Share-Online.biz Strafverfahren: Verjährung bei den meisten Downloadern

Was die davon haben? Ein Faustpfand für mögliche Deals mit der Staatsanwaltschaft:
Daten der Premiumkunden gegen Strafnachlass. Hats alles schon gegeben, allerdings ist mir der Namen des Hosters entfallen. Ist schon ein paar Jährchen her.
Aber wurde schon versucht.

Natürlich ist der Download urheberrechtlich geschützter Dateien KEINE Grauzone, sondern illegal und strafbar. Also zumindest in Deutschland, in der Schweiz ist es anders.

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Also grundsätzlich Entwarnung kann man doch noch nicht geben. Ich hätte da ein paar Anmerkungen.
Zum Einen trifft die gewerbliche Urheberrechtsverletzung doch nur auf die Uploader zu, die Downloader fallen da doch nicht drunter und müssten mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren rechnen. Und damit verjährt wären Abmahnungskosten und Unterlassungsaufforderungen. Die Schadensersatzgebühren verjähren mit 10 Jahren, wobei diesen die Uploader ja zahlen müssten(???).

Außerdem:
Die Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem „[…] der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“

Wenn man sich z.B. mit einer Mail-Adresse bei share-online registriert hat, die tatsächlich auf einen durch den Mail-Provider zurückzuführen ist, dann beginnt die Verjährung erst, wenn der Mail-Provider die Personendaten zur Verfügung gestellt hat.

Aber nach wie vor gilt, dass man ja nur für etwas bestraft werden kann, was einem nachgewiesen werden kann. Eigentlich dürfte es unmöglich sein, eine eindeutige Urheberrechtsverletzung einem Downloader zuzuschreiben. Und gleichzeitig muss doch auch der richtige Kläger im Fall involviert sein, um den Schaden einzuklagen.

@klara.kara

Das ist grober Unfug. Du würfelst hier Zivil- und Strafrecht wild durcheinander.

Ghandy’s Ausführungen sind im Großen und Ganzen korrekt.

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Lol.

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mir war auch nicht klar ob das Sarkasmus oder Ernst war, daher hab ich nichts kommentiert. Aber das LOL ermuntert mich jetzt auch mal offiziell zu Schunzeln :slight_smile:

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Ich frag mich nur was Umstieg auf Linux mit einem Premium Account bei einem Filehoster zu tun hat? :thinking:

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:laughing: :upside_down_face: :wink:

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:laughing: :sweat_smile: :sweat_smile:

Ich antworte für einen Kumpel: NEIN.

Vor 25 Jahren, als noch der C64 mit der Datasette und die „Fast-Originale“ im 5,25"-Format auf dem Schrank standen, hat die Polizei noch vorher angerufen (kein Scherz!), sagt mein Kumpel … :slight_smile:

Vom Premium-Account shareonline zu Linux und der Zusammenhang? Okay, schwer nachzuvollziehen, verstehe ich. Könnte wohl heißen, dass man von der geklauten Software, die über den Premium-Account von shareonline gezogen wurde weg zur ehrlichen Basis geht? Vielleicht auch nicht. Hakt’s ab, war offensichtlich zu verwirrtes Gedankengut. Ich entschuldige mich ganz offiziell und danke für die netten Kommentare, was mir doch ein gutes Gefühl gibt, in einer Community zu sein, in der man für nicht eindeutig strukturierte Beiträge belächelt wird. Wahrscheinlich bin ich hier doch am falschen Ort, wo nur die Experten untereinander diskutieren.

Nun ja, Anfang der 90er Jahre, als ich aktiv war, hatte die Polizei noch überhaupt keinen Schimmer, was da in Deutschland in den Kinderzimmern und auf dem Schulhof so alles passiert ist.

Und die Deutsche Post (später Telekom) hatte wahrscheinlich auch längere Zeit keine Ahnung, was so über ihre und die Leitungen von AT&T und MCI so alles passiert ist.

Gravenreuth erzählte mir einem Interview für die Amiga Plus, dass bei Durchsuchungen die großen 5 1/4-Zoll-Disketten teils in die Akten getackert wurden. Andere legte man direkt im Polzeiwagen vor den Lautsprecher, wodurch der Inhalt der Disketten natürlich auch gelöscht war.

Kann sein, man hat Ende der 80er Jahre noch beim Durchsuchten angerufen, aber das widerspricht natürlich völlig der Natur eines solchen Vorganges. Die Polizei will ja unbedingt verhindern, dass man die Beweismittel vor Eintreten der Kollegen vernichten oder zur Seite schaffen kann…

Die Wahl des Betriebsstems hat genau gar nichts mit der Wahrung oder Missachtung des Urheberrechts zu tun. Cracks für Anwenderprogramme und Spiele gab es für Linux damals schon zu MS-DOS Zeiten und die gibt es heute immer noch.

Mit dem Aufkommen der Mailbox-Szene in den 80er-Jahren haben die Längen der Ortsnetz-Verbindungszeiten deutlich zugenommen. Diese Tatsache und der damit verbundene Datenaustauch ist auch der Deutschen Bundespost nicht verborgen geblieben. Prompt hat sie die Abrechnung der Ortsgespräche von einer Pauschalgebühr (23 Pfennige) auf einen 8-Minuten-Zeittakt à 23 Pfennige umgestellt.

Die großen MS-DOS-Zeiten lagen in den 80er-Jahren, Linux ist erst 1991 erschienen.

Mein Fehler mit dem Start von Linux, hätte mir vor meinem Posting mehr Halbwissen bei der Wikipedia anlesen sollen, wie es aussieht. Asche auf mein Haupt.

Man sieht, ich komme vom C64 und später Amiga. Ich konnte mich mit MS-DOS nie beruflich wie privat wirklich anfreunden.

@Ghandy gibt es eigentlich schon Neuigkeiten von den Betreibern? Also der aktuelle Stand im Verfahren ist ?

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Nein, noch nichts wieder gehört.

Antwort bekommen, das passt aber in einen eigenen Artikel rein. :wink:

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Spannend. Danke fürs nachfragen. Weißt du schon wann du den Artikel veröffentlichen wirst?

Ich versuche es morgen zu schaffen, kann aber leider noch nichts versprechen.

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Warte schon auf meine Abendlektüre :partying_face: