Usenet-Razzia: Was droht den Nutzern? (Podcast)

Kommentar von Thomas am 21.11.2017 11:51:
kannst du vielleicht trotzdem nachfragen wieviel das werden kann? Anwaltsgebühren pro Werk? Oder würden die dann gesamt auf die entgangenen Lizenzen verrechnet? einfach bei einem beispiel mit x filmen?

Kommentar von TeeB am 21.11.2017 14:38:
Immer diese Panik und die hypothetischen Fragen. Warte doch ab, bis da mal einer verdonnert wurde, dann siehst Du ja was einem blüht oder auch nicht. Meinst Du, das ne Aussage von irgendeinem Anwalt garantiert, dass ein Gericht auch in Deinem Fall so entscheidet?

Kommentar von hans am 29.11.2017 14:20:
Reicht für die Abmahnung das danke und das nzb, oder müssten dafür auch die Downloads mit den ( möglicherweise vorhandenen) Usenet Provider Protokollen bewiesen sein? Ist aus dem Podcast nicht wirklich hervorgegangen

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 30.11.2017 06:12:
Der Download der NZB-Datei wird nicht abgemahnt, weil das legal ist. Auch das Bedanken ist legal und kein Beweis für eine Urheberrechtsverletzung. Die findet in dem Moment statt, wenn Du die Datei auf Deine Festplatte lädst. Das muss bewiesen werden für eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung. Das wurde im Podcast aber auch so gesagt.

Kommentar von am 30.11.2017 12:24:
Ich denke das das in 99,99% der Fällen zwar stimmt, aber ganz sicher kann man sich nie sein. Es wird auch bei diesem Bust den Usern nichts passieren, davon bin ich überzeugt. Aber die unwahrscheinliche Möglichkeit besteht trotzdem.
Es hat schon Richter gegeben die Ihr Urteil damit begründeten - ein paar Klicks können Versehen gewesen sein, aber einige Dutzende ? Das ist kein Zufall, da wurde mit der Absicht drauf geklickt das dahinter liegende Release zu beziehen. Ob das dann auch tatsächlich gemacht wurde ist unerheblich, in Deutschland ist alleine der Versuch strafbar.

Ungelogen, es gab Urteile die sinngemäss so gesprochen wurden, wenn auch nicht im Usenetbereich. Ich denke aber das sowas dann immer nur auf einzelne User angewandt werden kann, nicht auf eine Gruppe von mehreren Tausend wie hier der Fall und der Aufwand ist einfach zu riesig um da jetzt jeden Fall einzeln zu betrachten. Das wären schon keine Kanonen mehr mit denen auf die Spatzen geschossen wird, das wären dann schon ganze Kontinente die sie nach den Spatzen werfen.

Kommentar von am 30.11.2017 15:12:
Ja, aber Du hast ja nicht mal das File runtergeladen, sondern nur eine NZB. jetzt müsste der Richter hingehen und einen Durchsuchungsbefehl ausstellen, weil Du eine NZB geladen hast und damit dann einen/mehrere Film/Spiel/Serien/Software heruntergeladen haben KÖNNTEST. Keine Ahnung, ob unsere Rechtsprechung das hergibt.

Kommentar von am 01.12.2017 13:47:
Und wer soll glauben das man 30, 50, 100 oder mehr nzbs nur zum Spaß geladen hat und keine einzige weiter verwendet? Das ist so sinnlos das das nicht mal der allerdümste Alpha-Kevin glauben würde, geschweige den ein Richter.

Kommentar von am 01.12.2017 14:41:
Richtig. Aber darf der Richter jetzt aufgrund eines Verdachtes etwas unternehmen bzw. eine HD anordnen? Ich könnte mir auch eine Anleitung zum Safe knacken runterladen. Auch gerne 10 Duzend. Reicht das schon? Denn wer weiss schon, ob ich die dann wirklich knacken gehe.
Per Se ist der Download einer NZB nicht strafbar.

Kommentar von Tom am 01.12.2017 16:03:
@anon

meinst du jetzt strafrechtlich oder zivilrechtlich?

Kommentar von am 01.12.2017 16:20:
warum nicht?

„Bei einem Verdächtigen kann die Durchsuchung seiner Wohnung oder anderer Räume angeordnet werden, wenn zu vermuten ist, dass diese Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führt. Es muss aber auch hier ein Anfangsverdacht vorliegen, also es müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sein.“

Kommentar von am 01.12.2017 20:09:
Ich meine Strafrechtlich.
Zivilrechtlich muss der Download wohl exakt nachgewiesen werden. Eine Firma kann sicher nicht sagen da war irgendwas von uns dabei, sondern kann nur exakt für das Schadensersatz verlangen was auch gezogen wurde.

100 mal dieselbe Safe Knack Anleitung zu laden ist sicher kein Problem. 100 verschiedene, da bist du dann sicher auf dem Radar von FBI, CIA und Konsorten.
Wenn die Wahrscheinlichkeit gross genug ist das Zweifel ausgeschlossen sind, dann wird das auch ohne Beweise reichen. Sprechen so viele Indizien für eine Täterschaft das das kein Zufall mehr sein kann ist das dem Richter manchmal ausreichend.

Aber nicht falsch verstehen, es wird den Usern hier definitiv nichts passieren,es geht nur darum das es nach meiner Meinung theoretisch möglich wäre wenn man den Überriesigen Aufwand dazu nicht scheuen würde