf IG an - sagt schon alles aus :wink:

Schade aber auch, dass sich Lars nicht mehr zu dem Thema meldet. Er war ja scheinbar einer der wenigen die noch Geld bekommen haben.

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Wenn du ihm das einfach mal per PN hier auf der Tarnkappe schreibst, oder auch per Mail, wird er das bestimmt schneller mitbekommen, als hier aus einem Posting!!

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Ein neues Partnerprogramm scheint es nicht mehr zu geben?

Schönen Gruß

Dein Ernst jetzt :interrobang: :interrobang:

Nachdem du von April 2019 bis November 2020 hier allen deinen Vavoo-Leidensweg mehrfach erklärt hattest und die Leute dir hier helfen wollten, hattest du dann nichts besseres zu tun, als alle deine 17 Postings zu löschen, den gesamten Thread dadurch zu verfremden und dann im Nirvana zu verschwinden :interrobang:

Dann erscheinst du über ein halbes Jahr später wieder hier, im gleichen Thread, um dann diese Frage zu stellen… :question: :question:

Was ich von solchen komischen Aktionen halte, sage ich besser jetzt nicht :bangbang: Sonst könnte es echt sein, dass mir der Sack platzt…

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Nicht aufregen, die Einträge mussten aus rechtlichen Gründen raus.

Effektiv geholfen hat hier ja Niemand, außer meinem Schweizer Anwalt, der die Angelegenheit mittlerweile auch erfolgreich erledigt hat(-;

Leider scheint es hier einen, oder auch ein paar Spione zu geben…

Schönen Gruß

Auch wenn mir das jetzt nicht unbedingt einleuchtet, lasse ich das einfach mal so dahingestellt! Natürlich kannst du deine Einträge löschen, wenn du der Meinung bist…sonst würde es diese Funktion hier ja gar nicht erst geben!
Wenn aber, wie aus heiterem Himmel, plötzlich über 20% eines kompletten Threads fehlen, würde man dazu als Admin oder Betreiber schon gerne die Hintergründe wissen. Es geht uns ja dabei, in erster Linie, um die Foren-Qualität als solches!

Selbst wenn das der Wahrheit entspricht, wieso möchte man mit jemanden weiterhin eine Partnerschaft haben, gegen den man vor Gericht ziehen musste? :poop:

Ich kann es verstehen wenn es um die Qualität des Forums geht. Das Problem ist, dass sich der Betreiber seit Monaten leider nicht äußert und man die Vertrauenswürdigkeit nicht wirklich einschätzen kann…