Kommentare zu folgendem Beitrag: SOLIDWORKS: Studentenlizenz abgelaufen? Abmahnung droht!
Ich habe selber mit dieser Software beruflich, sowie auch als Student gearbeitet. Mir ist vollkommen schleierhaft wie der „arme“ Student eine Abmahnung bekommen kann, wenn die Studentlizenz abgelaufen ist. Ist die Nutzungszeit vorbei, funktioniert die Software einfach nicht mehr. That’s it! Danach kann man sich dann auch nicht einfach mal die alten Zeichnungen anschauen. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass der hier Abgemahnte die Wahrheit sehr zu seinem Gunsten schönt.
Genau, da gebe ich @Alpha zu 100% recht ! Nach Ablauf der Lizenz ist das Programm ohne jegliche Funktion, solange es sich nicht um eine „manipulierte“ Version von Solidworks handelt…
Das ist nämlich vom Hersteller extra so entwickelt worden, um mit dem genannten Lizenzen-Mietmodell arbeiten zu können!!
Des weiteren hätte es dem Studenten ja freigestanden, wenn er sich nur mal eben die Zeichnungen anschauen wollte, den dafür extra entwickelten KOSTENLOSEN eDrawings Viewer von Dassault Systemes zu verwenden!! Siehe…
Bei meinem alten Arbeitgeber gab es einen Kollegen, der auf seinem privaten Notebook die ganz große Raubkopie-Version von SolidWorks im Einsatz hatte. Ergebnis war, dass ein freundliches Schreiben kam, im Sinne von: Sie haben gewonnen, eine Kostenpflichtige Lizens für SolidWorks mit allen Modulen.
MAC-Adresse des verantwortlichen PCs wurde ebenfalls benannt.
Offenbar ist man da relativ hilfslos ausgeliefert und das Geld wird gnadenlos eingetrieben.
Mich würde mal interessieren, wie die Kommunikation aussieht, was alles nach Hause gesendet wird. Mit dem Wissen könne man ein kleines Simmulations-Programm schreiben…
Stress mit Arbeitgeber? Kein Problem, einfach simmulieren, dass auf 1000 Computern im Firmennetz SolidWorks 24/7 illegal verwendet wird.
Unliebsame Spam-Emails? Einfach den Simmulator getarnt als Kreditkarteninfos zurückmailen und warten bis Dessault die Spammer in Indien & Co. hoch nimmt.
Die sinnvollen Einsatzmöglichkeiten wären grenzenlos
Also der Student muss doch hingegangen sein und mit einem Crack/Keygen das Programm wieder lauffähig gemacht haben ?!
Anders kann ich mir das einfach nicht vorstellen.
Hab mal ein bisschen gegoogelt.
So wie ich das verstehe, „telefonieren“ die Softwareprodukte nach Hause und übertragen dann wohl IP, Mac Adressen, möglicherweise Nutzungsdaten wie Projekte und Häufigkeit des Einsatzes. Geht soweit, dass auch Leuten die ne Demo gewerblich einsetzten auf die Finger gehauen wird.
Was mich da wundert, dass das Vorgehen nicht schon lange bei PC Spielen eingesetzt wird, ist ja quasi so einfach wie die IP via Tauschbörsen loggen. Aber wahrscheinlich ist der Streitwert da zu gering pro Fall als ob da ne Kanzlei Geschäft sehen würde…
So siehts aus! Aber entweder erst, nach dem er das Programm einmal ohne Crack gestartet hatte. Oder er wollte das schon abgelaufene Programm im Nachhinein „patchen“, was eigentlich nie gut funktioniert!
Das macht ja eigentlich schon, wenn man es richtig macht, der Crack selber!! Übertragen wird normalerweise das Installationsdatum, einige Registry-Einträge dazu, sowie die eigentliche Lizenzdatei (zumeist *.lic).
Der Crack schreibt unter anderem per CMD-Befehl die URLs / IPs des Hersteller in die interne Hosts- Datei des Betriebssystem, die somit vom System schon geblockt werden! Zusätzlich könnte man noch die Kommunikation per Firewall-Regel beeinflussen!
Gibt es doch schon lange, den Online-Zwang eines Spiels, welches ohne Internet-Verbindung nicht läuft (siehe Steam und Konsorten)! Die Cracks dagegen gibt es genauso lange schon, z.B. von Goldberg. Dort wird ein Simulator eingesetzt, der dem Spiel vorgaukelt, mit dem Hersteller verbunden zu sein!!
Wer sein Netz nicht im Griff hat und Software zulässt die nach „Hause telefoniert“ darf „blechen“…
Was mich da wundert, dass das Vorgehen nicht schon lange bei PC Spielen eingesetzt wird, ist ja quasi so einfach wie die IP via Tauschbörsen loggen. Aber wahrscheinlich ist der Streitwert da zu gering pro Fall als ob da ne Kanzlei Geschäft sehen würde…
die spiele wollen doch schon alle zu xyz servern connecten, daher ja auch der rat der cracker, die spiele offline zu starten. Soweit ich weiß, passierte bei Spielen aber auch einfach noch nichts.
Tja, gut zu wissen, dass hier vom Stundenten Müll erzählt wurde. Er hat also doch eine der im Netz verfügbaren Cracks benutzt und wundert sich jetzt über die Abmahnung.
Hallo,
entschuldigt die Noob-Frage, aber wenn die irgendeine Software nach hause telefoniert und ich einen VPN dazwischen geschaltet habe, dann sollte doch nichts passieren, oder? Ich gehe natürlich davon aus, der VPN-Anbieter verschwiegen ist.
Merci!
In der Regel wird sämtlicher Verkehr durch den VPN geleitet, das ist korrekt.
VPN mal hin oder her…in diesem Fall hier gings ja bekanntlich um SOLIDWORKS !
Bei Solidworks gibt es auch nur schwarz oder weiß…also legal oder illegal !! Das ist nicht nur bei dem einen CAD-Hersteller so, zum Beispiel auch bei AutoCAD bzw. Inventor.
Da es halt nur die beiden Möglichkeiten gibt, muß man sich VORHER entscheiden:
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Man besorgt sich das Programm mit allen Tools, Plugins etc. im Netz und sorgt für einen gut funktionierenden Crack & Keygen & LIC-Datei
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Man kommt nicht drumherum, bei Solidworks erst einen persönlichen, echten Kontakt aufzubauen! Fake-Daten allgemein fallen von vornerein schon raus! Dabei ist es egal, ob man beim Student / Education - Programm teilnehmen möchte, oder ob man die Business-Produkte braucht!
Man bekommt bei Solidworks, ohne schriftlichen Antrag & pers. Kontaktaufnahme (z.B. Telefon) noch nicht einmal eine eingeschränkte 14-tägige DEMO-Version…!!
Da wir ja weiter oben schon festgestellt hatten, dass der ominöse Student das Programm nach Ablauf der Lizenz starten konnte, mußte er also erst im Nachhinein einen Crack installiert haben in die bestehende Studenten-Version. Oder er hat sich eine kompl. illegale Version besorgt und installiert - das dabei aber völlig unsauber, da er sein System vorher nicht von den alten Daten bereinigt hatte. Dann hat er es nicht geschafft, die Online-Site zu blockieren und war sowieso ohne jegliche Anonymisierungsmaßnahme unterwegs !!
Eine Abmahnung von Solidworks, kann im Nachgang eine Straftat für die Justiz darstellen…Die Justiz ist dahingehend von allen Herstellern sensibilisiert worden, der Vorreiter war damals Siemens - dort gab es sogar Fälle, wo Einzelpersonen zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden (1 Jahr Haft auf 2 Jahre Bewährung). Zivilrechtlich waren dort direkt 6-stellige Summen fällig!
Bei Solidworks sieht es strafrechtlich ähnlich aus, zivilrechtlich wird mindestens der eigentliche Wert der Software als Strafzahlung angesetzt…das sind im Minimum über 11.000 Euro, auch bei Studenten oder Azubis!!
Dann hat er es nicht geschafft, die Online-Site zu blockieren und war sowieso ohne jegliche Anonymisierungsmaßnahme unterwegs !!
Hätte doch reichen müssen, die exe. einfach in der firewall zu blockieren.
Nein, das reicht nicht! Beziehungsweise wäre das bei dem Prog kontraproduktiv! Liegt daran, dass dann auch nicht mehr die Zugriffe auf externe Datenbanken funktionieren, sowie die Schnittstellen für virtualisiertes CIM an virt. Werkzeugmaschinen! Deswegen wird auch bei einem funktionierenden Crack, sämtliches „telefonieren“ über die Host-Datei geregelt!
axo, kenne das programm nicht, liegt wohl daran, dass ich nur bis zur 10en Klasse aufgrund meiner abneigenden Haltung ggü Lehrern kam. Aber das ist ein anderes Kapitel.