Die BNetzA hat ein Verkaufsverbot gegen Kinderuhren mit Abhörfunktion (Smartwatch) verhängt. Sie wurde als eine eine „unerlaubte Sendeanlage“ eingestuft.
Kommentar von JaSoIstEs:
Ist ja wieder ja typisch für unsere Systemmedien. Die lügen doch rotzfrech daher, dass nur Verkauf und Betrieb als Sendeanlage untersagt wäre, der reine Besitz ohne Funkerei durch Entnahme der SIM-Karte jedoch nicht. Gut, dass wir unseren Lars haben!