Kommentare zu folgendem Beitrag: Sparkasse haftet für Phishing-Schaden trotz grober Fahrlässigkeit urteilt OLG Dresden
hmmm, ein neuer Browser erfordert an sich Freigabe per „TAN“. Insofern hat der Kunde das auch „ungesehen“ freigegeben. Ich schätze, das geht nochmal in Berufung.
Und es ist schon fragwürdig, der Bank eine Teilschuld zuzusprechen, wenn der Kunde alles „ungesehen“ freigegeben hat. Vorallem steht bei der Freigabeaufforderung auch ein Grund oder Betrag dabei…
Sorry, bin echt nicht der Meinung dass Banken das nicht besser machen könnten. Aber da sind wir wieder bei der Bequemlichkeit… und es gibt Fälle, bei denen die Bank mitschuld ist, aber hier hatte der Kunde die Volle Handlungshoheit.
https://youtu.be/-SlyZh6DBPY
Da wurde das schon beleuchtet.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man auf die Bequemlichkeit verzichten. Im Zweifelsfall macht man es dem Betrüger so richtig gemütlich. Wenn ich 50K+ auf dem Konto hätte, würde ich sie nicht am Smartphone ins Nirwana chatten.
Da kann man sich ja ebenso gut mit gespreizten Backen im Dark-Room auf den Tisch stellen.