Kommentare zu folgendem Beitrag: Umfrage der Woche: GVU & Boerse.bz - Ergebnis mit Musik
Kommentar von Danilo:
GVU rules!
Kommentar von mario:
gilt bei der GVU auch das informationszugangsgesetz? wenn ja, kriegen die gleich mal 'ne email von mir xD
Kommentar von D1sk:
Ihr mögt auch Dritte Wahl?
Kommentar von Perseus:
es muss ja nicht immer 1.Wahl sein
Kommentar von John Sinclair:
Die Fragestellung war doch schon Blödsinn: „Hatte GVU die Boerse.bz weiter betrieben?“
So einen Unsinn kann sich doch nur jemand ausdenken, der Langeweile hat und nicht mitdenkt.
Warum sollte die GVU die Börse noch monatelang weiterbetreiben, wenn sie die gewünschten Daten doch schon längst hatte? Und was würden die unzähligen Rechteinhaber dazu sagen, die nicht von der GVU vertreten werden? Völliger Nonsens.
Aber damit lässt sich halt Quote = Klicks machen!
Laut der sicheren Quelle von edoep, einer renommierten Schreiberin hier, gab es auch keinen Verrat seitens Börsen-Betreibern/Mitgliedern:
https://tarnkappe.info/meinung-jedem-troll-seinen-beitrag/#comment-1708434726
„Ich weiss aus zuverlaessiger Quelle (Klarname bekannt!), dass es nicht die Betreiber / Admins / Mods von B.to waren, sondern dass ein anderes Szenario hinter dem Userverrat steht.“
Leider möchte uns edoep nicht verraten, was sie (oder ihr Tempelritter) meint.
Aber der Herr Sobiraj sollte drauf kommen, meint sie.
Vielleicht bringt edoep ja noch etwas Licht ins Dunkel, oder hilft dem Sobiraj auf die Sprünge.
Kommentar von Anonymous:
Nein, gilt nicht, da privatrechtliche Institution.
Kommentar von John Sinclair:
Lars, warum kannst du nicht 1 + 1 zusammenzählen?
Ok, bei dir verstehe ich es, aber dein Idol Spiegelbest sollte doch die endlich mal richtigen Schlüsse ziehen können!