Tribler trifft KI: Eine dezentrale, KI-basierte Torrent-Suchmaschine

Indem man den Inhalt beschreibt, z.B. suche ein Punk Lied aus den 80er, was ein Mann singt und wo es um das Thema Freiheit geht oder suche eine Komödie aus den 90er, indem es um einen Wunsch einer Familienmutter geht.

Warum nicht?

Genau, und wo keine Kläger, da kein Richter.
Und da Tribler ein weltweites dezentrales Netzwerk ist, ist man nur ein kleiner Fisch von Vielen. Die Rückverfolgung und Entfernung der Inhalte eines einzelnen Anwenders in Tribler ist verglichen zur Beschlagnahmung und Stilllegung von Servern mit viel mehr finanziellen- und zeitlichem Aufwand verbunden und steht bisher nicht im Kosten-/Nutzen-Verhältnis von Seiten der Lobbyisten und dessen Anwälte.

100% Anonymität wird es niemals geben, dies behaupte ich auch nicht.
Anonymität beruht auf den Bedürfnissen und Zielen des Anwenders und den Ressourcen des Gegners. So werden z.B. viel mehr Ressourcen, auch von staatlicher Seite, eingesetzt, um eine terroristische Vereinigung, Staatsverräter oder Aktivisten zu überwachen als einen Filesharer.
Man kann aber davon ausgehen, dass die anonymen, dezentralen und verschlüsselten Netzwerke auch in Zukunft mehr Schutz und Anonymität geben als Dienste, die von Servern und Webseiten abhängig sind. Denn diese sind physisch angreifbar, was auch für die Betreiber gilt.

In gewissen Ländern sollte dies egal sein, da dort die westliche Lobby keinen Einfluss hat. Andernfalls kann man ggf. auch auf VPN setzen, wenn man unbedingt Tribler als Exit Realy betreiben möchte. Standardmäßig ist diese Funktion sowieso in Tribler deaktiviert und lässt sich nicht so einfach aktivieren.

Dies schreiben auch andere anonyme und dezentrale Netzwerke wie I2P, Retroshare, Gnunet und Tor. Da man niemals 100% sicher seien kann und es immer wieder Sicherheitslücken in Netzwerken, Software, Betriebssystemen und Hardware geben wird.
Der einzige Unterschied ist, dass openSource/freie Software auf Sicherheit überprüft werden kann und darauf ein besseres Vertrauen bestehen kann.
Stellt man Triber auf drei Proxy-Schichten + Hidden Services Specifications for anonymous seeding, hat der klassische Anwender über ausreichend Schutz vor Rückverfolgungen von gewissen Lobbys und Anwälten.
Es wäre eine Lüge, wenn Entwickler von einem anonymen Netzwerk behaupten würden, ihr Netzwerk wäre 100% sicher. Und die Frage wäre auch, für welche Personenkreise es sicher wäre? Für organisierte Kriminalität, Pedos, Wirtschaftskriminalität, Waffenhandel, Drogenverkauf, Identitätsdiebstahl, Fälschungen oder den Personen, welche urheberrechtsgeschützte Daten austauschen? Sicherheit ist da relativ, je nachdem, von wem du verfolgt und überwacht wird.

Das muss noch nicht einmal mit Profit zu tun haben, hier geht es evtl. auch um ein HobbyProjekt, welches trotzdem monatlich Geld kostet, schließlich gibt es Hardware und Strom nicht umsonst. Uns es muss auch Zeit für Wartungsarbeiten der ALTs Borads eingeplant werden. Aus reiner Gutmütigkeit wird das kein Betreiber auf sich nehmen, zumal dieses Vorhaben von der allgemeinen Bevölkerung und den Lobbyisten nicht gewünscht ist und man zumdem ins Visier gewisser Behörden geraten kann und dann kann es für die ALT Betreiber richtig teuer und unangenehm werden.

Dies wäre wirklich schön zu hören.
Ich habe dieses Verhalten auf den bisherigen nicht mehr existierenden geschlossenen ALTs, auf denen ich unterwegs war, nie erlebt. Wäre klasse, wenn es auf den wenigen deutschsprachigen geschlossenen ALTs ein Umdenken entstanden wäre.
Auf den verschiedenen geschlossenen UsenetBoards habe ich vorgestern erst wieder einen Aufruf aus Spenden via Kryptowährungen erhalten.

Viele ALTs und Usenet-Boards haben sich auf spezielle Inhalte konzentriert.
Man wird kein Board finden, was international mit viele verschiedene Sprachen unterschiedlicher Medien aus Spielen, Filmen, Serien, Zeitschriften, Dokus, Sport, Comics, Mangas, Software, Hörbücher usw. vereint.

Da habe ich mich falsch ausgedrückt, es geht hier um den reinen Download/Upload von Dateien, nicht den Besuch von Usenet Foren, dafür reicht TOR/I2P aus, um die IP-Adresse gut auf den Boards zu verschleiern.
Der Download einer Datei von Usenetprovider ist begrenzt auf eine IP-Adresse, mit dieser man mit dem Usenetprovider verbunden ist.
Wird der Usenetprovider nicht hochgenommen und zählt man nicht zu den großen Uploadern, sollte man bisher nichts zu befürchten haben.
Bei BitTorrent ist man auch bei ALTs mit mehreren unbekannten Personen direkt verbunden und Seedet beim Leechen gleichzeitig die Datei, die Ware IP-Adresse des Down- und Uploader ist somit mehreren Personen bekannt und es ist auch nachvollziehbar, welche Datei Up- und Dl. wird.

Ich habe es so verstanden, dass die Dienstleistungen so berechnet werden, dass, wenn keinen Token mehr vorhanden sind, sich die Dl. Geschwindigkeit reduziert, man aber gleichzeitig die Token wieder durch Leistungen, wie lange Laufzeiten und viel Upload, sich füllen kann. Es ist ein wenig so wie das bekannte File ratio bei ALTs welches nicht zu niedrig sein darf und durch gute Leistungen steigt. Alles andere würde nach meinen Kenntnissen die Anonymität schwächen.

Ich bin da zufällig auf einem, wo es das eigentlich alles gibt. Zwar nur in deutsch oder Originalausgabe. Davon abgesehen beinhaltet eine gute Source auch immer ein komplettes Request-System. Das muss natürlich anständig gepflegt werden, damit es seinen Nutzen auch erfüllen kann

Ist mir alles lange klar. Nur mal so als fiktives Beispiel → Trägga XYZ besitzt (also Eigentum) nen fetten Blade-Server auf dem in einem ESXI mehrere VMs laufen mit allem was dem p2p’ler gefällt. Also Frontend, Announce, ein Forum, eigenes Netzwerksegment etc.
Der Blade ist per Colocation in einem RZ angedockt (Preis = 2HE + Strom 24/7 + Bandbreite). Um den Rest kümmert sich das Team. Natürlich ist auch ein begabter Coder mit an Bord, der die Source pflegt. Colocation findet in einem Land statt, was am untersten Level der lfd. Kosten angesiedelt ist.
Die Büchse und der ESXI langweilen sich, obwohl 25K an Peers minimum anstehen.
Ist sowieso besser HEs zu mieten, als ein kompl. Rack - das könnte auffallen… :wink: :laughing:

Lol, es war anzusehen…
die Überwachung nimmt wieder einen Schritt zu.
Und Gegenmaßnahmen sind die anonymen, verschlüsselten u. dezentralen Netzwerke.

Internet-Überwachung: EuGH erlaubt IP-Vorratsdaten­speicherung bei Urheberrechts­verstößen

30.4.2024 18:12 Uhr

Eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar, sofern diese Daten keine genauen Rückschlüsse auf das Privatleben einer Person zulassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden.

Bereits in älteren Urteilen hat der Europäische Gerichtshof zwischen Telekommunikations- und Standortdaten sowie IP-Adressen unterschieden. Diese Tendenz setzt sich nun fort. Denn in den nun verhandelten Fällen ging es nicht um schwere Kriminalität oder die nationale Sicherheit, sondern Urheberrechtsverletzungen.

IP-Adressen sammeln ist möglich

Eine „allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen“ stellt laut der Mitteilung des EuGHs „nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar“. Zulässig ist demnach eine Speicherpflicht für Internet-Provider, wenn in einem nationalen Gesetz festgeschrieben ist, dass verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten bei der Speicherung wirksam und strikt getrennt werden. Das gilt insbesondere für Identitätsdaten.

Für den Abruf der Daten bedeutet das: Wenn bei Ermittlungen in einer Strafsache eine IP-Adresse registriert wird, müssen die Provider – sofern ein entsprechendes Gesetz existiert – die Identitätsdaten zur jeweiligen IP-Adresse herausgeben. Weitere Informationen wie die von der jeweiligen IP-Adresse besuchten Webseiten sind aber tabu.

Wenn mit den IP-Adressen nur ein Nutzer identifiziert werden soll, ist „eine vorherige Kontrolle des Zugangs durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle nicht erforderlich, sofern der mit dem Zugang verbundene Grundrechtseingriff nicht als schwerwiegend eingestuft werden kann“. Anders sieht es aus, wenn im Verlauf eines Verfahrens noch weitergehende Informationen gesammelt werden, die Rückschlüsse auf das jeweilige Privatleben zulassen. Dann muss ein Gericht den Zugang kontrollieren.

Bürgerrechtler kritisieren Wende in der Rechtsprechung

Bürgerrechtlicher reagieren auf das Urteil enttäuscht und besorgt, berichtet Netzpolitik.org. La Quadrature du Net, die an der Klage beteiligt waren, bezeichnen es als Trendwende. Der Zugang zu IP-Adressen werde nun nicht mehr von Haus aus als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte bewertet. Somit sei nun ein „massenhafter, automatisierter Zugriff auf IP-Adressen genehmigt“, bei dem die Identität einer Person mit Kommunikationsdaten verknüpft werde. Obendrein sei der Zugriff selbst bei Bagatelldelikten möglich. Das ebne den Weg zur Massenüberwachung.

Bei dem Urteil handelt es sich um eine Vorabentscheidung. Französische Gerichte hatten also beim EuGH angefragt, wie in diesem Fall das EU-Recht auszulegen ist. Die finalen Urteile der französischen Gerichte folgen noch.

Deutschland streitet ohnehin schon um IP-Vorratsdatenspeicherung

Auswirkungen dürfte das Urteil auf die Gesetzesinitiativen in Deutschland haben. Beim Telekommunikations- und Standortdaten hat sich die Bundesregierung auf das Quick-Freeze-Verfahren verständigt, bei dem Daten nicht anlasslos und allgemein gespeichert, sondern nur bei Bedarf erfasst werden. Über den Umgang mit IP-Adressen streiten aber das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (FPD) und das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD).

Quelle:
https://www.computerbase.de/2024-04/internet-ueberwachung-eugh-erlaubt-ip-vorratsdatenspeicherung-bei-urheberrechtsverstoessen/

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62021CJ0470