Share-online.biz - Was droht den Up- oder Downloadern?

Aber wie sollte das im zweiten Fall Vonstatten gehen? Oftmals findet ein Account sharing statt. es können also unter einer Account Nummer unterschiedliche User von unterschiedlichen Standorten mit unterschiedlichen Systemen mit oder ohne VPN downloaden. Wie wollte man das einem bestimmten Anschluss Zuordnen?

Wenn ein Download einen Anschlußinhaber zugeordnet wird kann er für die urheberrechteverletzung dieses
titel in der höhe des kaufpreises belangt werden , alle downloads des account die nicht zu ortbar sind fallen flach.

Korrekt. Das Zuordnen wird aber nicht ohne die Warezseiten gehen da - wie schon beschrieben - seltenst das Archiv so heißt wie der Inhalt (oft irgendwelche kryptischen Abkürzungen). Daher wird man auch die Warezseiten durchforsten und versuchen zuzuordnen. Da das aber nicht mit den gesamten 2 PB geht, wird man - so vermute ich - entweder die aktuellsten oder meist verfügbaren Filme etc suchen und da den hebel Hebel ansetzen. Dann hat man so 20-30 Werke und versucht dann davon die Power-Up- ( und vll Down-)Loarden zu enttarnen. Hat man mal die Filme zu den Dateinamen zugeordnet, dann Pech für alle, deren IP man zu einer realen Person zuordnen kann.

Noch viel einfacher ist es, erstmal nur alle Dateien zu nutzen die klar auf Filme/Werke hindeuten. Dann einmal runterziehen, verifizieren und den IPs zuordnen.

Es steht und fällt also alles mit der DB Sicherheit und ob geplaudert wird.
Man wird versuchen die Leute breit zu treffen in allen Schichten um abzuschrecken. Dazu brauchs nur ein paar 100

Aber um überhaupt in diese Situation zu kommen als Uploader, habe ich jetzt gelesen, dass erstmal das Hauptverfahren abgeschlossen sein muss.
Sprich eine erledigte Gerichtsverhandlung gegen die 3 von Share-Online.
Erst dann kann gegen die Uploader ermittelt werden.

Bei MegaUpload liegt die Aktion 8 Jahre zurück und es ist noch kein Verfahren eröffnet worden.

Sin denn überhaupt schon mal Uploader dran gewesen? Ich meine nicht die, deren Seite hochgenommen wurde, sondern die, die einfach nur Uploader waren.

Man kann es drehen und wenden wie mann will aber die IP zuordnung ist bei one klick Hostern nicht so einfach wie es auf frischer Tat ertappte P2P user der fall ist.

Ich kenne nur Fälle von P2P uploader , von one klich hoster keinen einzigen.

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Stimmt alles. Vll passiert auch gar nichts und es genügt, dass alle jetzt mal Angst haben und ihnen der Stift geht :smile:

Zumal man solange als unschuldig gilt, bis ein Urteil gesprochen wurde.
Erst dann dürften die Ermittlungen gegen die Uploader und evtl auch Downloader eingeleitet werden, denn vorher sin die Daten schon irgendwie unnütz, da die Schuld der Betreiber (noch) nicht feststeht.
Wann das bei Share-Online der Fall sein wird, wissen wir nicht.

Außerdem, war es denn überhaupt Rechtens SO komplett zu schließen?

Ich hab Angst und hab nur als Cloud Drive genutzt verstehe nicht das Leute jetzt schon wider mit ander das Laden weitere Machen.

Das ist die Frage es war ja nur eine Cloud Drive auch wenn da jede Menge nicht legale Sache gelaufen sind.

hallo :slight_smile: selbst mit vpn und paysafe, kann man nicht alleine durch die e-mail, welche man beim anmelden zb bei uploaded braucht für die zugangsdaten, identifiziert werden ?
jetzt wird sicher jemand sagen, benutze doch einfach ne fake e-mail, aber diese zu kreieren ist nicht einfach, oder doch ?

Gruss :stuck_out_tongue:

also da ist ein vpn einzurichten oder ne paysafe Karte anonymisiert eingeben weitaus schwieriger :smiley:

klar, ich gehe auf gmx.de und gebe phantasienamen und fake adresse ein. aber meine IP wird doch wiederum dort gespeichert, und letztlich somit doch wieder meine wahre indentität ?!

:stuck_out_tongue:

Hallo!

Verfolge diesen Thread interessiert, da ich auch SO genutzt habe. Früher regelmäßig, 2019 für ca. 10 Downloads (nicht Files, sondern Titel). Hab nie was hochgeladen.

Was mich aber interessiert und jetzt nicht direkt mit SO zu tun hat:

Einer meiner letzten Downloads war ein HDTV Rip, sprich ein Rip aus dem Free(!) TV. Ist sowas trotzdem gleichwertig wie ein aktueller BluRay Rip? War immerhin schon im Free TV.

Ein anderer Download von mir war ein Film, den ich selbst vermutlich schon 3x gekauft habe. Auf DVD, UMD und BluRay. Weil ich aber den Film auf meiner NAS für DLNA will lud ich einen BluRay Rip runter. Download, weil ich mir das Rippen und den Aufwand es selbst zu machen sparen wollte. Wen ich die BluRay habe, dann hab ich ja eigentlich eine „Lizenz“ für den Film gekauft. Könnte man mich gleich belagen wie jemanden, der die originale BluRay nicht hat?

Ein weiterer Download von SO war von einer Software die UNTOUCHED ISO. Software. Solange ich die Software nicht ohne Lizenz nutze ist auch dieser Download doch auch legal. Die Lizenz hatte ich übrigens auch, aber es handelte sich um eine ältere Software, die lustigerweise auf SO am einfachsten zu bekommen war.

Ein letztes Beispiel, ähnlich wie mit dem Film oben: Ein eBook, von welchem Titel ich die Printversion ebenfalls habe. Da ich das (nicht vorhandene) Lizenzmodell schei*e finde und ich, wie auch jeder andere Mensch, nicht gerne für den selben Titel doppelt bezahle. In einer „gerechten Welt“ sollte man einen Titel kaufen und ihn in jeglicher Form nutzen können/dürfen bzw bekommen. Also, eigentlich wie beim Film, ich hab das Original, will es aber unterwegs am Handy haben und statt das Buch einzuscannen lud ich ein PDF runter.

Der Fall mit eBook und Film sind ähnlich, nur würde mich wirklich mal interessieren wie sowas gewertet wird. Hat jemand eine Info oder Erfahrung damit? Ein SO Download kann nicht grundsätzlich als illegal gewertet werde (auch wenn es vermutlich 75% waren), aber macht es strafrechtlich/zivilrechtlich einen Unterschied ob ich das Original besitze oder nicht?

Danke

@MB72 Selbstverständlich nutzt man bereits für die Registrierung und die Nutzung des Email Kontos ein VPN.

Kann mir jemand sagen, wie Share Online die Uploader bezahlt hat? Ging das ausschließlich per SEPA Überweisung?

aber eine registrierung unter vpn klappt nicht, es kommen fehlermeldungen, postfach gesperrt usw … :wink:

@MB72 Dann nutzt du den falschen VPN Anbieter. :slight_smile:

Doch, ich kenne aus 2008 einen Fall, wo ein Uploader von RapidShare belangt wurde. Aber nur, weil er einen Pre-Release dort veröffetnlicht hat. d.h. das Musikalbum war noch gar nicht käuflich zu haben, als der Sharehoster es schon hatte. Dann gab’s ein Auskunftsersuchen nach dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und zack hat man den Uploader abgemahnt. Damals Kanzlei Rasch. Ist aber ewig her, habe für gullicom darüber berichtet. Wollte mir anfangs keiner glauben von wegen alles safe dort.

Uploader von älteren Warez sind von diesem Fall aber nicht betroffen.

Konto, Kreditkarte, Paypal und jede Menge Gutscheine Amazon, O2, Playstation und was weiß ich nicht mehr.
Später kam dann Bitcoin und Bitcoin Cache dazu.

Oder ist über das falsche Land eingeloggt.