Umfrage der Woche: Hatte GVU vollen Zugriff auf Boerse.bz?

Kommentar von mario:
man kann auch äpfel mit birnen vergleichen…

also entweder willst du es nicht verstehen, oder du kannst es nicht.
in beiden fällen sollte es ein anderer versuchen. ich kann es dir nicht besser erklären. sry

Kommentar von Anonymous:
Es gibt nichts zu erklären, weil es laut Filesharerdoktrin Datendiebstahl gar nicht gibt. Oder willst Du etwa sagen, die Steuer-CD wurde raubmordkopiert???
Und übrigens: Die juristisch korrekte Antwort wurde bereits gepostet. Die Früchte des verbotenen Baums Doktrin gilt hierzulande nicht.

Kommentar von mario:
ich stoße mal an mit dir. prost :slight_smile:

oder hast du schon genug?

(und mal so am rande: es wurde von ganz oben persönlich eingeräumt, dass die beschaffung illegal war)

Kommentar von Anonymous:
Welche denn überhaupt? Es gab ja mehrere. Quelle?

Kommentar von mario:
also ich lese gerade, dass der kauf solcher cd’s ende 2010 erlaubt wurde, weil es ja der strafverfolgung von steuersündern dient.
daher muss ich mich bei dir entschuldigen - und das meine ich ernst.

vor 2010 war die rechtslage aber unklar und zurecht umstritten.
die daten auf der cd waren gestohlen und unterlagen dem bankengeheimnis.
rechtlich gesehen hätte die cd nie benutzt werden dürfen.

aber gut, das gesetz wurde geändert/angepasst.
im normalfall dürfen illegal beschaffte dinge nicht bei einer beweisführung zugelassen werden.

ich weiß nicht wer das damals gesagt hat. aber ziemlich viele. politiker, anwälte, bankangestellte etc.

Kommentar von Anonymous:
Wenn Du hierzu wissbegierig bist, schick mir eine Emailadresse. Der Punkt ist zwischen dem doppelten Beschaffungsakt (Erstbeschaffung durch „Datendieb“, Zweitbeschaffung durch Staat) und der Frage der letztendlichen Verwendung im Prozess zu differenzieren.

Kommentar von None:
Ich kann durch die Akteneinsicht meines Anwalts schon mal zu 100% sagen das Vom alten Böersebetreiber eine Datei auf dem Server geladen wurde um IPs mit zugehörigen Log zu speichern. Diese wurde an die GFU von ihm übergeben.