Also so ganz sicher wäre ich mir da nicht das Downloader wirklich davonkommen. Den es ist ja nach wie vor eine Urheber Rechtsverletzung die sie begangen haben wenn sie downloaden. Klar wäre es noch schimmer wenn der Downloader es gleich weitergibt wie in torrent. Eine urheber Rechtsverletzung kann auch einige tausend Euronen kosten. Das wäre schon wieder interessant. Speziell für Anwälte wie waldorf und frommer. Dennoch wären die Daten die da zu untersuchen sind enorm. Ich bin da nur unter einer Nummer gespeichert. Aber bezahlt über Handyrechnung. Da lässt es sich denke ich dann doch feststellen wer zu dem Account gehört. Und schon hat man dich. Wie gesagt die Chance ist gering, aber nicht ausgeschlossen das doch einige Downloader daran glauben müssen und sei es nur um ein Exempel zu statuieren, und SO zu einem Präzedenzfall zu machen. Da bin ich froh um mein VPN… Aber ob das wirklich so hilft? Nun ja es bleibt abzuwarten.
Du brauchst bloß abends aus dem Fenster schauen, wenn ein dunkler Van vor deiner Tür steht…renne!
Btw.: Waldorf/Frommer mahnt Uploader ab, die via p2p unterwegs sind, mir ist kein einziger Fall eines Downloaders von einem OCH bekannt, der von denen verfolgt wurde.
Die Quelle ist Schrott.
Die Telekom speichert 7 Tage und hat sich das auch vor Gericht erstritten.
http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/Archiv/2018/01_180420/index.php
Freiwillig wird auch Vodafone keine Daten rausgeben.
Oberstaatsanwalts Imig erwirkte beim Amtsgericht Detmold einen Beschluss, der Vodafone verpflichtete, die Standortdaten des Verdächtigen zu erheben.
»Das haben die aber einfach nicht getan.« Imig wandte sich an einen Telekommunikationsexperten des Landeskriminalamts, der zufällig an jenem Tag eine Besprechung mit Netzbetreibern hatte.
Ich bat ihn, den Vodafone-Vertreter auf unseren Fall anzusprechen und Druck zu machen. Aber selbst der Experte des LKA biss auf Granit.
Vodafone hat sich geweigert, uns die Handy-Standortdaten dieses Doppelmörders zu geben!«, rief Imig vor vollen Zuschauerbänken und setzte nach:
»Bei denen sollte man keinen Vertrag abschließen!«
So eine „Verfolgung“ ist sogar den Frommers zu waghalsig,
die würden mit ihrer sekundären Darlegungspflicht voll gegen die Wand fahren.
Also @doggo neben den „dunklen VAN“ drauf achten, wer drin sitzt…, aber trotzdem
schon vorher wegrennen so schnell du kannst. Dieser Rat ist kostenlos.
Entgegen eines offiziellen Leitfadens praktizieren Telekommunikationsanbieter eine umfangreiche „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ für bis zu sechs Monate.
Eigentlich sind Provider hierzulande angehalten, IP-Adressen und andere, nicht abrechnungsrelevante oder aufgrund staatlicher Auflagen erforderliche Verbindungs- und Standortdaten nach spätestens sieben Tagen zu löschen. So sieht es ein Leitfaden vor, den die Bundesdatenschutzbehörde und die Bundesnetzagentur zusammen mit der Wirtschaft 2012 erarbeitet und herausgegeben haben. Einige Telekommunikationsfirmen halten sich aber nach wie vor nicht an die Vorgaben und praktizieren eine massive „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“.
Monatelange Speicherung
Konkret halten Anbieter Internetkennungen in Form von IP-Adressen bis zu drei Monate lang vor. Mobilfunkbetreiber speichern die weltweit einmalige Kennung von Handys und vergleichbaren Endgeräten, die IMEI, bis zu vier Monate und Funkzellen, die den Aufenthaltsort von Teilnehmern bezeichnen, eine Woche lang. Dies geht aus einer Erhebung der Bundesnetzagentur im Rahmen der Verfassungsbeschwerden hervor, die in Karlsruhe aufgrund der staatlichen Auflagen zum Protokollieren von Nutzerspuren anhängig sind. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Übersicht am Mittwoch als einer der Kläger veröffentlicht.
Rufnummern sowie Datum und Uhrzeit von Anrufen sowie die IMSI-Kennung zur Identifizierung der Netzteilnehmer bewahren Telekommunikationsunternehmen demnach sogar bis zu sechs Monate lang auf. Auch dabei ist fraglich, ob diese Metadaten alle für Abrechnungen oder Einzelrufnachweise noch relevant sind. IP-Adressen sollen zudem eigentlich nur kurzfristig gespeichert werden dürfen, um Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen zu können.
Die sensiblen Informationen sind nicht nur bei Strafverfolgern begehrt. „Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen“ warnt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und verweist dabei etwa auf Teilnehmer an einer Demonstration. Die Speicherung von IP-Adressen ermögliche es aber zudem etwa Abmahnanwälten, „Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben“.
Scharfe Kritik und Anzeigen
Das Ausmaß der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung sei selbst nach dem Maßstab des „industriefreundlichen Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig“, unterstrich Breuer. Der Pirat Patrick Breyer hat daher parallel bei der Regulierungsbehörde Anzeige gegen die Anbieter erstattet. Er drängt auf eine Geldbuße für die Firmen. Insbesondere für die Protokollierung selbst reiner Verbindungsversuche gebe es keine Rechtsgrundlage, zumal diese von vornherein nicht abrechnungsrelevant sein könnten.
Auch die Bundesdatenschutzbehörde haben die Bürgerrechtler nach eigenen Angaben informiert und „zum Einschreiten aufgefordert“. Breyer kämpft seit Langem auf Basis des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes dafür, Einsicht zu erhalten in einen Bericht der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff zu Kontrollbesuchen bei Vodafone. Aus dem zunächst freigegebenen geschwärzten Teil war hervorgegangen, dass das Unternehmen ein „180-Tage-Tool“ verwendete, um Verkehrsdaten auch für Strafverfolgungsbehörden bereitzustellen.
Die freiwillige Vorratsdatenspeicherung ist an sich völlig unabhängig von den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Letztere setzte die Bundesnetzagentur zudem im Sommer 2017 faktisch auf Basis eines im Eilverfahren ergangenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts NRW aus. Mittlerweile hat auch das Verwaltungsgericht Köln in zwei Hauptverfahren geurteilt, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. (Quelle: Heise)
Natürlich hat @vip Recht damit, das die Daten oftmals viel, viel Länger als
gesetzlich vorgeschrieben gespeichert werden. Das wird öfters vorkommen, und ist
als aussenstehender überhaupt nicht prüfbar.
Allerdings in diesem Fall, geraten möglicherweise die Power-Uploader ins Visier
der Fahnder, sowieso wenn grössere Summen über einen längeren Zeitraum
ausgezahlt wurden.
Die Gelegenheits- Downloader insbesondere die Free-User Kandidaten werden
wohl kaum verfolgt werden. Es ist schlichtweg immense Arbeit alles auszuwerten.
Wie heisst die Datei, was ist darin, ist ein Passwort drauf etc.
Sobald der leichteste Zweifel möglich ist, sei es mit der IP Ermittlung oder dergleichen,
haben die juristisch keine Chance überhaupt was durchzusetzen. Also wenn die
„loslegen“ hat alles 100% Hand und Fuß, aber die nehmen sich die großen Fische vor.
Meine Meinung.
Kannn natürlich sein, das „SO“ seine Datenbank verschlüsselt hat.
Allerdings wird dann Druck oder Strafmilderung zugesichert, und schon hat sich das
Thema auch erledigt… / so läuft es doch zu über 80%.
Wir halten es fest, die letzten Monate gab es derbe Rückschläge für die Warez-Szene.
Es trifft nun auch Filehoster. Was glaubt ihr was derzeit bei „Uploaded.net“ los ist?
Die haben auch Bauchweh…
Der Dienst war ja nicht per se illegal. Dass deren Kundendatenbank aber nun bei der StA liegt und für ein paar Analysen bereitsteht trägt nicht gerade zur Beruhigung bei.
Denkbar ist im juristischen Nachgang vieles: Von einer Vorladung bis zur „Hausdurchsuchung bei Zeugen“.
Fragt sich, ob die StA dafür zu haben ist. Die Content-Industrie dürfte sicher gerne ein Exempel statuieren wollen.
Aufgrund des einen oder anderen sporadischen Downloads wird sicher nichts kommen. Bei Powerusern mit hinterlegten Klarpersonalien und nachvollziehbaren Zahlungswegen wäre ich mir nicht so sicher.
So begründete einst eine bei einer zufälligen Personenkontrolle aufgefundene gebrannte CD bereits eine Hausdurchsuchung.
Man müsse ja einer möglichen Straftat nachgehen, usw…
In diesem Land halte ich inzwischen nichts mehr für undenkbar.
Leider nicht mehr ganz aktuell. Wer mag möge ergänzen:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer
Wie sah das damals im fall Megaupload aus , ich finde im netz nichts wo User bestraft oder abgemahnt wurden , die haben sich angeblich damals sogar im megaupload forum über schlechte qualitäat und nicht synchronen ton im megaupload forum beschwert also ganz klare spuren zum download hinterlassen.
Und der Streitwert bei reinen Download ist zumindest in Österreich nur der wert der kinokarte oder der DVD Version. Würde mich wundern wenn es in deutschland anders ist.Desweiteren ist in Österreich der Download für den privaten gebrauch keine straftat.
Nur der Urheberrechteinhaber kann auf eigen Regie beträge im wert der verkausversion einfordern . Besitze ich angenommen 100 UHD kopien von filmen wäre hier der geschätzte wert bei ca .3000 euro plus 200 euro für den Anwaltsbrief. Jetzt muss mir aber genau nachgewießen werden das ich z.b am 5.2.2018 um 17.00 uhr diesen film mit meiner Ip adresse die variiabel ist und von österreichischen Providern nicht rausgegeben darf und nach kurzer zeit gelöscht wird. Auch wenn der klarname , email adresse und Bankverbindung hinterlegt ist und sogar log von SO ist es nicht so einfach das ganze nach zu vollziehen,
Meines erachtens sind wenn überhaupt nur Down und Uploads für das Jahr 2019 nach zu verfolgen , warum sollte share online jeden Part der gedownloadet wurde über jahre protokollieren , der dlc link für jdownload usw liegt ja wo anders.
Betreiber - sind dran… !
Poweruploader - sind gefährdet !
Gelegenheitsuploader - evtl. gefährdet
Power Downloader - ungefährtdet
Gelegenheits Downloader - ungefährdet
Also grübelt nicht soviel, es kommt was kommt…
Wenn die SO Datenbank in einfacher Form vorliegt und ein Durchsuchen nur ein passwort erfordert und alle User komfortabel abgerufen werden können mit Downloads … Uploads , ip Adressen und Providern usw. dann wäre es ein einfaches zig Tausende Kunden zu belangen.
Das dies jetzt so aus sah wissen wir nicht , der alleinige Traffic von Down und Uploadern beweißt nichts.
Wenn es so ist dann würden strafen für Power uploader in bereichen bis zu Millionen Beträge und Power Downloader auch schnell in höhen von 30.000 bis 50.000 euro sein. Selbst gelegenheits downloader kämen schnell an die 10.000 euro.
Wer Terrabyte an filmen auf HDD besitzt oder Musik hat ja auch mit dem original Kaufpreis schnell 10.000 euro streitwert zusammen . selbst ein gelegenheits downloader der jede woche einen film oder serie saugt über 3 bis vier jahre ist bei tausenden von euro.
Ich kann jeden Österreicher mal Entwarnung geben ,selbst einen der wie ich selbst seine E-Mail Adresse angegeben hat und mit Bankkonto beszahlt hat.
Habe heute früh einen Anwalt aus Wien kontaktiert der mich schon zweimal in anderen belangen erfolgreich vertreten hat und im medienrecht bestens informiert ist.
Seine Aussage: Das benutzen des Cloud Angebotes von SO in Klarnamen und transfer von Geld zu jenem Anbieter stellt keinerlei Straftat dar.
Auch das Loggen des Anbieters der IP Adressen zu den Download stellt kein Problem dar.
Der Download muss eindeutig mit meiner IP Adresse bzw mit dem Anschluß mit meiner Person in Verbindung gebracht werden sonst ist nichts bewießen.
Im Österreichischen Medien Gesetz darf der Provider keine IP Auskunft geben und muss die Daten zur Vergabe der Dynamischen IP Adressen nach 7 Tage löschen.
Ein Ermitteln ist somit derzeitig in österreich ausgeschloßen.
Mal aber mal ganz doof gefragt:
Geld- und Klarnamen in Datenbanken hin oder her.
Sich da anzumelden und selbst mit SEPA zu zahlen ist ja nicht illegal.
Es wird doch erst heikel wenn die schauen was wieviel von welchem Account hoch oder runtergeladen wurde. Dazu müssen doch sämtliche Parts eines Films zu einer Datei verknüpft werden - wie eine lange Kette.
Und wie ich schonmal sagte…
Eine Datei mit zb dem Namen „fbts.s01.e02.part1.rar“ kann alles mögliche sein. Auch ein virales Urlaubsvideo.
Um wirklich da was nachzuweisen müsste das mit den Quellen gematcht werden. Zb den Warez Boards.
Da könnte man sehen, welche parts zu welchen Warez gehören.
Dazu müsste man aber auch alles entpacken und reinschauen. Viel Spaß bei 2 PB. ^^
Viel wahrscheinlicher ist: man nimmt zb 20-30 Filme der größten geschädigten Unternehmen und schaut da nach wer am meisten hochgeladen hat. Das ist zu bewältigen und man kann an ein paar hundert Uploadern ein Exempel statuieren. Dazu dann noch die 10 krassesten Downloader um mal zu zeigen, dass man auch anders kann.
Ich glaube nicht, dass die alle erwischen wollen/können. Aber zumindest mal richtig hart ins Blaue schießen und schauen was rausfällt.
Denn hier könnte man einen Präzedenzfall schaffen um zu zeigen „selbst die downloader kriegen wir dran“
Trotzdem glaube ich nicht, dass die soviel Zeit haben werden sich um Downloader intensiv zu kümmern. Wenn’s da ein paar Bauernopfer gibt, freut man sich. Man wird es aber sicher versuchen. Prio hat aber traditionell die Verfolgung der Uploader.
Man wird vermutlich versuchen auf allen Ebenen zu treffen, dafür dann nicht alle… aber es soll möglichst auf jeder Ebene betroffene geben (mit oben beschriebener Prio/Hierarchie)
Darüber hinaus muss man schnell sein - Gründe wurden genannt. Allein deshalb denke ich erstmal Uploader aber möglichst auch weiter unten in der Hierarchie damit man sich später brüsten kann…
Nur so eine Vermutung. Korrigiert mich. Ich würde mir als Downloader keine riesen Sorgen machen wenn ich nicht im TB Bereich monatlich geladen habe.
ERKLÄRUNG URHEBERRECHT !!!
https://www.youtube.com/embed/f6mvkic9rUM" frameborder=„0“ allow=„accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture“ allowfullscreen>
Und auch wenn du hunderte TB monatlich geladen hast ist es egal , die Downloads müssen eindeutig einen Internet Anschluß der auf deinem Namen läuft zugewießen werden sonst ist nichts bewießen , die Logs von SO mit Klarnamen-Mail adressen-Bank Verbindungen usw beweißen nichts , selbst gespeicherte IP Adressen zu den Down und Uploads . Die Down und upload ip muss mit deinem Anschluß in Verbindung gebracht werden sonst ist nichts bewießen.
Ein Personen ist ja auch bei diebstahl noch lange kein Täter wenn er zum zeitpunkt des diebstahls am tatort war und den gegenstand in der hand hatte , erst wenn eine Überwachungskammer zeigt das der gegenstand in seiner tasche verschwand ist er strafbar.
@chelly1
Ja klar. Aber deine/meine/unsere Ip ist ja in der SO DB drin… schlechtestenfalls. Also ist das mit Besitz der DB und eigentlich super easy. Und bei nem angebotenen Deal das PW für die DB rauszurücken, macht das doch jeder klar denkende Mensch. ^^
Und zu der vermeintlichen Sicherheit der DB die Anbieter vorgeben:
War doch schon auch so bei einem namhaften (illegalen) IP-Tv-Streamingdienst dessen DB gedumbt wurde… (Tarnkappe berichtete) angeblich war ja immer alles safe und „wir loggen nicht“.
Als ich dann mal in die DB geschaut hatte wurde mir echt schlecht. Mein Account war drin, fein säuberlich mit allen(!) Infos. Gut dass ich damals nur mal getestet hatte, immer mit VPN und irgendwelchen verbrannten Emailadressen, bezahlt mit irgendwas anonymen.
Also ich würde auf gar keinen Fall darauf spekulieren, dass SO eine saubere/sichere Datenbank führt. Überall wo es ums schnelle Geld geht wird „gekleckert“.
Und selbst wenn: dann kommt ein Dealangebot dass PW herauszugeben und zack ist die DB clear. Wäre mir doch im Extremfall schei*egal ob da dann mio andere vor die Hunde gehen. Kenn ich doch nicht.
Nur mal um sich in die Denke von den Leuten hineinzuversetzen
Wie gesagt ist die beweißbarkeit in Österreich und Deutschland verschieden mittels ip adresse. Sämtliche Quellen sagen das in Österreich mittels IP Adresse momentan nichts beweißbar ist .
Außer du wirst auf frischer tat gefasst , alles vor 10 oktober ist in österreich nicht mehr mittels ip nachvollziehbar ob share online die ip gespeichert hat oder nicht , der provider hat keine aufzeichnungen mehr wenn die dynamische ip vergeben worden ist.
@VIP
Mal zur Erklärung zu deiner Frage wegen der Gerichtsverfahren:
Wenn wir mal folgendes voraussetzen >>> Die Abmahnungen wegen Streaming und generell Themen rund um das Urheberrecht gehören zum “ Zivilrecht ” und nicht zum “Strafrecht”. Was bedeutet, dass die Betreibung von zivilrechtlichen Forderungen durch private Anwälte und nicht durch Behörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgt. Das ist ein oftmals falsch interpretierter oder wiedergegebener Fakt, welcher aber für die weiteren möglichen Schritte ausschlaggebend ist, gerade in Bezug darauf, wie die Privatpersonen belangt werden können.Die Ausforschung von Nutzern (Also die Erhebung der realen Daten eines Nutzers anhand seiner im Internet verwendeten IP-Adresse, wird auch nur in Deutschland durch spezielle Gesetze ermöglicht. Dabei kann ein Anwalt welcher behauptet ein zivilrechtlichen Schadensersatz geltend machen zu können (Beweisen muss er das nicht) über ein Gericht eine Ausforschung der realen Daten eines Nutzers beantragen und bekommt dies im Regelfall auch genehmigt. Mit dieser Zustimmung eines Gerichtes verlangt er dann die persönlichen Daten (Name, Anschrift) eines Nutzer vom Internetanbieter . Die Daten verwendet er dann um dem Nutzer eine “Abmahnung” zuzusenden, mit dem Vorschlag über die Zahlung eines Betrages die Klagserhebung aufzuschieben oder auszusetzen.
Also wenn man diesen Prozess ansieht, dann kann man auch recht rasch erkennen, dass dieser Vorgang NUR innerhalb Deutschlands umzusetzen geht. Sofern ein Nutzer eine IP Adresse aus dem Ausland verwendet (zB Schweiz oder Russland) dann ist eine Ausforschung des Nutzer nicht mehr möglich!
Dabei ist wichtig zu beachten, dass man sich zu einem VPN-Standort ausserhalb des eigenen Landes verbindet (ideal dafür sind: Schweiz, Niederlande, Russland) und der Anbieter nach Möglichkeit auch keinen Standort im eigenen Land hat (Am besten außerhalb der EU).Damit ist sicher gestellt, dass zivilrechtliche Anfragender Auskunftsersuchen schon aufgrund dieser Tatsachen gar nicht erwogen werden können.
…ist zwar aus einem VPN-Thema, passt hier aber auch !
bitte mal zwei Verständnis Fragen an die Experten: Zahlungsweise mit PSC
Ist dem bezahlcode eine bestimmte Verkaufsstelle Zuzuordnen? also könnte man im Zweifelsfall feststellen, ob jemand der über einen Schweizer VPN geht, die bei Account Abschluss verwendete PSC Karte bei der Tanke nebenan in München gekauft hat?
Frage 2
Angenommen eine bestimmte Account Nummer wird mal mit und mal ohne VPN genutzt. wären die über VPN getätigten Verbindungen dann dem User zurechenbar, oder ist einzig entscheidend, unter welcher IP welcher Down oder Upload stattgefunden hat?
Ja ist zuzuordnen. Theoretisch, aber niemand treibt es deshalb so dermaßen auf die Spitze. Vll bei schweren Verbrechen. Du müsstest ja Videoüberwachung der Verkaufstellen sichten.
Zu 2. Auch da „ja“. Mit etwas Aufwand ohne Probleme