So ist es…
der unterschied zwischen zivil und strafrecht ist klar. mal angenommen staatsanwaltschaft und die gvu knechte finden etwas, weil teile des worst case szenarios eingetreten sind. wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das die content mafia sich anschließend um eine zivilrechtliche verfolgung der downloader bemüht? selbst wenn sie es theoretisch könnten, scheint es mir nicht sicher zu sein. bei den grossen uploadern, die keine ausreichenden sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, könnte es wohl anders aussehen.
Sehr gering da ja nur der Kaufpreis geldent gemacht werden kann , für Abmahn Anwälte und content Inhaber zahlt sich das nicht aus.
verstehe! aber die meisten werden ja nicht nur 2-4 artikel gesaugt haben.
das kann sich dann doch summieren, oder nicht?
möglichwerweise denken diese herrschaften aber auch in ganz anderen grössenordnungen, als ich.
unabhängig, von straf oder zivilrechtlicher verfolgung der user, haben sie ihr hauptziel schon erreicht. so ist weg vom fenster, andere hoster sperren deutsche user aus und die gesamte szene ist stark verunsichert. das war das hauptziel und das haben sei (leider) erreicht…
Guten Mittag,
So hab ich das nicht gemeint das war nur Mal gedank. Denn ich heute morgen hatte man denkt ja da rüber nach und wie mein letzter Satz ja sagt denke das sie die Leute ihn Panik versetzen wollten und das hab sie geschafft.
Vielleicht so gar denn zusammen Bruch des ganzen.
Jap, leider ein härterer Schuss vor den Bug als die Schließung einer Plattform wie Boerse.b* und selbst da ging schon ein Ruck durch die Szene. Klar ist mMn jedenfalls, so einfach und bequem wird es wohl nicht mehr werden.
Noch etwas zum Nachdenken: Sehr viel Material auf SO stammt aus Portalen der Hersteller, wo man sich für eine Woche/Monat einen Zugang für ein paar Euronen/Dollar kaufen kann und in dieser Zeit ALLES aus dem Programm dieses Anbieters (legal) runterladen kann.
Welche „Schadenssumme“ willst Du da berechnen???
Drei Fragezeichen deswegen weil es diesen Fall ja noch nie gab!
#Präzedenzfall irgendetwas fällt der GVU doch zur Not bestimmt ein um mal ordentlich einen raushängen zu lassen und Bauern zu opfern
Ne Quatsch, die Frage dahingehend ging mir auch schon durch den Kopf, das verläuft sich doch, wo man anfängt kann man sich vorstellen nur wie weit will man gehen wenn von „vielleicht auch Top-Uploadern“ spricht? Da hängt ja noch ein ganzes Ende dran und davon ist der Downloader ganz am Ende.
Was mir aber mal blöd gefragt durch den Kopf geht, ist doch:
Die Aktion wurde wie man liest seit 2017 vorbereitet ist es denn dann vorstellbar, dass die ISPs mit ins Boot genommen wurden, Stichwort Vorratsdatenspeicherung speziell für eben diese Aktion oder ist sowas vollkommen abwegig?
das denke ich auch! aber ich gehe davon aus, das, wie es auch bei solmecke und diversen anderen seiten zu lesen ist, die downloader wohl nicht betroffen sein werden, egal wieviel man gesaugt hat. ich denke das auch den meisten uppern nix passiert. wenige der wirklich relevanten leute werden so sorglos gewesen sein. klar, die staatsanwaltschaft nutzt drohgebärden und kündigt eine ‚‚mögliche‘‘ verfolgung von sogar downloadern an. aber was hätten sie sagen sollen…macht ruhig weiter?? trotzdem haben die worte ihre wirkung nicht verfehlt, denn die windeln sind voll…
möglich ist alles, aber ich glaube es nicht.
die aktion seinerzeit gegen ‚‚megaupload‘‘ kam sicherlich auch nicht von heute auf morgen, so etwas muss immer gut vorbereitet sein. in gewisser weise wird man schon versuchen einen präzedenzfall zu schaffen, aber bezüglich den filehostern selbst! sollte ihnen das gelingen wird es ganz eng für hoster…dann erledigt sich alles andere von selbst.
Die meinen damit, dass Sie seit 2017 Millionen Abuse-Anträge gestellt haben und beobachtet haben, wie SO damit umgeht. Letztendlich ging es ja darum zu beweisen, dass SO wirklich nicht genug dagegen tut. Nur so konnte man auf lange Sicht beweisen, dass ein Anfangsverdacht für „Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung“ besteht. Erst so kommt man dann ja überhaupt an so einen Beschlagnahmebeschluss mit Wohnungsdusu usw. Als dann die Beweislast genug war, haben sie zugeschlagen. Erst ab diesem Moment konnten Sie eigentlich andere Maßnahmen erheben. Das sind ja letztendlich alles Rechtseingriffe. Auch die Vorratsdatenspeicherung…
Man versucht erstmal die aktiv Beteiligten zu stoppen…Downloader sind ja nicht die Hauptverantwortlichen
…wie soll man das alles kontrollieren von Seiten SO? Da können die betreiber doch nichts für, wenn die User alle gegen die Regeln verstoßen…so eine Masse muß man erstmal handeln können.
Also 99% sind schon nicht mehr verfolgbar weil längst gelöscht aufgrund von Inaktivität.
Selbst mir Logs gelöschter Dateien.
Wenn ich hier Film A in 3 Rar Dateien hochgeladen habe mit dem Namen TWDS01E02.part1/2/3.rar und diese Dateien wurden 2017 hochgeladen und sind 2018 aufgrund von Inaktivität gelöscht worden und vorausgesetzt, dass die Links immer nur über Linkcrypter mit Captcha geteilt wurden (also nicht mit Google gesucht werden können), ist es unmöglich nur aufgrund der im Log stehenden Dateiennahmen TWDS01E02.part1/2/3.rar nachzuweisen, dass es sich um die 2ten Folge der ersten Staffel von The Walking Dead handelt.
Ergo: Von dem Zeug was seit 2008 dort hochgeladen wurde sind 99% nicht mehr verfolgbar.
Die einzigen die wirklich dran sind, das sind die Upper die noch (unverschlüsseltes) Zeug online hatten zum Zeit des Bust, wenn nicht IP, Mail und Konto gefakt wurden.
Vollkommen abwegig, denke ich.
Es ist eine Ermittlung gewesen, was auch immer sie ermittelt haben wollen.
Wenn sie nicht an den Rechnern der SO Betreiber gesessen haben, was haben sie dann ermittelt?
Um die ISPs mit ins Boot zu holen, bedarf es eines richterlichen Beschlusses.
Nur für was denn? Die Daten werden JETZT untersucht oder man versucht es wenigstens. Also solange kein Terroranschlag geplant war oder ähnliches, ist es vollkommen abwegig, dass die GVU einen richterlichen Beschluss fürs Abhören erhalten hat.
Es sind nur verdammte Downloads und Uploads von Software. KEINE GEfahr in Verzug.
Die GVU muss jetzt auch erstmal nachweisen, dass die Aktion überhaupt legal war.
Ich denke, die Betreiber haben das Szenario schon längst mit ihren Anwälten im Vorfeld besprochen und Sicherheitsmaßnahmen bei sich selbst eingeführt.
Wie keine Logs. Selbst AmazonGS sollte man innerhalb 2 Wochen einlösen, weil danach bei Problemen keine Hilfe mehr gegeben werden konnte. Die wurden aus dem System gelöscht.
Die Paranoia der Downloader ist echt putzig. Sie schieben Panik. Vielleicht mal über einen VPN nachdenken? Was sollen denn dann erst die Uploader schieben?
Doch.
Denn durch sie wird die Belohnung aktiviert
Ich denke das gelbe riesen Stress mit Datenschützern. Im übrigen Honeypot etc.
Namen sind Schall und Rauch.
TWD oder The Walking Dead ist vollkommen Wurscht.
Es kommt immer auf den Inhalt an.
Wie lange wurden die Auszahlungen gespeichert? Das ist DIE Frage.
Wie in dem anderen Beitrag schon geschrieben. GS wurden wohl ach 2 Wochen gelöscht, dann man bekam die MItteilung, dass man nach 2 Wochen den Support für den DS nicht mehr garantieren könne.
Auszahlungen aufs Konto sollten spätestens dann gelöscht worden, wenn die Steuererklärung gemacht wurde. Obwohl ich mir die sowieso nicht vorstellen kann, was die da eingetragen haben.
Aber die Auszahlungen für 2018 sollten auch schon gelöscht worden sein.
Man hatte aber einen Verlauf im Userkonto, mit Einnahmen und Auszahlungen.
Wer letzteres nie gelöscht hat, hat da vielleicht noch Daten hinterlassen. Weiß ich nicht.
Tja, alles nicht so einfach.
Die nächsten Jahre werden zeigen, ob was kommt oder nicht.
Immerhin haben sie den OCH erstmal geschlossen. Ob das so koscher war, weiß ich auch nicht. Aber das Ziel wurde erreicht.
Ich möchte echt nicht in der Haut der 3 stecken…
Soweit ich weiß braucht es heutzutage keinen Gerichtsbeschluss mehr für den Rechteinhaber, um einen Herausgabeanspruch gegen den iSP zur Herausgabe einer IP zu erwirken. Das war früher anders. führt aus, dass man beim Herunterladen etlicher Filme nur für einen Film belangt werden kann.
Worauf soll sich das beziehen? Einmal pro Sitzung sprich IP, oder was? Anders gefragt: wenn ein User im Zeitraum von 3 Monaten 100 Filme heruntergeladen und gegebenenfalls geteilt hat, kann er dann nur für einen Film belangt werden? Das ist kaum vorstellbar. Und wenn wüsste ich gerne, wo das steht. Bzw die AZ der entsprechenden Urteile.